Hi
nicht ganz !
Nur der Umfang der Prüfungen reduziert sich erheblich gegenüber mobilen Geräten die mit Spannungen über 24 Volt arbeiten.
Hierbei beschränkt sich die Prüfung oder Kontrolle auf die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, der Not- Aus Abschaltung, bzw auch die Isolationsprüfung. Das bedeutet, auch bei stationären Geräten kann es mit bewegten Kabelsystemen ( Kabelschleppen ) zu Kabelbrüchen, oder -beschädigungen kommen, so dass "gefährliche hohe Spannungen" an Metall- und Gehäuseteilen anliegen können, die vom Bediener berührt werden könnten.
Diese Prüfung erfolgt normal durch den Elektriker im Haus, oder eines damit beauftragten Supportunternehmens.
Wie schon erwähnt, wenn gegenüber dem Auslieferzustand keine Veränderungen an der Maschine vorgenommen worden, also keine Zusatzeinrichtungen eigenverantwortlich angebaut worden sind, beschränkt sie die regelmäßige Prüfung auf die genannten allgemeinen Sicherheitsprüfungen.
Wichtig bei Maschinen die einer derartigen Manipulation / Erweiterung unterzogen worden, ist der Umstand, dass für die CE Konfomität nun nicht mehr die Bestimmungen gelten, die dem Baujahr der Maschine entsprechen, sondern die Bestimmungen als Maßstab herangezogen werden müssen, wann die Veränderung in Betrieb genommen, bzw installiert worden ist. Wer jetzt zB eine ältere Maschine mit solchen Vorrichtungen ausstattet ist gezwungen, die Maschine bezüglich der Vorschriften auf den aktuellen Stand hochzurüsten.
Das mal an einem kleinen eher wohl nicht auftretenden Beispiel verdeutlicht. Wenn man eine konventionelle Drehbank aus den 1970-1980 Jahren jetzt mit einer elektronisch gesteuerten Teileabführung ausstatten will, muss man auch andere Sicherheitssysteme nachrüsten. Früher reichte zB ein einfacher Futterschutz, der nun schon seit längeren mit einem Abschalter ausgestattet sein muss, der beim Öffnen dieses Futterschutzes zum Abschalten des Spindelantriebs führt. Verfügt diese Maschine also noch nicht über diese Ausstattungsmerkmal, und durfte trotzdem weiter betrieben werden, ist das unbedingt bei der Nachrüstung um diese Teileabführung ebenfalls Nachzurüsten, so dass die Maschine den aktuellen Bestimmungen entspräche.
Aber wie heist ein anderer Satz: Wo kein Kläger, da kein
Richter !!
Das heist nun wieder, auch wenn es nicht unbedingt die richtige Einstellung sein sollte, wenn und solange nicht passiert, und keinem etwas passiert ( Arbeitsunfall ) dann interessiert es keinen so richtig
Wenn aber was passiert, ist der Chef als Hauptverantwortlicher nun mal der Dumme, und steht schon fast mit einem
Bein hinter "Schwedischen Gardienen" !