Hallo
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Und die Geschichte mit dem Urheberrecht ist auch nicht so einleuchtend.
Da gibt es noch mehr solcher Sachen in der deutschen Gesetzgebung, die nicht unbedingt einleuchtend sind. Deswegen auch meine Eingrenzung auf Deutschland:
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zumindest in Deutschland kann das Urheberrecht nie abgegeben werden.
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Wenn du während deiner Arbeitszeit etwas für deinen Arbeitgeber machst ist das auch nicht dein geistiges Eigentum.
Ja und Nein. Sämtliche Rechte liegen dann bei dem jeweiligen Arbeitgeber, aber Urheber bleibst nach deutschem Recht Du. Oder bleibt dein geistiges Eigentum beim alten Arbeitgeber, wenn Du zu einem Anderen wechselst. Musst Du dann alles komplett neu lernen oder nimmst Du dein Wissen und deine Erfahrungen mit?
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Patente kann ich auch verkaufen
Es gibt aber einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Patentrecht. Ein Patentanwalt kann dir da besser weiterhelfen und dir auch die Unterschiede erklären.
Aber vereinfacht erklärt. Mit einem Patent schützt man eine eigene Entwicklung mit einer gewissen Schöpfungshöhe eine Zeitlang und kann sie hierbei zu definierten Bedingungen auch anderen zur Verfügung stellen z.B. durch Lizenzvergabe.
Verkauft man ein Patent, dann überträgt man dem Käufer alle Verwertungsrechte für die Laufzeit des Patents, aber zumindest in Deutschland bleibst Du trotzdem der Urheber. Man ist also weiterhin der Urheber, nur hat man quasi keine Rechte mehr über das geschaffene. Aber dafür hat man dann ja auch Geld bekommen.
Gruß Gerd
Wer das Konzept der Unendlichkeit verstehen will, muss nur das Ausmaß menschlicher Dummheit betrachten.
Voltaire