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Werkstück steht aus der Maschine

Beitrag 18.01.2017, 05:54 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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Beiträge: 6

Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage die mir bia jetzt niemand wirklich zufriedenstellend beantworten konnte.

Wir haben für einen Kunden eine Platte mit mehr als zwei Meter Länge bearbeiten müssen. An der Seite mussten mehrere Gewinde angebracht werden. Da die Maschine aber nur einen Verfahrweg von knapp zwei Meter hat musste sie Platte so aufgespannt werden das sie über einen Meter aus der Maschine raus stand. Es wurde in BA4 mit offener Sicherheitstür gearbeitet.

Ist das erlaubt?


--------------------
Mfg Xaver
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Beitrag 18.01.2017, 09:31 Uhr
CptFraeser
CptFraeser
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Beiträge: 560

"Erlaubt" ist es so lange, bis was passiert...

Generell solchen Dinge sind problematisch, werden aber zu Hauf gemacht.
Mit BA4 ist es möglich.
Wenn die Maschine mit CE Kennzeichen ist und in Deutschland verkauft werden
durfte, und sie die Bearbeitung mit offener Türe ermöglicht...
Niemand verbietet einem alle Möglichkeiten der Maschine auszureizen...

Grüße....
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Beitrag 18.01.2017, 10:15 Uhr
Andy742000
Andy742000
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Hi

Wenn die Maschine die Bearbeitung in diesem Modus zulässt, dass heißt die benötigten Arbeitsparameter wie Drehzahl und Vorschub reichen für die Bearbeitung zu, und das ohne zusätzliche Manipulationen an irgendwelchen Sicherungseinrichtungen ist alles im Grünen Bereich !
WIKI mit Link zur BG

Es gibt ja auch Maschinen ( Großbohrwerke ) die man nicht Einhausen kann, und daran arbeiten auch Menschen.

Eigentlich ne Sache des Arbeitsschutzes. Eine entsprechende Belehrung sollten die Mitarbeiter bekommen, welche besonderen Gefahren von dieser Betriebsart ausgehen. Weiteres Thema was in jeder Bedienungsanleitung einer Maschine steht. -> Eingewiesenes Personal !!


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MfG
Andy

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4 BIT NC, Kugelschrittschaltwerk
Numerik 600 + Lochstreifen
und nun nicht weiter gekommen als bis zur Sinumerik ;-)

PS : Ich hasse R- Parameter ! Aus Rxxx wird unter Beachtung der Mond-Parabel und der "ERDschen" Glockenkurve nach der Division mit PI/8 + Werkhallenhöhe ein neuer sinnvoller Parameter Rxxx

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Beitrag 18.01.2017, 11:44 Uhr
GreenVeltlins77
GreenVeltlins77
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QUOTE (Andy742000 @ 18.01.2017, 11:15 Uhr) *
Eine entsprechende Belehrung sollten die Mitarbeiter bekommen, welche besonderen Gefahren von dieser Betriebsart ausgehen.


Die Mitarbeiter kennen die Gefahren. Die Chefs die dies fordern bräuchten diese Belehrung !

Gruß
Sven
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Beitrag 18.01.2017, 13:13 Uhr
Lost-Form
Lost-Form
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Beiträge: 157

Bei den Maschinen die wir zumindest in den letzten 10 Jahren gekauft haben musste die Geschäftsleitung immer einen Fragebogen vom Maschinenhersteller für BA4 respektive BA3 ausfüllen und unterschreiben.
Dazu gehört auch dem Personal entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
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Beitrag 18.01.2017, 20:02 Uhr
MiBü
MiBü
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QUOTE (Xaver1860 @ 18.01.2017, 05:54 Uhr) *
Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage die mir bia jetzt niemand wirklich zufriedenstellend beantworten konnte.

Wir haben für einen Kunden eine Platte mit mehr als zwei Meter Länge bearbeiten müssen. An der Seite mussten mehrere Gewinde angebracht werden. Da die Maschine aber nur einen Verfahrweg von knapp zwei Meter hat musste sie Platte so aufgespannt werden das sie über einen Meter aus der Maschine raus stand. Es wurde in BA4 mit offener Sicherheitstür gearbeitet.

Ist das erlaubt?



Servus,

super frage...am besten mal die BG zu Deiner Firma schicken? ... Adresse hast Du ja öffentlich angegeben, sauber...


