Moin
QUOTE (STL-TAV @ 12.10.2015, 08:10 Uhr)
Hallo Forum-Freunde,
ich habe die Aufgabe bekommen, unsere Bearbeitungsmaschinen (
Fräsen und Erodieren) bezüglich den Unfallverhütungsvorschriften auf Stand zu bringen. Allerdings haben wir einige ältere Maschinen, bei denen die Kabinentüre wärend der Bearbeitung nicht verriegelt sind oder es keine Verriegelung gibt.
Wer hat es von Dir verlangt ?
Sind in letzter Zeit an den / einer der Maschine(n) Unfälle passiert, so das die BG aktiv geworden ist ?
Bei Import Maschinen ohne CE ist es üblich, dass solche Verrieglungen nachgerüstet werden müssen ...
Um 1998 hatte meine Firma auch 3 Maschinen aus England erworben, ohne diese Verrieglungen, und diese mußten vor Inbetriebnahme mit entsprechenden Verrieglungssystemen nachgerüstet werden !
Was sich bei konventionellen Maschinen noch relativ einfach lösen lässt wird bei
CNC Maschinen zu einem größeren Eingriff.
Weiterhin ist zu beachten, dass jede Änderung an der Maschine, ob Veränderungen an Sicherheitseinrichtungen, oder Eingriffe in den "NOT" Aus - Kreis zum erlöschen der CE führen, und entsprechend neu geprüft werden müssen. Sonst kann die BG die Nutzung verbieten.
QUOTE
Bei unseren Senkerodiermaschinen fährt auch nur das Becken hoch und die Plexiglaskabine bleibt unten. Das wurde also bestimmt auch überbrückt.
Sind derartige Manipultionen von Werkern oder wem auch immer durchgeführt worden, und entspricht die Maschine somit nicht mehr dem Auslieferungszustand, sind diese Manipulationen umgehend rückgängig zu machen ...
Stichwort, Sicherheitsschrauben die sich nur festziehen lassen, oder wo spezielle Schlüssel notwendig sind, die normal in keiner Werkstatt herumliegen
QUOTE
Bei 2 großen Fräsmaschinen gibt es keine getrennte Bearbeitungskabine sondern eine Glaswand für den Bediener, die geschlossen werden kann. Das ist aber auch nicht über Sensoren gesichert.
Wenn es der Auslieferzustand ist, dann ist es so !
Eine fahrbare Späneschutzwand ist in Verbindung mit einer Maschineneinweisung ( Arbeitsschutzbelehrung ) ein probates Mittel, Werker auf die Gefahren aufmerksam zu machen, und deren Nutzung zu fordern. Das heist wurde der Mitarbeiter "Unterschriftspflichtig" belehrt diese Sicherheitseinrichtungen richtig zu nutzen, kann die BG im Falle eines Unfalls die Kostenübernahme für die Versorgung / Heilung ablehnen.
QUOTE
Kommt es da auf den Auslieferungszustand an? Oder müssen nun alle Maschinen nachträglich erweitert werden? Wie ist es mit der Sicherheit bei den Senkerodiermaschinen?
Es kommt sowohl auf den Auslieferzustand an, bzw ob die Maschine ( gebraucht oder neu ) zum Herstellungsdatum einen entsprechende CE Abnahme hatte.
Ist es eine Import- Maschine ohne CE ( egal ob aus AMI Land oder dem Asiatischen Raum ) kann vor der Inbetriebnahme, wenn diese nicht über entsprechende Sicherungseinrichtungen verfügt, eine entsprechende Nachrüstung gefordert werden, dann gelten aber die aktuellen Bestimmungen !!! Auch wenn die Maschine Baujahr 1990 ist, müsste sie auf den aktuellen Stand der Bestimmungen gebracht werden.
MFg
Andy