584.842 aktive Mitglieder*
4.110 Besucher online*
Kostenfrei registrieren
Einloggen Registrieren

Übrige Lizenz verkaufen

Beitrag 09.12.2011, 15:43 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

Hallo zusammen,

wir hätten eine Esprit 2010 Lizenz abzugeben (Wartung 2010 abgelaufen).

KnowledgeBase
Report Generator
SolidMill Production
SolidTurn Traditional
SolidMillTurn Traditional
FreeForm 3-axis

Bei Interesse bitte melden.

Grüße an alle Esprit-User
TOP    
Beitrag 12.12.2011, 06:41 Uhr
Andreas1964
Andreas1964
Level 3 = Community-Techniker
***
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 14.11.2003
Beiträge: 282

Hallo.

Ich habe Interesse an den Gründen warum die Lizenz abzugeben ist, denn wir schaffen gerade ein neues CAM-System an und haben uns u.a. auch ESPRIT angeschaut.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Killer
TOP    
Beitrag 12.12.2011, 12:13 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

QUOTE (Andreas1964 @ 12.12.2011, 06:41 Uhr) *
Hallo.

Ich habe Interesse an den Gründen warum die Lizenz abzugeben ist, denn wir schaffen gerade ein neues CAM-System an und haben uns u.a. auch ESPRIT angeschaut.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Killer


Hallo Andreas,

infos sind per PM an Dich raus.

Viele Grüße
TOP    
Beitrag 09.03.2012, 16:11 Uhr
Rainer_Zufall
Rainer_Zufall
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 10.01.2012
Beiträge: 3

QUOTE (astalavista @ 12.12.2011, 13:13 Uhr) *
Hallo Andreas,

infos sind per PM an Dich raus.

Viele Grüße


Hallo Astalavista!

wir interessieren uns auch für's ESPRIT. Da sind natürlich alle Argumente dafür und dagegen sehr willkommen. Könnten wir auch eine PN bekommen? ;-)

Danke und Grüße aus München
Jan
TOP    
Beitrag 27.03.2012, 19:43 Uhr
Susanne
Susanne
Level 3 = Community-Techniker
***
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 25.03.2002
Beiträge: 240

Ist das neuerdings erlaubt?
Ich könnte sie super-mega-gut gebrauchen, würde sie auch nehmen - aber meiens Wissens verstößt es gegen die Lizenzbedingungen.

LG
Susanne


--------------------
Gib's her - ich bekomms klein!
TOP    
Beitrag 27.03.2012, 19:47 Uhr
bullet01
bullet01
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 04.05.2009
Beiträge: 1.390

Hallo,

ich dachte auch immer das ist nicht legal,
aber anscheinend doch,
hab ich mir auf jedenfall auch schon sagen lassen.


--------------------
gruß Klaus
TOP    
Beitrag 27.03.2012, 20:58 Uhr
macmaddog
macmaddog
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 13.07.2005
Beiträge: 1.316

QUOTE (Susanne @ 27.03.2012, 19:43 Uhr) *
Ist das neuerdings erlaubt?
Ich könnte sie super-mega-gut gebrauchen, würde sie auch nehmen - aber meiens Wissens verstößt es gegen die Lizenzbedingungen.

LG
Susanne


Hallo ,hier mal ein kleiner Auszug zum Thema:

usedSoft und Oracle streiten vor dem EuGH

Am 6. März 2012 hat der Europäische Gerichtshof im Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft verhandelt, einem Anbieter "gebrauchter" Softwarelizenzen. Oracle hatte usedSoft auf Unterlassung verklagt und war vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sache dann im Februar 2011 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

Rechtlicher Hintergrund ist der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass der Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, etwa eines Buches, es weiterverkaufen darf. Das Urheberrecht des Autors ist auf Grund des ersten Verkaufs erschöpft. Ob dieser Erschöpfungsgrundsatz auch für Software gilt und welche Reichweite er hat, ist zwischen den Gerichten umstritten. Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, hat in der Entscheidung von Februar 2011 die Ansicht vertreten, der Erschöpfungsgrundsatz gelte, wenn das Softwareunternehmen die Originalsoftware auf CD/DVD verkauft habe. Wenn dagegen der erste Käufer das Programm per Download bezogen habe, könne er die Lizenz nicht weitergeben. Nach Ansicht des BGH ist der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen ohne Übergabe einer Programmkopie rechtswidrig.