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Gruß

Michael
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Beitrag 18.01.2017, 21:42 Uhr
MahoMike
MahoMike
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Krass wie dieses Thema immer wieder polarisiert.

Ich hab schon Werker im Arbeitsraum ihre Portale überholen sehen...Zayer Memphis 12000.

Aber Fakt ist daß manche Werkstücke in manchen Situationen schwer oder garnicht anders zu Bearbeiten sind.

Man braucht für sowas dann einen erfahrenen, gut geschulten und unterwiesenen Arbeiter.
Oder der Chef ist nicht nur Betriebswirt und machts selber, was wohl in den seltensten Fällen passiert.
TOP    
Beitrag 18.01.2017, 21:59 Uhr
Andy742000
Andy742000
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QUOTE (MiBü @ 18.01.2017, 20:02 Uhr) *
Servus,

super frage...am besten mal die BG zu Deiner Firma schicken? ... Adresse hast Du ja öffentlich angegeben, sauber...

Hi MiBü

Wenn du mal in einem Kessel gestanden hast, wo du dein PKW + Wohnwagenanhänger auf nen Drehteller stellen kannst ...

( Vorrausgesetzt du bist im Besitz dieser Produkte wink.gif )

Eh da rennt man in / unter oder neben XXX Tonnen Material rum, mit so ner Fernbedienung.

Eh bleibt mal objektiv !
Wenn bei einer 2x3 meter Bastelmaschine ne Türe aufbleiben muss um das dass aktuelle Teil gefertigt werden kann regt sich kein Schwein auf ! Wenn so ne Spass- Maschine ist die nicht mehr als die BABY- Stellung zuläßt sind andere Vorschriften fällig !


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MfG
Andy

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Beitrag 19.01.2017, 05:19 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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Beiträge: 6

Ok, vielen Dank für die vielen Antworten. Dann werde ich mich mal bei der BG schlau machen.


--------------------
Mfg Xaver
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Beitrag 19.01.2017, 05:19 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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Beiträge: 6

Ok, vielen Dank für die vielen Antworten. Dann werde ich mich mal bei der BG schlau machen.


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Mfg Xaver
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Beitrag 19.01.2017, 18:22 Uhr
MiBü
MiBü
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Beiträge: 2.399

Servus Andy,

Ich steh wohl auf dem Schlauch... Verstehe nicht, was du mir sagen wolltest :-)

Und nein, Wohnanhänger habe ich nicht, auch kein "Kessel" (??)


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Gruß

Michael
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Beitrag 19.01.2017, 18:47 Uhr
Andy742000
Andy742000
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QUOTE (MiBü @ 19.01.2017, 18:22 Uhr) *
Servus Andy,

Ich steh wohl auf dem Schlauch... Verstehe nicht, was du mir sagen wolltest :-)

Und nein, Wohnanhänger habe ich nicht, auch kein "Kessel" (??)

Hallo MiBÜ

Das will ich dir versuchen zu erklären.

Ich habe an Paletten Maschinen gearbeitet , wo dein " PKW mit samt Anhänger!" auf die Wechselpalette passt.
Ja die Maschine passt nicht in jede Werkhalle und .... aber egal wink.gif

Kessel kommt von Blechkessel -> könnte man auch mit dem Begriff "Umhausung" gleichstellen.

Großbohrwerke werden auch heute noch ohne z.T. Umhausung ( z.B. Union / Skoda ) ausgeliefert. Und das ist bei den Massen auch so Konform .

Wer an oder mit / bei solchen Maschinengrößen arbeitet muss auf diese damit verbundenen Gefahren auch aus Arbeitsschutzgründen belehrt werden.

DH: Wenn die Maschine einen Betriebsmodus BA4 zuläßt, dürfen oder müssen geeignete Maßnahmen auch seitens des Herstellers so ausgelegt sein, das keine "unmittelbare" Gefahr für den Maschinen Bediener ausgeht. ZB. Hochdruckkühlung die über Meter Entfernung einen Werker "lochen" könnte...

Entsprechende und genaue Vorgaben sind den dazugehörigen Maschinenpapieren zu entnehmen.


