Hallo zusammen,
ich wollte hier mal ne Info und gleichzeitig ne Frage an euch richten.
Für Sicherheitsschuhe dürfen nur die passenden orthopädischen Einlagen verwendet werden. Ansonsten verlieren die Sicherheitsschuhe Ihre Zulassung. Ich weiß nicht ob das allgemein bekannt ist. Mir war die Info neu.
Zuständig für die "richtigen" Einlagen ist die Rentenversicherung. Jetzt zu meiner Frage: Habt ihr Erfahrungen was zu tun ist, wenn die passenden Einlagen von der Rentenversicherung abgelehnt wurden? Vielleicht hatte ja schonmal jemand auch diesen Fall.
Bis dann ...
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seit über 20 Jahren habe ich Erfahrungen mit folgenden Steuerungen: TNC 151, TNC 155, TNC 407, TNC 426, TNC 430, iTNC 530, iTNC 530HSCI
und folgenden Maschinen: Hermle UWF 712, UWF 851, UWF 1002, UWF 902, UWF 1202H, U630T, C800V, C800U, C20U, C40U und C42U. Zeiss-Meßmaschine
CAM: OPUS
ein wenig Erfahrung hab ich dann auch noch mit: Hurco-Fräsmaschine, Mitutoyo-Meßmaschine
im Bereich Erste Hilfe: Rettungssanitäter