Da es hierbei aber um die Auslegung europäischen Rechts geht, hat der BGH diese Fragen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. In der Verhandlung vor dem EuGH am 6. März 2012 konnten Oracle und usedSoft ihre Standpunkte darlegen. UsedSoft sieht sich nach der Verhandlung im Vorteil und meint, Oracle habe eine wichtige Rechtsposition aufgeben müssen, nämlich die Unterscheidung zwischen der Softwareüberlassung per CD/DVD und per Download. Oracle tritt dem klar entgegen und betont, man habe dem EuGH lediglich erläutert, dass in beiden Fällen der Erstkäufer einen Lizenzvertrag schließen müsse. Außerdem verweist Oracle darauf, dass sich die Europäische Kommission sowie die Regierungen von Frankreich und Italien seiner Ansicht angeschlossen und entsprechende Stellungnahmen vor dem EuGH abgegeben hätten.

Der Generalanwalt beim EuGH hat seine Stellungnahme für den 24. April 2012 angekündigt. Der Gerichtshof wird sein Urteil voraussichtlich noch in diesem Jahr verkünden. Es hat große Bedeutung für den Vertrieb von Software. Jetzt ist es aber zu früh, über den Ausgang des Rechtsstreits zu spekulieren. Solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist für die Praxis die Entscheidung des BGH aus Februar 2011 maßgeblich, in der er diesen Handel mit "gebrauchten" Lizenzen ohne Übergabe einer Programmkopie als unzulässig bezeichnet hat. Softwarekäufer verzichten im Moment besser auf den Kauf solcher "gebrauchten" Lizenzen, sie gehen sonst das Risiko ein, illegal Software zu nutzen und Geld zu verlieren. (Arnd Böken) / (ck)

Wenn der Datenträger mitgeliefert wird ....
Mann wird sehen in 4 Wochen

mfG macmaddog


--------------------
"Bei weiteren Fragen einfach im Chat melden. mfG macmaddog. "
TOP    
Beitrag 28.03.2012, 19:14 Uhr
Susanne
Susanne
Level 3 = Community-Techniker
***
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 25.03.2002
Beiträge: 240

Das Ergebnis interessiert mich auf alle Fälle!!!

Wie sieht es mit amerikanischer Software aus?

LG
Susanne


--------------------
Gib's her - ich bekomms klein!
TOP    
Beitrag 28.03.2012, 21:34 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

QUOTE (macmaddog @ 27.03.2012, 20:58 Uhr) *
Hallo ,hier mal ein kleiner Auszug zum Thema:

usedSoft und Oracle streiten vor dem EuGH

Am 6. März 2012 hat der Europäische Gerichtshof im Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft verhandelt, einem Anbieter "gebrauchter" Softwarelizenzen. Oracle hatte usedSoft auf Unterlassung verklagt und war vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sache dann im Februar 2011 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

Rechtlicher Hintergrund ist der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass der Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, etwa eines Buches, es weiterverkaufen darf. Das Urheberrecht des Autors ist auf Grund des ersten Verkaufs erschöpft. Ob dieser Erschöpfungsgrundsatz auch für Software gilt und welche Reichweite er hat, ist zwischen den Gerichten umstritten. Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, hat in der Entscheidung von Februar 2011 die Ansicht vertreten, der Erschöpfungsgrundsatz gelte, wenn das Softwareunternehmen die Originalsoftware auf CD/DVD verkauft habe. Wenn dagegen der erste Käufer das Programm per Download bezogen habe, könne er die Lizenz nicht weitergeben. Nach Ansicht des BGH ist der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen ohne Übergabe einer Programmkopie rechtswidrig.

