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Geheimhaltungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen

Beitrag 24.09.2019, 13:25 Uhr
bbene
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Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. Wir sind Lohnfertiger in der Zerspanung mit derzeit nurnoch 4 Mitarbeiter. Wir bekommen von unseren Kunden immer öfter allgemeine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgelegt. In der aktuellen ist bei Vertragsbruch eine Summe von 100.000€ fällig. Meine Mitarbeiter im Unternehmen habe ich eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. Partnerunternehmen, wie Härterei, Oberflächenbeschichter usw habe ich bisher noch nichts unterzeichnen lassen (gibt es dazu gute Vorlagen, die ausreichend absichern???).

Nur mal als Beispiel:
Wenn mein Mitarbeiter nun beim Ausliefern eine Zeichnung verliert (z.B. offenes Fenster im Lieferwagen), dann wäre das ein Vertragsbruch. Damit wären sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden ist. Meiner Meinung nach kann man in der Regel anhand einer Einzelteilzeichnung keine große Schlüsse ziehen. Daher finde ich diesen Betrag etwas überzogen.

Bei einem meiner Kunden habe ich bei der Geheimhaltungsvereinbarung nach amerikanischen Standart einige Sachen streichen lassen bevor ich diese unterzeichnet habe. Seitdem bekomme ich weniger Serienteile.

Bei meinem Versicherungsvertreter habe ich nun eine Vertrauensschadenversicherung angefragt, um zu sehen ob überhaupt bezahlbar.

Wie werden Geheimhaltungsvereinbarungen bei euch im Haus gehandhabt? Werden diese einfach unterzeichnet?
   
Beitrag 24.09.2019, 14:07 Uhr
Rainer60
Rainer60
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QUOTE (bbene @ 24.09.2019, 13:25 Uhr) *
Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. Wir sind Lohnfertiger in der Zerspanung mit derzeit nurnoch 4 Mitarbeiter. Wir bekommen von unseren Kunden immer öfter allgemeine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgelegt. In der aktuellen ist bei Vertragsbruch eine Summe von 100.000€ fällig. Meine Mitarbeiter im Unternehmen habe ich eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. Partnerunternehmen, wie Härterei, Oberflächenbeschichter usw habe ich bisher noch nichts unterzeichnen lassen (gibt es dazu gute Vorlagen, die ausreichend absichern???).

Nur mal als Beispiel:
Wenn mein Mitarbeiter nun beim Ausliefern eine Zeichnung verliert (z.B. offenes Fenster im Lieferwagen), dann wäre das ein Vertragsbruch. Damit wären sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden ist. Meiner Meinung nach kann man in der Regel anhand einer Einzelteilzeichnung keine große Schlüsse ziehen. Daher finde ich diesen Betrag etwas überzogen.

Bei einem meiner Kunden habe ich bei der Geheimhaltungsvereinbarung nach amerikanischen Standart einige Sachen streichen lassen bevor ich diese unterzeichnet habe. Seitdem bekomme ich weniger Serienteile.

Bei meinem Versicherungsvertreter habe ich nun eine Vertrauensschadenversicherung angefragt, um zu sehen ob überhaupt bezahlbar.

Wie werden Geheimhaltungsvereinbarungen bei euch im Haus gehandhabt? Werden diese einfach unterzeichnet?


Hoi
Das ist mittlerweile fast überall usus. Vor der Unterzeichnung sollte schon geklärt werden, welche Handlungen welche Konsequenzen zur Folge haben. Oft sind konkrete Beispiele genannt wie z.B. Zugänglichkeit von Dritten an Unterlagen. Dass man schicke Teile nicht unbedingt auf Facebook oder anderweitig posten sollte, versteht sich von selbst.

Sämtliche Unterlagen die in den Betrieb gelangen, sollten vor Weitergabe in die Produktion geprüft werden auf Rückverfolgbarkeit. Also kein Kundenlogo, Adresse, Produkte- oder Baugruppenhinweis etc. Vorteilhafterweise ein PDF Tool bei welchem geschwärzt werden kann. Zutrittssperren in die Produktion. Wenn ein Kundenbesuch angekündigt ist, erst prüfen ob der Besucher aus den Materialbegleitkarten Rückschlüsse ziehen kann - andernfalls die Dokumente entsprechend verdreht in die Kisten oder Fächer legen. Fotos auf Handys können auch gehackt werden. Sensible Daten und Informationen sollten den Betrieb nie verlassen!

Ob die hohen Forderungen vor Gericht standhalten ist dann wieder was anderes. Der Kläger steht in der Beweispflicht und ob lediglich eine Behauptung ausreicht zur Verurteilung, bezweifle ich.

