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Schichtarbeit, Wechselschichten

Beitrag 02.09.2016, 13:25 Uhr
farmer 70
farmer 70
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Mitglied seit: 05.06.2005
Beiträge: 910

Hallo Leute,

das Thema Wechselschicht ist ja nicht neu hier und die gesundheitlichen Folgen sind bekanntlich umstritten.

Nun aber zu meinem Anliegen. Wir arbeiten schon ca. 10 Jahre im 3-Schicht Betrieb. Früh-Spät-Nacht also im wöchentlichen Wechsel. Einige können die Dauernachtschicht arbeiten weil sie es gerne wollen und dürfen. Von mir aus, ich kann der Nachtschicht nichts positives abgewinnen trotz Zulagen. Mittlerweile hat sich das Verständnis für die Schichtabeitszeiten von Seiten des Abteilungsleiters zum negativen entwickelt. Sobald einer von drei Schichtkollegen ausfällt oder Urlaub hat sollen die verbleibenden Kollegen ihre Schichtarbeit dann auf das Zweischicht System umstellen mit geänderten Arbeitszeiten. Wenn man Glück hat bekommt man 3 Tage vorher Bescheid dass das dann so ist! Ganz krass wird es jedoch wenn zwei Kollegen nicht da sind (Urlaub und/oder Krank). Da heißt es dann Tagschicht arbeiten. Da sind die Arbeitszeiten dann noch ungünstiger 7.00 Uhr anfangen bis 12.00Uhr, dann 1Std. Mittagspause und Feierabend um 16.00Uhr. Ich will ja nicht sagen das die Zeiten schlecht sind, ganz im Gegenteil, aber die Springerei die man in Kauf nehmen muss ist für viele eine extreme Belastung. Oftmals müssen lange geplante Termine verschoben werden. Sei es ein Arzttermin, eine Verabredung, ein Handwerker der dringend etwas erledigen muss, ein Treffen mit Freunden zum Karten spielen um nur einige Beispiele zu nennen. Wer in 3 Schichten arbeitet weiß wo von ich schreibe. Solche Sachen (die private Lebensführung) müssen nun mal mit vielen Beteiligten abgesprochen werden. Da fühlt sich so manch ein Unbeteiligter mächtig verarscht wenn man seine Termine nicht mehr hält Aufgrund der Tauscherei.
So, nun zu meiner Frage: gibt es eine rechtliche Handhabe die die spontane Tauscherei aushebeln kann? Weiß hier jemand wo man das nachlesen kann, worauf man sich berufen kann, evtl. Urteile usw.? Unser Betreibsrat und die Gewerkschaft weiß es jedenfalls nicht laut Aussage BR wacko.gif
Wäre schön wenn endlich einer Licht ins Dunkel bringen könnte.


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Gruß farmer



Hilfsbereitschaft, Gemeinsinn, Miteinander und Füreinander
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Beitrag 02.09.2016, 13:55 Uhr
x90cr
x90cr
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Beiträge: 2.444

Wo du das findest weiß ich auf die schnelle auch nicht, aber die Gewerkschaften haben dafür festlegungen getroffen welche Fristen der Arbeitgeber einhalten muss. Für Schichtänderungen, waren das glaube ich 4 Wochen.

Ich halte das inzwischen so: Wer zuerst kommt mahlt zuerst.
Sprich bestehen meinerseits bereits Termine die mit dem bisher aktuellen Schichtplan geplant wurden, kann mein Chef gerne auf und nieder springen. Gerade Arzttermine mit 6 Monaten Vorlauf kann man nicht mal eben verschieben. Natürlich bin ich auch kompromissbereit, sofern der Chef es auch ist.

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber funktioniert das aber Reibungslos, ganz im Gegensatz zum vorhergehenden.


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!! Mein alter Nickname: canon !!

Beginnt man das System zu hinterfragen, so erkennt man deutlich, dass die „Wahrheit“ zumeist entgegengesetzt des scheinbaren zu finden ist.
  • Wenn wir uns heute keine Zeit für unsere Gesundheit nehmen, werden wir uns später viel Zeit für unsere Krankheiten nehmen müssen.
  • Wenn es klemmt - wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen.
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Beitrag 02.09.2016, 17:09 Uhr
zahnstange
zahnstange
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Beiträge: 887

Hallo,

schwieriges Thema. Rein rechtlich hast Du wahrscheinlich keine große Handhabe, da was zu ändern. Grundsätzlich gibt es 2 wichtige Dinge, an
die sich jeder AG halten muss.

1. Nicht mehr als 10 Stunden täglich bzw. 50 Stunden in der Woche
2. zwischen den Schichten muss eine Ruhephase von mind. 11 Stunden eingehalten werden.

Mit der Ruhephase ist eigentlich schon gewährleistet, dass die Schichten nicht beliebig getauscht werden können. Ich verstehe auch nicht, warum bei einem Ausfall eines MA die Schichten getauscht werden sollen. Kann eigentlich nur an Einsparung von Schichtzuschlägen liegen.

Dies sollte eigentlich nicht auf den Rücken der MA ausgetragen werden.

Grundsätzlich ist aus arbeitsmedizinischer Sicht der Wochenwechsel ja auch total ungesund.

hier mal Infomaterial library.fes.de/pdf-files/netzquelle/igm/schichtplan.pdf
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Beitrag 07.09.2016, 09:21 Uhr
Hawky
Hawky
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Beiträge: 506

Tritt deinem BR mal in den .....

Der hat eine erzwingbare Mitbestimmung. Dies betrifft auch die Schichten und Arbeitszeit etc...

Ansonsten schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Was steht da so drin?
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Beitrag 07.09.2016, 12:42 Uhr
Hawky
Hawky
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Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 28.05.2013
Beiträge: 506

https://www.betriebsrat.de/arbeitszeit-und-...gestaltung.html
da mal guck z. B.

Noch was: https://www.betriebsrat.de/portal/forum-all...srat-12132.html

Der Beitrag wurde von Hawky bearbeitet: 07.09.2016, 12:54 Uhr
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Beitrag 08.09.2016, 07:32 Uhr
farmer 70
farmer 70
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QUOTE (Hawky @ 07.09.2016, 13:42 Uhr) *


Danke für den Link, sehr aktuell und sehr informativ. Werde ich nach und nach durchstudieren.


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Gruß farmer



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