Da es hierbei aber um die Auslegung europäischen Rechts geht, hat der BGH diese Fragen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. In der Verhandlung vor dem EuGH am 6. März 2012 konnten Oracle und usedSoft ihre Standpunkte darlegen. UsedSoft sieht sich nach der Verhandlung im Vorteil und meint, Oracle habe eine wichtige Rechtsposition aufgeben müssen, nämlich die Unterscheidung zwischen der Softwareüberlassung per CD/DVD und per Download. Oracle tritt dem klar entgegen und betont, man habe dem EuGH lediglich erläutert, dass in beiden Fällen der Erstkäufer einen Lizenzvertrag schließen müsse. Außerdem verweist Oracle darauf, dass sich die Europäische Kommission sowie die Regierungen von Frankreich und Italien seiner Ansicht angeschlossen und entsprechende Stellungnahmen vor dem EuGH abgegeben hätten.

Der Generalanwalt beim EuGH hat seine Stellungnahme für den 24. April 2012 angekündigt. Der Gerichtshof wird sein Urteil voraussichtlich noch in diesem Jahr verkünden. Es hat große Bedeutung für den Vertrieb von Software. Jetzt ist es aber zu früh, über den Ausgang des Rechtsstreits zu spekulieren. Solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist für die Praxis die Entscheidung des BGH aus Februar 2011 maßgeblich, in der er diesen Handel mit "gebrauchten" Lizenzen ohne Übergabe einer Programmkopie als unzulässig bezeichnet hat. Softwarekäufer verzichten im Moment besser auf den Kauf solcher "gebrauchten" Lizenzen, sie gehen sonst das Risiko ein, illegal Software zu nutzen und Geld zu verlieren. (Arnd Böken) / (ck)

Wenn der Datenträger mitgeliefert wird ....
Mann wird sehen in 4 Wochen

mfG macmaddog



hallo macmaddog,

genau so wie du es beschrieben hast ist es korrekt. da wir die originaldatenträger (und dongle) von anfang an haben und keinen download steht einer lizenzübertragung nichts im wege. kein SERIÖSES softwarehaus wird sich dagegen sträuben können, warum denn auch. keiner hat einen nachteil dabei, weder der verkäufer noch der käufer noch das softwarehaus. damit alles korrekt von statten gehen kann bedeutet es im fall von esprit, daß ein wiedereinstieg in den smc notwendig ist und ein lizenzabtretungsformular von allen drei beteiligten parteien zu unterschreiben ist (verkäufer, käufer, esprit deutschland). in deutschland bzw. europa greifen die lizenzvereinbarungen aus amerika keinesfalls (wäre ja noch schöner wenn wir uns von allen möglichen ländern auf der nase herumtanzen lassen würden). die amerikaner kümmern sich ja auch nicht um unsere europäischen vereinbarungen. gegen deutsches bzw. eu recht kann sich keiner hinwegsetzen. ich denke, daß das auch nicht esprit deutschland machen würden. bis jetzt war und ich denke, es ist immer noch so, daß esprit deutschland und ihre händler (zumindest unserer) sehr seriös waren bzw. sind. egal wie sich der eugh bzw. bgh entscheiden wird (irgendeinmal) zur zeit gilt das jetzige recht und wenn alle drei parteien zugestimmt haben (und das muß das software haus) steht einer übertragung nichts im wege.

für einen kommentar deinerseits wäre ich dir dankbar.

viele grüße astalavista
TOP    
Beitrag 28.03.2012, 21:39 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

QUOTE (Susanne @ 27.03.2012, 19:43 Uhr) *
Ist das neuerdings erlaubt?
Ich könnte sie super-mega-gut gebrauchen, würde sie auch nehmen - aber meiens Wissens verstößt es gegen die Lizenzbedingungen.