Stelle einen Massnahmenkatalog zusammen bezgl. Geheimhaltung und übermittle diesen dem angehenden Kunden. Wenn Er meint da fehle was, dann nimm es in den Katalog auf. Wenn die Massnahmen wirklich umgesetzt sind, sollte nichts schief gehen - konsequentes Handeln vorausgesetzt.


--------------------
Gruss Rainer

"Es gibt immer eine Lösung - manchmal auch eine Andere"l
Meine Ratschläge sind kostenlos und müssen nicht angenommen werden...
   
Beitrag 25.09.2019, 07:24 Uhr
Hawky
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Hallo,

Zeichnung verlieren? Zeichnung per verschlüsseltem USB Stick ausliefern. Aufpassen sollte man auch mit allen Leuten die in die Werkstatt kommen (Vertreter etc.).
Zudem müsste die Firma der man Schadensersaatz zahlen muss erstmal die aus dem Fenster geflogene Zeichnung finden. Ein Kunde von uns fand mal auf einer Messe bei einem anderen Stand (Gottseidank) ein noch nicht in Produktion befindliches Vorserienteil. Da gings heiß her...
   
Beitrag 25.09.2019, 08:32 Uhr
Murgs
Murgs
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Das ist halt der allgemeine Trend, den man sich beugen muss. Ich höre auch immer mehr von Geheimhaltungsvereinbarungen. Ich denke man will damit in Zeiten von Cloud-Diensten und Cloud-Software die Daten und Zeichnungsweitergabe unter Kontrolle halten. Es geht dabei sicherlich nicht um die klassische Papierzeichnung.
Heute werden Daten elektronisch assgetauscht, dass diese in unbefugte Hände gelangen können ist heute wahrscheinlicher als je zu vor. Deshalb will man mit hohen Vertragsstrafen Handlungsdruck erzeugen und sicherstellen , dass die Firmen verantwortungsbewusst mit den Daten umgehen.

Der Beitrag wurde von Murgs bearbeitet: 25.09.2019, 08:33 Uhr
   
Beitrag 25.09.2019, 11:08 Uhr
dreher1991
dreher1991
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Bei uns wird deshalb penibel darauf geachtet das z.b.wenn die Teile auswärts gehen zum Härten,Fremdfertigung oder Beschichten ...das keine Zeichnungen mehr mit gehen.Vorher wurden auch die aufträgsmappen mitgegeben .Problem ist nur was die neuen Verordnungen zum Datenschutz mitbringt dass wenn du z.b..ein Sonderwerkzeug benötigst und der Hersteller würde gern mal die Zeichnung sehen um besser beraten zu können verkopliziert das alles,bitte nicht falsch verstehen es ist wichtig dass die Betriebsgeheimnisse da bleiben wo sie sein sollen aber bei sowas sollte man auch Regelungen intern finden.Der mann der bei uns das Werkzeug besorgen sollte hatte glaub länger damit zu tun des mit den Zeichnungen zu klären wie es dauerte das mit dem Hersteller abzuklären.
Gruß Dreher1991
   
Beitrag 26.09.2019, 14:56 Uhr
Freiburgerr
Freiburgerr
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Ich Denke bevor man sowas unterschreibt sollte man sowas erst mal vom Rechtsanwalt Prüfen lassen und er kann dir da bestimmt genaueres sagen welche situationen wirklich dann so Teuer werden könnten.
   
Beitrag 28.09.2019, 19:49 Uhr
MikeE25
MikeE25
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Bei den meisten Firmen sind solche Vereinbarungen proforma, ich kenne keinen der jemals geklagt wurde - aber auch keinen der jemals KnowHow absichtlich weitergegeben hätte.
Ich mach sowas bei Firmen die für mich fertigen auch aber nur in Form eines einfachen A4 Vertrags mit zwei Sätzen und ohne irgendwelche Summen - reicht völlig aus, damit beide Seiten die Sache Ernst nehmen.
Ganz lässt sich Betriebsspionage nie verhindern - wenns wirklich wichtig ist, fertigt man selbst und vergibt es nicht an Subfirmen.
   
Beitrag 29.09.2019, 00:38 Uhr
Unterfranke
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Hallo,

wir behandeln das Ganze ähnlich wie Mike. Zudem haben wir uns angewöhnt, an allen Zeichnungen den Kunden gleich zu entfernen. Auch in den internen Auftragspapieren erscheint dieser nicht.

Die Klausel sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden kannst du getrost unterschreiben. Die wäre im Regressfall ohnehin sittenwidrig.

Das Beispiel mit der verlorenen Zeichnung im Lieferwagen sollte ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein. Bei Bauchschmerzen würde ich hier nachfragen.
   