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MfG
Andy

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Beitrag 19.01.2017, 21:15 Uhr
coronet66
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Beiträge: 1.059

An den Threadersteller:
Du willst wegen sowas, was Deiner Aussage nach wohl ein Einzelfall war, die BG kontaktieren?
Was bist du denn für einer?
Du setzt sicher immer Deinen Blinker und hast grundsätzlich noch im Auto ohne Freisprecher telefoniert und machst auch sonst keine Fehler, oder?
..........
Manche Menschen suchen sich ihre Probleme selbst...
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Beitrag 19.01.2017, 21:24 Uhr
MiBü
MiBü
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Mitglied seit: 18.05.2005
Beiträge: 2.399

Servus Andy,

evtl. haben wir uns falsch verstanden? Ich meinte es eher so, wie coronet66 das gerade schrieb smile.gif


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Gruß

Michael
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Beitrag 19.01.2017, 21:36 Uhr
Andy742000
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QUOTE (MiBü @ 19.01.2017, 21:24 Uhr) *
Servus Andy,

evtl. haben wir uns falsch verstanden? Ich meinte es eher so, wie coronet66 das gerade schrieb smile.gif

Wenn jetzt über mein Blick- Verhalten im Strassenverkehr disktiert werden soll ... Dann bin ich Straffrei !
Ich kenne den Spurwechselanzeiger und ich habe Rückspiegel inkl kenne die Verwendung und nutzen des Schulterblicks !

Wenn das jetzt auf der Basis des "Übermacht" Fahrens beschränkt wird, sehe ich keine klaren Bilder !

Klopp mal von Hinten mit 200 + Wo liegt dein Auge ? Nur Kurz oder garnischt- Blinker .. die mit Nukkelpillen mit 120 sich auf die Überhohlspur wagen !


So ist das im Geschäft... Wer nicht weiss was sich bewegt oder beobachten kann ...........


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MfG
Andy

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Beitrag 20.01.2017, 01:58 Uhr
Guest_guest_*
Themenstarter

Gast



QUOTE (Xaver1860 @ 18.01.2017, 05:54 Uhr) *
Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage die mir bia jetzt niemand wirklich zufriedenstellend beantworten konnte.

Wir haben für einen Kunden eine Platte mit mehr als zwei Meter Länge bearbeiten müssen. An der Seite mussten mehrere Gewinde angebracht werden. Da die Maschine aber nur einen Verfahrweg von knapp zwei Meter hat musste sie Platte so aufgespannt werden das sie über einen Meter aus der Maschine raus stand. Es wurde in BA4 mit offener Sicherheitstür gearbeitet.

Ist das erlaubt?


Wenn an der Maschine BA4 möglich ist, bzw. freigeschaltet ist, hat auch jemand beim Hersteller dafür unterschrieben, den Hersteller bei Schäden jeglicher Art, die in dieser Betriebsart entstanden oder entstehen aus jeglicher Haftung zu entlassen.
Jeder Nutzer der Maschine muß dann ausführlich über Risiken und Gefahren bei der Arbeit in dieser Betriebsart belehrt werden und diese Belehrung mit seiner Unterschrift beurkunden. Dann hat auch die BG kein Problem mit BA4. Wer nicht belehrt wurde, hat im Umkreis von mindestens 5 Metern nichts in der Nähe der Maschine verloren!
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Beitrag 20.01.2017, 05:19 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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An coronet66.
Mein Thread sagt nichts über die Häufigkeit dieses Vorkommniss aus. Ich werde wohl kaum jeden Vorfall hier auflisten. Ebenso steht nirgends das ich die BG gegen meine Firma einsetzen will. "Ich werde mich dann mal bei der BG schlau machen." Ist meine Aussage.

Sind wir hier den bei Facebook wo sich die Leute gegenseitig einen reinwürgen. Da frage ich mich eher was Sie für einer sind um in so einem Forum solche nonsens Kommentare zu hinterlassen. Es ist äußerst respektlos aus einer simplen Frage eine eigene Interpretation zu machen. So wie Sie es tun. Wenn Sie nichts zum Thema beizutragen haben, dann lassen Sie es bitte.

Wahrscheinlich ist dieser Appell eher sinnlos. Denn Ihr Kommentar ist ein Spiegel dieser Gesellschaft. Sie befinden sich da ja in guter Gesellschaft.


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Mfg Xaver
TOP    
Beitrag 20.01.2017, 05:35 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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Danke guest!

Damit kann ich etwas anfangen!

Wünsche schon mal eine schönes Wochenende.