LG
Susanne



hallo susanne,

von uns aus steht nichts im wege bzgl. der lizenzabtretung, wenn du weitere infos brauchst und noch interessiert bist dann schick mir eine PN.

viele grüße astalavista

ps. lies auch meine antwort von heute an macmaddog
TOP    
Beitrag 28.03.2012, 21:46 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

QUOTE (offtopic @ 27.03.2012, 19:47 Uhr) *
Hallo,

ich dachte auch immer das ist nicht legal,
aber anscheinend doch,
hab ich mir auf jedenfall auch schon sagen lassen.


hallo offtopic,

in deutschland greift das amerikanische lizenzrecht nicht. ich weiß daß (fast) alle softwarehäuser das erzählen.
aber man muß nicht alles glauben, zum glück. bis heute gilt immer noch BGH entscheidung vom februar 2011.
vielleicht wissen es die softwarehäuser zum teil selber nicht richtig, wenn nicht, zumindest finde ich das, handelt
das softwarehaus nicht seriös sondern gibt falsche wahrheiten an unwissende weiter. niemand der etwas auf sich
hält würde sowas tun. lies auch mal den beitrag von macmaddog durch.

viele grüße astalavista
TOP    
Beitrag 29.03.2012, 05:29 Uhr
Andreas1964
Andreas1964
Level 3 = Community-Techniker
***
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 14.11.2003
Beiträge: 282

Ich schmeiß mal 'ne Idee in den Raum:

Wenn sich der potentielle Verkäufer (A) mit dem potentiellen Käufer (B) zusammentut und diese gemeinsam an den Händler herantreten und ihn bitten von A die Lizenz zurückzunehmen und diese wieder (oder eine neue) an B zu verkaufen, dann kann dieser das mit Absprache und Zustimmung des Urhebers tun.

Falls dieser seine Zustimmung verweigert, dann sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen zu einem anderen Hersteller zu wechseln, denn dann ist er ein Halsabschneider der mit Gewalt Geld verdienen will.

Wenn ich mir ein Auto kaufe, dann kann ich das auch nach ein paar Jahren an den Händler zurückgeben und ein anderer kann dieses erwerben. Ich weiß Software ist kein Gegenstand...

Andreas.
TOP    
Beitrag 05.07.2012, 18:46 Uhr
JJIntegrex200IV
JJIntegrex200IV
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 25.06.2007
Beiträge: 146

So nach dem Aktuellen Gerichtsurteil sollte es jetzt auch möglich sein .
Egal was in den Lizenzbedingungen steht .
Ist auch ne Frechheit sowas ....
TOP    
Beitrag 05.07.2012, 22:25 Uhr
macmaddog
macmaddog
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 13.07.2005
Beiträge: 1.316

QUOTE (Susanne @ 28.03.2012, 20:14 Uhr) *
Das Ergebnis interessiert mich auf alle Fälle!!!

Wie sieht es mit amerikanischer Software aus?

LG
Susanne



Wo die Software herkommt spielt keine Rolle , sie wird in Europa verkauft und somit gilt europäisches Recht.

So das Urteil des BGH´s.
mfG macmaddog


--------------------
"Bei weiteren Fragen einfach im Chat melden. mfG macmaddog. "
TOP    
Beitrag 06.07.2012, 10:06 Uhr
astalavista
astalavista
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 23.03.2010
Beiträge: 7

QUOTE (macmaddog @ 05.07.2012, 23:25 Uhr) *
Wo die Software herkommt spielt keine Rolle , sie wird in Europa verkauft und somit gilt europäisches Recht.

