@apple:
>>Holt Euch von jedem Neukunden eine Kreditreformauskunft ein.
Das hilft Dir auch nicht wirklich weiter. Du kannst ja mal spaßeshalber Deine eigenen Daten abfragen. Und dann schaust Du mal, was da für ein Humbug drinsteht. Dazu kommt, dass ja jede Abfrage auch bereits Geld kostet...
@cnc_kraemer:
>>Wer hat den noch so erfahrungen und vor allem würde mich interessieren wenn mal,
>>einer überhaupt nicht zahlen will was dan. Wer hat da erfahrung?
Wir hatten in über 8 Jahren bisher 1 Fall. Was Du tun mußt: Mindestens 1 mal schriftlich ermahnen und Frist (14 Tage) setzen.
Danach kannst Du vom Mahngericht einen Mahnbescheid ausstellen lassen. Das kannst Du online beantragen. Dabei zahlst Du nur (als Vorkasse - bekommst Du später zurück) eine geringe Gebühr, abhängig vom ausstehenden Wert. Diesen Mahnbescheid bekommt auch Dein Kunde.
Nach einer bestimmten Frist (2 oder 4 Wochen, weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht mehr) kannst Du mit dem Mahnbescheid den Gerichtsvollzieher beauftragen. Das kann direkt gehen - wenn Du weißt welcher der zuständige GV ist - oder aber über das zuständige Amtsgericht. Der Gerichtsvollzieher besucht dann den Kunden und Du bekommst (hoffentlich) Dein Geld inklusive der anfangs gezahlten Gebühr.
Es soll aber auch andere Möglichkeiten geben...
Wir haben unser Geld (inklusive Gebühr) dann freiwillig bekommen, bevor der GV ins Spiel kam. Sonst wäre es für den Kunden nochmal teurer geworden. Für den werden wir nur noch nach dem Schema 50% bei Beauftragung und Rest bei Abholung arbeiten...
Ansonsten haben unsere Kunden eine sehr gute Zahlungsmoral. Viele ziehen die 2% Skonto bei 14 Tagen, die Restlichen zahlen innerhalb von 30 Tagen.
Viel Erfolg beim Geld eintreiben,
Volker