--------------------
Mfg Xaver
TOP    
Beitrag 20.01.2017, 06:58 Uhr
coronet66
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QUOTE (Xaver1860 @ 20.01.2017, 05:19 Uhr) *
An coronet66.
Mein Thread sagt nichts über die Häufigkeit dieses Vorkommniss aus. Ich werde wohl kaum jeden Vorfall hier auflisten. Ebenso steht nirgends das ich die BG gegen meine Firma einsetzen will. "Ich werde mich dann mal bei der BG schlau machen." Ist meine Aussage.

Sind wir hier den bei Facebook wo sich die Leute gegenseitig einen reinwürgen. Da frage ich mich eher was Sie für einer sind um in so einem Forum solche nonsens Kommentare zu hinterlassen. Es ist äußerst respektlos aus einer simplen Frage eine eigene Interpretation zu machen. So wie Sie es tun. Wenn Sie nichts zum Thema beizutragen haben, dann lassen Sie es bitte.

Wahrscheinlich ist dieser Appell eher sinnlos. Denn Ihr Kommentar ist ein Spiegel dieser Gesellschaft. Sie befinden sich da ja in guter Gesellschaft.


In 99% aller Fälle gehts bei solchen Fragen nur darum, nen Schuldigen zu finden.
Deshalb die etwas spitzere Anmerkung.
Sollte das in dem Fall nicht so sein, nehm ich sie zurück.
Da hab ich sicher kein Problem mit.
Den Spiegel der Gesellschaft seh ich aber in ganz anderen Dingen (Mal von Facebook abgesehen. Da halte ich persönlich selbst wenig von).
Da gehts eher um den immer stärker werden Egoismus jedes Einzelnen, der sich in der "Sch***egal-Haltung" vieler Mitbürger,
der Nichtbeachtung von einfachen Regeln (sei es im Strassenverkehr oder im täglichen Umgang mit Kollegen und Mitmenschen) und Selbstverständlichkeiten und vielen anderen Dingen ausdrückt.
Aber das brauchen wir hier sicher nicht zu diskutieren.
TOP    
Beitrag 20.01.2017, 09:19 Uhr
Xaver1860
Xaver1860
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Da gebe ich Ihnen Recht. Bin da Ihrer Meinung.

Dann auch Ihnen ein schönes Wochenende!!!


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Mfg Xaver
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Beitrag 20.01.2017, 13:19 Uhr
Andy742000
Andy742000
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Hi

Jetzt mal zu deinem Werkstück was aus der Maschine hinaus schaut, oder Ecken über die allgemeinen vorhandenen Begrenzungen hinaus stehen.
Wenn der Werker zu deppern ist die Augen offen zu halten, und gegen das Werkstück rennt, und sich dabei verletzt, ist das sicherlich keine schöne Sache. Aber für die BG wäre das erstmal kein Arbeitsunfall im eigentlichen Sinne , weil die Fremdeinwirkung fehlt.
Wenn allerdings das Werkstück auch ausserhalb der Bearbeitungsraumes sich mitbewegt, und ein Werker wird dadurch eingequetscht, ist dass sehr wohl eine Sache für die BG. Weil hier wurden offensichtlich Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen, oder ausser Kraft gesetzt. Hier reicht schon ein einfaches Absperrband oder -kette um die Gefährdung zu reduzieren. Also den Bereich wo sich auch ausserhalb der Maschineneinhausung sich das Werkstück bewegen kann müsste so abgesichert werden, dass sich keine Person in dem Bereich aufhält, oder dahin Zugang hat. Alternativ müssten Bumper ( Druckkontaktschalter ) installiert werden, die bei Kontakt ( anecken ) die Bewegung umgehend stoppt. ( Geht meist aber nicht ohne einen komplizierteren Eingriff in die Maschinensteuerung )
Anders sieht es wieder aus, aber auch ein Fall für die BG wäre wenn durch das Werkstück der Fluchtweg blockiert wäre. Und bei einer Flucht von einer Gefahrenstellen sich jemand an diesem Hindernis verletzt, oder an der Flucht selber nachhaltig gehindert wird.

Allein an der Tatsache das die Maschine die Nutzung des BA4 zulässt, und dieser auch unter gewissen Umständen genutzt wird, kann man keinen einen Strick drehen.

Ansonsten gelten immer noch die einfachsten und normalen Regeln des Arbeitsschutzes. Wenn der Werker bei geöffneter und laufender Maschine von einem Span z.B. auch am Auge getroffen wird, steht hier die Frage im Raum, warum hat der Werker keine Schutzbrille aufgesetzt ?


