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Wer darf an CNC arbeiten ?

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Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
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Die AdminCrew
Beitrag 04.04.2022, 05:30 Uhr
simplydynamic
simplydynamic
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Beiträge: 172

Ja, hört sich was komisch an, die Frage, hat aber folgenden Hintergrund.
Ich arbeite an einem CNC Center bei uns in der Firma und bin gelernter (Industrie)Mechaniker.
Dazu habe ich da noch viel an Elektronik verbaut bzgl. Leistungs- und Drehmomentmessung.

Jetzt wo alles fertig ist, soll ich (zum 3-4mal) ungelernte Kräfte daran anlernen.
1. Lerne ich andauernd Leute daran an und die können es nicht. Zumal auch, weil der AG meint nach 2-3 Wochen Training kann er sie erstmal wieder abziehen und sie machen die Arbeit an der CNC dann wenn benötigt wird.
Gleichzeitig soll ich dann auch etwas machen, was nicht in meinem Arbeitsvertrag steht, da es ja Ersatz für mich gibt.

Gut, wenn die Maschine zu klump gefahren wird, ist das erstmal Problem vom AG.
Aber gibt es Argumente die ich schonmal vorab bringen kann ?
Ich dürfte ja z.B. auch nicht dann einfach so als Elektriker weiter arbeiten.
Und der Elektriker auf dem Bau, kann ja die nächste Woche auch nicht abgezogen werden und soll Sanitär machen......
Bei uns ist man aber der Meinung , Firmenphilosophie", das aber einem bestimmten Lohnlevel, jeder alles können muß und entsprechend eingesetzt werden kann.
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Beitrag 04.04.2022, 09:20 Uhr
Airfox
Airfox
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Mitglied seit: 10.06.2021
Beiträge: 206

Moin,

also du arbeitest in einer Firma und hast an einer CNC Maschine bauliche Änderungen vorgekommen? Das hat doch sicher die Berufsgenossenschaft der TÜV und die Versicherung der Maschine sowie der Hersteller abgenommen, oder? Stelle ich jetzt nur mal so in den Raum, was du mit diesen Infos machst ist dir überlassen. wink.gif

Darfst du jemanden Einweisen,....hm das ist eine Interessante Frage. Also Grundsätzlich sollte man nichts machen, was nicht in dem Arbeitsvertrag steht, das ist auch so wegen der Haftung. Jetzt kenne ich das selber auch, ich drücke da auch immer ein Auge zu, weil man will ja auch nicht der Problemmacher sein. Rechtlich gesehen hast du aber keinen Ausbilderschein, du verfügst, auf dem Papier von deiner Ausbildung her nicht über das notwendige Wissen um eine solche Einweisung zu geben. Jetzt könnte man aber argumentieren, das du z.B. von jemandem der das hat/kann die Aufgabe bekommen hast das zu tun. Das geht, weil er Aufgaben weiterdeligieren darf, sofern er sich der Sache sicher ist dass es klappt. Beispiel ein Meister kann einem Lehrling aus dem 3ten Lehrjahr sagen, erklär dem neuen mal wie eine Bohrmaschine funktioniert. Wenn dabei etwas passiert ist jedoch der Meister dran. (Disclamer: Das schlimmste was dir passieren kann ist dabei mit einem 2mm Bohrer dir in den Finger zu bohren, während du etwas hälst. biggrin.gif wacko.gif biggrin.gif )

Mal abgesehen davon das dir keine Versicherung das Ding versichert, wenn du keine Ausbildung vorweisen kannst (oder die Summe ist so hoch, das es sich nicht mehr lohnt) würde ich folgendes machen:

Ich würde probieren eine Win Win Situation draus zu machen. Ich würde probieren irgendwie einen CNC Kurs zu finden, der anerkannt ist. Sodass du dich weiterbilden kannst. Den kann dir dein Cheff bezahlen. Dann bist du breiter aufgestellt, wer mehr kann ist mehr wert. Anschließend würde ich probieren möglichst viel Zeit mit der Maschine zu verbringen, sodass du das Ding und die Funktionen bestmöglich kennen lernst. Beschäftige dich vorallem mit den Schnittwerten, Hoffmann hat hierzu auf deren Webseite bei dem entsprechenden Tool einen Rechner.

Wenn alles läuft würde ich in 2 Jahren hingehen und sagen so jetzt bitte mal Inflationsausgleich + ich mache mir der CNC Maschine hier richtig Geld, ich will davon was abhaben, ergo mehr Gehalt. Extrensische Motivation bitte :-) danke.gif
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Beitrag 04.04.2022, 10:37 Uhr
plastichead
plastichead
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Mitglied seit: 21.05.2008
Beiträge: 217

Hallo simplydynamic,
meine Auffassung:

1. als Industriemechaniker scheinst du mir qualifiziert zu sein, an dem BAZ zu arbeiten und auch andere einzuweisen.Das hat für mich nichts mit Ausbildung zu tun, selbst ein Meister, der sein Berufsleben nur an z.b. Hermle-Maschinen gearbeitet hat, wird eine Einweisung brauchen, wenn er plötzlich an eine z.B. Haas-Maschine soll.Natürlich sollte dein AG ein Interesse daran haben, dass diese Einweisung jemand vornimmt, der auch weiß, was er tut und die Maschine kennt.

2. Dein AG hat dich in erster Linie vertragsgemäß zu beschäftigen, darauf haben beide Seiten einen Anspruch.Was aber nicht heißt, dass davon nicht in geringem Umfang abgewichen werden kann.
Eine gängige Floskel in Arbeitsverträgen lautet gern in etwa "kann auch zu anderen seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeiten heranhezogen werden."Also darf dein AG im Rahmen seines Direktionsrtechts m.E. dir den Auftrag erteilen, ungelerntes Personal an der Fräse einzuweisen.Bei der Elektrik/Elektronik sehe ich das anders: wenn du nicht durch deine Ausbildung qualifiziert bist, darfst du das auch nicht machen, was dein AG wissen sollte.

Lese ich aus deinem Beitrag heraus, dass du das nicht machen willst?Da sehe ich schlechte Karten für dich...Immerhin muss dein AG selbst entscheiden und verantworten, wie er seinen Laden schmeißen will.Soll heißen, er darf jeden Passanten von der Straße zerren und ihm Geld dafür geben, dass er Frästeile macht oder Abteilungsleiter wird.
Ob das Sinn ergibt, muss er selber wissen.

@Arfox:
Ein CNC-Schein im Sinne eines Staplerscheins oder Kranführerscheins ist mir nicht bekannt.Es kommt auch darauf an, was die ungelernten Kräfte machen.Sollen sie nur Teile einlegen, den Startknopf drücken und bei Störung den Facharbeiter rufen? - Kein Problem.
Sollen sie programmieren, einfahren, prüfen und nachjustieren? - Da würde ich als AG mir Gedanken machen...
Gruß

Thomas
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Beitrag 04.04.2022, 10:38 Uhr
plastichead
plastichead
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Mitglied seit: 21.05.2008
Beiträge: 217

Hallo simplydynamic,
meine Auffassung:

1. als Industriemechaniker scheinst du mir qualifiziert zu sein, an dem BAZ zu arbeiten und auch andere einzuweisen.
Das hat für mich nichts mit Ausbildung zu tun, selbst ein Meister, der sein Berufsleben nur an z.b. Hermle-Maschinen gearbeitet hat, wird eine Einweisung brauchen, wenn er plötzlich an eine z.B. Haas-Maschine soll.
Natürlich sollte dein AG ein Interesse daran haben, dass diese Einweisung jemand vornimmt, der auch weiß, was er tut und die Maschine kennt.

2. Dein AG hat dich in erster Linie vertragsgemäß zu beschäftigen, darauf haben beide Seiten einen Anspruch.
Was aber nicht heißt, dass davon nicht in geringem Umfang abgewichen werden kann.

Eine gängige Floskel in Arbeitsverträgen lautet gern in etwa "kann auch zu anderen seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeiten heranhezogen werden."
Also darf dein AG im Rahmen seines Direktionsrtechts m.E. dir den Auftrag erteilen, ungelerntes Personal an der Fräse einzuweisen.
Bei der Elektrik/Elektronik sehe ich das anders: wenn du nicht durch deine Ausbildung qualifiziert bist, darfst du das auch nicht machen, was dein AG wissen sollte.

Lese ich aus deinem Beitrag heraus, dass du das nicht machen willst?
Da sehe ich schlechte Karten für dich...
Immerhin muss dein AG selbst entscheiden und verantworten, wie er seinen Laden schmeißen will.
Soll heißen, er darf jeden Passanten von der Straße zerren und ihm Geld dafür geben, dass er Frästeile macht oder Abteilungsleiter wird.
Ob das Sinn ergibt, muss er selber wissen.


@Arfox:
Ein CNC-Schein im Sinne eines Staplerscheins oder Kranführerscheins ist mir nicht bekannt.
Es kommt auch darauf an, was die ungelernten Kräfte machen.
Sollen sie nur Teile einlegen, den Startknopf drücken und bei Störung den Facharbeiter rufen? - Kein Problem.
Sollen sie programmieren, einfahren, prüfen und nachjustieren? - Da würde ich als AG mir Gedanken machen...

