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TNCremoNT21de, Vollversion

Beitrag 31.01.2003, 17:33 Uhr
CNC-Master
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TNCremoNT

Die Datenübertragungs-Software TNCremo ist die meistgenutzte PC- Anwendung für die TNC. Sie übernimmt alle Datenübertragungsaufgaben, angefangen von der Übertragung von NC- Programmen beim TNC-Anwender bis hin zu Systemdateien beim Maschinen-Hersteller. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Schnittstelle übertragen werden soll und ob die TNC vom PC aus bedient wird oder umgekehrt.

TNCremo verwaltet alle Maschinen einer Werkstatt. Dazu wird jeder definierten IP-Adresse oder seriellen Schnittstelle am PC einfach der Name der Maschine zugeordnet. Der Anwender wählt dann nur noch die gewünschte Maschine aus und muß sich nicht mehr mit den Schnittstellen- Einstellungen befassen. Die in der letzten Klartext-Ausgabe vorgestellte Online- Konvertierung zur Erhöhung der Datenübertragungs-Geschwindigkeit ist ebenfalls integriert und läßt sich für jede Maschine individuell aktivieren.


Nutzungs- und Lizenzbedingungen
für die unentgeltliche Softwareüberlassung auf Zeit


(1) Das Verhältnis zwischen der Dr. Johannes Heidenhain GmbH (nachfolgend: HEIDENHAIN) und dem Kunden hinsichtlich der Nutzung der Software ?TNCremoNT? und deren Online-Dokumentation/-Hilfe (nachfolgend zusammen: Software) wird ausschließlich durch die nachfolgenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen geregelt. Die Benutzung der Software ist nur Endkunden von HEIDENHAIN-Produkten (nachfolgend: HEIDENHAIN-Kunden) gestattet; eine Weitergabe der Software ist gleichfalls nur an HEIDENHAIN-Kunden gestattet.

(2) Die Software wird an den jeweiligen Nutzer in dem Zustand und Umfang verliehen, in dem sie zum Herunterladen bereitgestellt wird; ein Eigentumserwerb des Nutzers am Programmexemplar findet nicht statt. Die Parteien sind sich darin einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Computersoftware zu erstellen. Eine Mängelhaftung durch HEIDENHAIN findet nicht statt; jede Haftung von HEIDENHAIN für die Software ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Nutzer, die Software zunächst in abgeschirmten Testumgebungen zu testen, bevor sie produktiv eingesetzt wird.

(3) Die Software unterliegt dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie internationalem Recht. Das Programm oder Teile hiervon dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HEIDENHAIN in keiner Form vervielfältigt, reproduziert, bearbeitet oder verbreitet werden, es sei denn, dies ist zwingend gesetzlich vorgesehen oder für den Einsatz beim Kunden zu dessen eigenen unmittelbaren Zwecken notwendig. Der Kunde darf das Programm auf beliebig vielen Rechnersystemen in seinem Unternehmen einsetzen; eine Zurverfügungstellung der Leistungen des Programms gegenüber Dritten (insbesondere im sog. ASP-Betrieb) ist untersagt.

(4) Das vorliegende Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer von einem Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsjahresende kündigt; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei vertragswidriger Nutzung, bleibt unberührt. Kündigungen in elektronischer Form (E-Mail) sind wirksam. Die Abtretung von Rechten des Benutzers aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung von HEIDENHAIN.

(5) Sofern HEIDENHAIN vor, bei oder nach Vertragsschluss die Unternehmensadresse des Kunden abfragt, hat der Kunde diese korrekt anzugeben.

(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von HEIDENHAIN. Die Parteien vereinbaren außerdem als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Softwareüberlassung den Sitz von HEIDENHAIN. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nutzungs- und Lizenzbedingungen
für die unentgeltliche Softwareüberlassung auf Zeit

(1) Das Verhältnis zwischen der Dr. Johannes Heidenhain GmbH (nachfolgend: HEIDENHAIN) und dem Kunden hinsichtlich der Nutzung der Software ?TNCremoNT? und deren Online-Dokumentation/-Hilfe (nachfolgend zusammen: Software) wird ausschließlich durch die nachfolgenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen geregelt. Die Benutzung der Software ist nur Endkunden von HEIDENHAIN-Produkten (nachfolgend: HEIDENHAIN-Kunden) gestattet; eine Weitergabe der Software ist gleichfalls nur an HEIDENHAIN-Kunden gestattet.

(2) Die Software wird an den jeweiligen Nutzer in dem Zustand und Umfang verliehen, in dem sie zum Herunterladen bereitgestellt wird; ein Eigentumserwerb des Nutzers am Programmexemplar findet nicht statt. Die Parteien sind sich darin einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Computersoftware zu erstellen. Eine Mängelhaftung durch HEIDENHAIN findet nicht statt; jede Haftung von HEIDENHAIN für die Software ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Nutzer, die Software zunächst in abgeschirmten Testumgebungen zu testen, bevor sie produktiv eingesetzt wird.

(3) Die Software unterliegt dem Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie internationalem Recht. Das Programm oder Teile hiervon dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HEIDENHAIN in keiner Form vervielfältigt, reproduziert, bearbeitet oder verbreitet werden, es sei denn, dies ist zwingend gesetzlich vorgesehen oder für den Einsatz beim Kunden zu dessen eigenen unmittelbaren Zwecken notwendig. Der Kunde darf das Programm auf beliebig vielen Rechnersystemen in seinem Unternehmen einsetzen; eine Zurverfügungstellung der Leistungen des Programms gegenüber Dritten (insbesondere im sog. ASP-Betrieb) ist untersagt.

(4) Das vorliegende Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer von einem Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsjahresende kündigt; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei vertragswidriger Nutzung, bleibt unberührt. Kündigungen in elektronischer Form (E-Mail) sind wirksam. Die Abtretung von Rechten des Benutzers aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung von HEIDENHAIN.

(5) Sofern HEIDENHAIN vor, bei oder nach Vertragsschluss die Unternehmensadresse des Kunden abfragt, hat der Kunde diese korrekt anzugeben.

(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von HEIDENHAIN. Die Parteien vereinbaren außerdem als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Softwareüberlassung den Sitz von HEIDENHAIN. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

download TNCremoNT v2.1de Build 243
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