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MfG
Andy

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Beitrag 20.01.2017, 16:03 Uhr
heinzderheinz
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Sprechen wir mal klar Deutsch.
Zum einen ist es immer gefährlich, wenn irgendwas bearbeitet wird bei geöffneter Schutztür oder auch sonstigen Maschinenverkleidung entfernt werden.
So wie meine Vorredner geschrieben haben sollte man den Bereich bestmöglichst absperren und die Bediener/Mitarbeiter darüber informieren!!!!
Derjenige der die Maschine bedient/Einrichtet MUSS dementsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen. Sei es Schutzbrille,Haarnetz Schutzkleidung, manchmal Handschuhe usw. Diese Maßnahmen sollten jedem Facharbeiter klar sein und auch umgesetzt werden.
Das dies in der Praxis nicht immer umsetzbar ist, weis jeder von uns.
Es gibt einen blöden Spruch: "Wo kein Kläger da kein Richter":
Letztendlich muss jeder selbst die Gefahr einschätzen und dementsprechend Handeln.
Wenn was passiert bist du immer in der Nachweispflicht. mad.gif


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Beste Grüße aus dem Schwarzwald
heinzderheinz
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Beitrag 20.01.2017, 16:46 Uhr
Andy742000
Andy742000
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Hi

@TE . Hier solltest du die Worte "Gefährdungspotential" und "reale Gefährdung" nicht verwechseln.

Von einer offenen Tür selber geht keine Gefahr aus. Erst wenn mit offener Tür die Maschine echte Zerspanungsarbeit leistet, entstehen Gefahrenquellen. Einmal von den Spänen selber, die den Arbeitsraum verlassen könnten. Hier helfen z.B. Trennwände in der Funktion einer Späneschutzwand. Das im BA4 nicht mit vollem Vorschub und Drehzahl gearbeitet werden kann ist schon durch die Maschinensteuerung so geregelt. Steht die Maschine unmittelbar an einem Gang wo auch Flurförderfahrzeuge selber oder ihren Lasten mit dem aus der Maschine herausragenden Werkstück kollidieren könnten, reicht auch ein einfaches Absperrband nicht mehr zu. Hier muss man nach geeigneten Mitteln Ausschau halten. Ist der Bereich nur von Mitarbeitern zu betreten oder zu begehen, reichen einfache Absperrmaßnahmen.

Grundsätzlich kannst du den Werker nicht vor jeder Gefahr schützen. Jeder Mensch hat Augen im Kopf. Und Tagträumer haben in einer Werkhalle nichts zu suchen.

Hinweisschilder oder auch Schichtbesprechungen können dazu dienen Mitarbeiter rechtzeitig oder schon im Vorab über neue Gefahrenquellen zu informieren. Dabei auch nicht den betriebsinterne Transport vergessen, also die Leute die sich nicht ständig in dieser Werkhalle aufhalten.


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MfG
Andy

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Beitrag 20.01.2017, 20:09 Uhr
MikeE25
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Plexiglas lässt sich sehr gut laserschneiden.
Warum also keine mobile Plexi Schutzwand mit stabilen Füßen bauen und verwenden ?
So kann man den Arbeitsschutz wieder einigermaßen einhalten.
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Beitrag 20.01.2017, 20:21 Uhr
Andy742000
Andy742000
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Beiträge: 3.725

QUOTE (MikeE25 @ 20.01.2017, 20:09 Uhr) *
Plexiglas lässt sich sehr gut laserschneiden.
Warum also keine mobile Plexi Schutzwand mit stabilen Füßen bauen und verwenden ?
So kann man den Arbeitsschutz wieder einigermaßen einhalten.

Da reichen 2 alte Autostahlfelgen, vom Müll wink.gif Bisschen Blech und paar Stahlstangen... Oder jedes nicht andere direkt entflammbare Material !
Die Ideen sind doch hier vollkommen egal ! oder ...

Es sind doch eigentlich Grundlagen , die jeder kennt der mal an konventionellen Maschinen gestanden hat wink.gif

Und wieviel oder wie lange hält dein Plexi- Glas Schutzschild dem Späne-passeln stand ?

2 cm hält bei guter Spaneinwirkung keine 14 Tage stand. Und dann ??? Das mach auch ein 0,5 -2 mm dickes Stahlblech !

Der Beitrag wurde von Andy742000 bearbeitet: 20.01.2017, 20:24 Uhr


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MfG
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