So das Urteil des BGH´s.
mfG macmaddog



hallo zusammen, hallo macmaddog, hallo susanne,

na jetzt ist es endlich amtlich und zwar laut europäischem gerichtshof, rechtssache C-128/11 (wer nachlesen will).

verkauf von gebrauchtlizenzen ist ERLAUBT. amerikanische lizenzverträge gelten in europa nicht !
stichwort EULA in europa.

endlich wiederfährt dem endanwender recht, er hat bezahlt und kann tun und lassen was er will.
wäre auch noch schöner wenn das anderst wäre. ich möchte die mal hören wenn die etwas kaufen
und dann egal aus welchem grund nicht weiterverkaufen dürften. gleiches recht für alle !!!

so das war es für heute von mir, die lizenz ist noch immer zu haben.

liebe grüße astalavista
TOP    
Beitrag 16.07.2012, 14:20 Uhr
tsprehe
tsprehe
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 16.12.2004
Beiträge: 95

QUOTE (Andreas1964 @ 29.03.2012, 06:29 Uhr) *
Wenn ich mir ein Auto kaufe, dann kann ich das auch nach ein paar Jahren an den Händler zurückgeben und ein anderer kann dieses erwerben. Ich weiß Software ist kein Gegenstand...

Andreas.


Die KFZ - Versicherung für das Auto mit den Schadenfreiheits - Rabatten können Sie ja auch nicht weiter verkaufen, da diese an die Person geknüpft sind und nicht an das Auto. Beim Kauf der Software erwerben Sie das Nutzungsrecht (siehe Lizenzbestimmungen) und das ist auf eine Person beschränkt nicht auf einen Dongle oder einen Lizenzcode.

Laut BGH ist das Erschöpfungsrecht für den Verkäufer erledigt mit dem Verkauf der Software, will heissen die "gebrauchte" Software darf weiter verkauft werden. Die Hersteller behalten sich aber vor Updates und Wartungen zurück zu halten bzw. die Software für einen erheblichen Kostenanteil neu zu Lizensieren. Der Preis den man dann für die "gebraute" Software bezahlt hat + Relizensierungsgebühren übersteigt dann wahrscheinlich den Neuwert. Gebrauchte Software ist eigentlich nur den Wartungspreis wert.

mfg

T.Sprehe

Der Beitrag wurde von tsprehe bearbeitet: 16.07.2012, 14:21 Uhr


--------------------
Thomas Sprehe

NSI CAD/CAM Technik GmbH
Domherrenkamp 12
33154 Salzkotten
www.nsi-online.de

"keep calm, work hard, and stop mimimi!"
TOP    
Beitrag 16.07.2012, 17:29 Uhr
JJIntegrex200IV
JJIntegrex200IV
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 25.06.2007
Beiträge: 146

Sehr Merkwürdiger Vergleich ??
Der KFZ Versicherungsrabatt oder Schadenfreiheitsklasse darf ( und kann ) sehr wohl Übertragen werden , zudem das auch nichts mit eine Software zu tun hat .
Das Argument ist sowas von an der Haaren herbeigezogen ...
Ihr habt nur Angst um euren Umsatz , könnt doch immer noch viel Geld verdienen mit Updates und Service ...
Müsstet halt mal was an der Service Wüste Deutschland Aktiv ändern ....
Unglaublich solch Argumente , evtl klagts ja einer ein das Recht .......
Aber mir Relativ Egal ich hab nichts zu verkaufen .....
TOP    
Beitrag 26.09.2016, 08:16 Uhr
user51
user51
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 26.09.2016
Beiträge: 1

Hallo Zusammen

Ist schon eine weile her seit dieses Theme aktiv war.
Da ja nun jeder seine Lizenz verkaufen kann und dies ja klärt ist hätten wir da auch noch zwei führige zum Verkaufen.

es Handelt sich um eine SolidMill Traditional, und eineSolidMill Traditional / SolidMill Turn Advanced.

Wenn jemand intresse hat bitte eine PN an mich :-)
TOP    
Beitrag 14.02.2020, 17:02 Uhr
u707
u707
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 14.02.2020
Beiträge: 1

Hallo Zusammen

Ich Suche für mein Hobby Modellbau eine günstige Esprit Lizenz, kann auch ältere sein, z.B. 2016 ohne Wartungsvertrag.

Hat jemand was?

Gruss Pascal
TOP    



1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: