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Not-Aus Schalter?

Beitrag 31.08.2019, 19:22 Uhr
Tschitschi
Tschitschi
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Mitglied seit: 30.11.2016
Beiträge: 12

Guten Abend zusammen,
ich weiß das mein Thema nicht direkt etwas mit Gesundheit zu tun hat. Darum bitte ich,sollte der Thread falsch platziert sein um Gnade:D

Folgendes.
Wir besitzen bei uns in der Abteilung zwei etwas ältere konventionelle Drehbänke. Beide besitzen keinen Not-Aus Schalter!
Ich hatte mal eine kurze Unterhaltung bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung mit meinem Meister der meinte, es würden die Standortbestimmung gelten. Das bedeutet. Die Maschine steht da seit Asbach-Jahren,demnach würden auch die Regeln zu dieser Zeit gelten. Nunja, eine der beiden Maschinen wurde jetzt umgestellt und passiert ist trozdem nix.

Da aktuell das Thema Arbeitsschutz und UVV sehr streng genommen wird, dachte ich mir ich versuch mein Glück mit einem Verbesserungsvorschlag.
Sprich Not-Aus Schalter an die Anlagen montieren umso das Gefahrenpotezial zu minimieren.
Dieser wurde abgelehnt.
Begründung:
"Vielen Dank für die Einreichung ihrer Idee. Ihre Idee wurde geprüft und kann leider nicht umgesetzt werden.
Einen Notausschalter nachzurüsten ist möglich. Jedoch würde bei Betätigung des Notaus auch die Bremse mit weggeschaltet, das Drehfutter würde somit nicht sofort stillgesetzt sondern austrudeln. Aus Arbeitssicherheits-Gründen ist das wegschalten der Bremse fatal und kann so nicht umgesetzt werden. Negatives Gutachten"

Ich verstehe von Elektrik nicht viel,aber es muss doch möglich sein das oben genannte Problem zu umgehen?
Würde mir jemand von euch erklären können, wie man es aus technischer Sicher "erfüllen" kann, ohne das es zu dem Fall kommt wie oben?

Lieben Gruß und Schönen Abend noch
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Beitrag 31.08.2019, 19:52 Uhr
CNCFr
CNCFr
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Mitglied seit: 15.09.2002
Beiträge: 1.928

Bremsen an Achsen sind meines Wissens immer so ausgelegt, dass sie bei Ausfall der Spannung (Notaus) aktiv werden also bremsen (mit Federkraft). Sie werden mit Spannung deaktiviert ("gelüftet").
Vielleicht gibt es auch umgekehrt wirkende, würde mich aber wundern.
Zu den UVV: Meines Wissens ist es so, dass für bestimmte Dinge ein Bestandsschutz gilt, d.h. eine alte Maschine darf evtl. weiterbetrieben werden, auch wenn sie den aktuellen Sicherheitsvorschriften nicht vollständig entspricht. Andere Vorschriften müssen dagegen auch an alten Maschinen zwingend nachgerüstet werden. Wenn eine Maschine wesentlich verändert wird (z.B. neue Elektrik) gelten die aktuellen Vorschriften in vollem Umfang wie bei einer Neumaschine.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Drehbank heute noch ohne Notaus betreiben darf.
Das ist bei mir allerdings alles solide Halbwissen. Es wäre sinnvoll zu dem Thema mal die zuständige Berufsgenossenschaft zu fragen. Aber so wie du deine Vorgesetzten schilderst verfahren die eher nach dem Motto "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Das wird ihnen im Falle eines Falles aber nichts helfen, und einem Mitarbeiter der zu Schaden gekommen ist, erst recht nicht.
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Beitrag 31.08.2019, 22:32 Uhr
dreher1991
dreher1991
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Mitglied seit: 09.11.2013
Beiträge: 631

Hallo Also in meinem aktuellen Betrieb haben sie 3 alte Drehmaschinen umbauen müssen wegen der Bg.Die bekamen alle nen notaus verpasst und nen Futterschutz.
Gruß Dreher 1991
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Beitrag 02.09.2019, 08:34 Uhr
TiG28
TiG28
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Beiträge: 10

Einen Bestandsschutz gibt es eigentlich nicht alle Maschinen müssen nach der BetrSichV nach gerüstet werden.

mir hat folgender Flyer sehr geholfen:

Alt- und Gebrauchtmaschinen weiter betreiben
warnkreuz SPEZIAL Nr. 40

http://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/vollte...eitstechnik.pdf
Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  Anforderungen_an_die_Sicherheitstechnik_1_.pdf ( 933.75KB ) Anzahl der Downloads: 7
 
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Beitrag 02.09.2019, 08:46 Uhr
CNCFr
CNCFr
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Beiträge: 1.928

Einen Bestandsschutz gibt es eigentlich nicht alle Maschinen müssen nach der BetrSichV nach gerüstet werden.

In dem von dir verlinkten Dokument wird aber klar zwischen den Anforderungen an Altmaschinen und an neue Maschinen bzw. neu in Betrieb genommene Maschinen unterschieden.
Ich möchte nochmals klar machen: Die Tatsache, dass für Altmaschinen die Anforderungen unter Umständen geringer sein können als für Neumaschinen, bedeutet nicht, dass bei diesen Maschinen alles erlaubt ist, was irgendwann früher einmal den damaligen Vorschriften entsprach.
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