Beitrag 29.09.2019, 12:46 Uhr
bbene
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Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

Der Verlust einer Zeichnung kann im schlechtesten Fall bei uns passieren, da ein Kunde bei uns möchte, dass zum Lieferschein eine Zeichung dazugepackt wird.

Ich habe mich inzwischen auch etwas schlau gemacht und mich mit meiner Versicherung unterhalten. Die Betriebshaftpflich übernimmt die Kosten einer Vertragsstrafe nicht. Derzeit habe ich eine Anfrage zu einer Vertrauensschadenversicherung am Laufen. Die würde diese Kosten übernehmen. Mal sehen was das jährlich Kosten soll...

Mein Steuerberater meint, wie auch schon hier von Unterfarnke schon erwähnt "sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden ist" ist sittenwidrig.

Ich werde die Geheimhaltungsvereinbarung nun unterschreiben und für unsere Zulieferer (Härter / Eloxierer / usw) eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen lassen. Die Mitarbeiter haben schon eine unterschrieben und sind auf das Thema sensibilisiert. Damit werde ich es gut sein lassen.
   
Beitrag 29.09.2019, 15:14 Uhr
MikeE25
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QUOTE (bbene @ 29.09.2019, 12:46 Uhr) *
da ein Kunde bei uns möchte, dass zum Lieferschein eine Zeichung dazugepackt wird.



...und genau das würde ich aus dem Vertrag rausstreichen.
Zeichnungsnummer auf dem Lieferschein und Härterei bekommt nur die Daten die sie brauchen und keine Zeichnung.
Nur so lässt sich das Risiko minimieren.
   
Beitrag 30.09.2019, 12:16 Uhr
bbene
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QUOTE (MikeE25 @ 29.09.2019, 14:14 Uhr) *
...und genau das würde ich aus dem Vertrag rausstreichen.
Zeichnungsnummer auf dem Lieferschein und Härterei bekommt nur die Daten die sie brauchen und keine Zeichnung.
Nur so lässt sich das Risiko minimieren.


Nicht die Härterei bekommt die Zeichnung, sondern der Kunde der die Teile bestellt hat. Er möchte das so. Vermutlich das die Qualitätssicherung eine Zeichnung zur Kontrolle parat hat ohne diese selbst ausdrucken zu müssen.
   
Beitrag 30.09.2019, 13:15 Uhr
Murgs
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QUOTE (Unterfranke @ 29.09.2019, 01:38 Uhr) *
Hallo,

wir behandeln das Ganze ähnlich wie Mike. Zudem haben wir uns angewöhnt, an allen Zeichnungen den Kunden gleich zu entfernen. Auch in den internen Auftragspapieren erscheint dieser nicht.

Die Klausel sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden kannst du getrost unterschreiben. Die wäre im Regressfall ohnehin sittenwidrig.

Das Beispiel mit der verlorenen Zeichnung im Lieferwagen sollte ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein. Bei Bauchschmerzen würde ich hier nachfragen.


Ich glaube nicht, dass hohe Vertragsstrafen im B2B-Bereich Sittenwidrig sind. "Sittenwidrigkeit" gibt es vorwiegen im Verbraucherschutz. In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit. Ich finde man kann sich vor dieser Entwicklung ohnehin nicht verschließen. Es werden immer mehr Unternehmen Geheimhaltungsvereinbarungen fordern, da der gesetzliche Schutz für den Umgang mit Daten aus geistigen Eigentum der heutigen Zeit noch nicht angepasst ist. Die hohen Vertragstrafen dienen zudem nicht als Schadensersatz (der kommt extra) sondern man will damit Handlungsdruck aufbauen, damit der Schutz von geistigen Eigentum in den Firmen ernst genommen wird.
Ein Szenario was mir selber zu Ohren gekommen ist, ist zum Beispiel eine Firma wo sich der Chef vom Angestellten den G-code von zu Hause mitbringen lässt. Der Angestellte hat zu Hause ein kostenloses Cloud-Cad-Cam installiert und lädt von dort aus Kundenzeichnungen(mehr oder weniger unbewußt) auf ausländische Server. Dem Chef freut es, dass der Angestellte sich so gut mit "moderner Software" auskennt, denn ein "richtiges CAD/Cam für die Firma kostet ja viel Geld". biggrin.gif
Das ist nur ein Beispiel was den laxen Umgang mit Kundendaten angeht. Es gibt sicher noch viele andere Möglichkeiten in der heutigen Zeit. Von daher verstehe ich, dass mehr und mehr Firma zu radikalen Vertragsstrafen greifen um den Wildwuchs der Datenverteilung was entgegen zu setzen.

Der Beitrag wurde von Murgs bearbeitet: 30.09.2019, 13:18 Uhr
   
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