Der Krisenstab der Bundesregierung zum Coronavirus hat am 28. Februar 2020 beschlossen, dass Großveranstaltungen wie Messen grundsätzlich weiterhin stattfinden können. Allerdings sollen sie vor Durchführung einer Risikobewertung unterzogen werden anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs des Robert-Koch-Instituts. Die Entscheidung über die Durchführung liegt weiterhin bei den Veranstaltern in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden.
Für eine Reihe von internationalen Messen haben die Veranstalter in Abstimmung mit der ausstellenden Wirtschaft Terminverschiebungen beschlossen.
Auch darüber hinaus werden die Veranstalter mit hohem Verantwortungsbewusstsein und in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden über die Durchführung ihrer Messen individuell entscheiden.
Der AUMA bietet in seiner Messedatenbank unter www.auma.de/Terminaenderungen aktuelle Informationen über Terminverschiebungen und Absagen von Messen. Sobald uns Änderungen bekannt werden, werden die Daten aktualisiert. Weitere Informationen über Messen im In- und Ausland sind beim jeweiligen Veranstalter abrufbar.