Gruß

Thomas
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Beitrag 04.04.2022, 10:46 Uhr
simplydynamic
simplydynamic
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Beiträge: 172

QUOTE (Airfox @ 04.04.2022, 09:20 Uhr) *
Moin,

also du arbeitest in einer Firma und hast an einer CNC Maschine bauliche Änderungen vorgekommen? Das hat doch sicher die Berufsgenossenschaft der TÜV und die Versicherung der Maschine sowie der Hersteller abgenommen, oder? Stelle ich jetzt nur mal so in den Raum, was du mit diesen Infos machst ist dir überlassen. wink.gif

Darfst du jemanden Einweisen,....hm das ist eine Interessante Frage. Also Grundsätzlich sollte man nichts machen, was nicht in dem Arbeitsvertrag steht, das ist auch so wegen der Haftung. Jetzt kenne ich das selber auch, ich drücke da auch immer ein Auge zu, weil man will ja auch nicht der Problemmacher sein. Rechtlich gesehen hast du aber keinen Ausbilderschein, du verfügst, auf dem Papier von deiner Ausbildung her nicht über das notwendige Wissen um eine solche Einweisung zu geben. Jetzt könnte man aber argumentieren, das du z.B. von jemandem der das hat/kann die Aufgabe bekommen hast das zu tun. Das geht, weil er Aufgaben weiterdeligieren darf, sofern er sich der Sache sicher ist dass es klappt. Beispiel ein Meister kann einem Lehrling aus dem 3ten Lehrjahr sagen, erklär dem neuen mal wie eine Bohrmaschine funktioniert. Wenn dabei etwas passiert ist jedoch der Meister dran. (Disclamer: Das schlimmste was dir passieren kann ist dabei mit einem 2mm Bohrer dir in den Finger zu bohren, während du etwas hälst. biggrin.gif wacko.gif biggrin.gif )

Mal abgesehen davon das dir keine Versicherung das Ding versichert, wenn du keine Ausbildung vorweisen kannst (oder die Summe ist so hoch, das es sich nicht mehr lohnt) würde ich folgendes machen:

Ich würde probieren eine Win Win Situation draus zu machen. Ich würde probieren irgendwie einen CNC Kurs zu finden, der anerkannt ist. Sodass du dich weiterbilden kannst. Den kann dir dein Cheff bezahlen. Dann bist du breiter aufgestellt, wer mehr kann ist mehr wert. Anschließend würde ich probieren möglichst viel Zeit mit der Maschine zu verbringen, sodass du das Ding und die Funktionen bestmöglich kennen lernst. Beschäftige dich vorallem mit den Schnittwerten, Hoffmann hat hierzu auf deren Webseite bei dem entsprechenden Tool einen Rechner.

Wenn alles läuft würde ich in 2 Jahren hingehen und sagen so jetzt bitte mal Inflationsausgleich + ich mache mir der CNC Maschine hier richtig Geld, ich will davon was abhaben, ergo mehr Gehalt. Extrensische Motivation bitte :-) danke.gif


Naja, ein paar Erklärungen dazu......
Ich bin lediglich an die (zusätzlichen) M Befehle und Anschlüsse gegangen und habe dort das Signal genutzt um zuerst per Relais und nachher per SPS diverse Meßelektronik an zu steuern, die wir benötigen.
Unser Konzern ist auch so groß, dass er keine Versicherung hat und braucht. Er versichert sich selber. So meine Info......

Gehalt ist eine Sache. Auch wenn wir schon Jahre hinter dem herlaufen, was laut Eingruppierung für diese Stelle vorgesehen ist, bin ich damit recht zufrieden. Da ich am Ende meiner Lohngruppe angekommen bin, wird es da auch nicht mehr geben.
Außer mit der Pistole auf der Brust. Der AG meint Schulungen gehören jährlich dazu und sind mit den Lohn/Erfahrungsstufen abgegolten.

Viel mehr nervt es mich aber, dass ich 1. ständig Leute anlernen soll, die dann nach 2 Wochen abgezogen werden und das dann angeblich können.
Und wenn sie nach 1 Jahr das wirklich mal machen sollen, stellt man fest, dass es nicht funktioniert.
2. Immer wieder Diskussionen aufkommen, dass ich doch mal was anderes machen soll, da nach Meinung des Vorgesetzten ich ja "nur" Mitarbeiter in der Abteilung bin und angeblich nicht exklusiv in der Position. Laut meiner Stellenbeschreibung, wo man aber nur Entwürfe präsentiert hat, ist aber meine Arbeit doch fest........

Jedes Mal, wenn ein neuer Abteilungsleiter kommt, beginnen diese Diskussionen erneut...... das ermüdet eben.
Darum wollte ich gerne mal ein paar........ rechtliche Argumente haben. Oder wissen, ob es da was gibt.
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Beitrag 04.04.2022, 12:01 Uhr
MiBü
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Klugscheisser
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@plastichead: evtl. CNC Fachkraft?


--------------------
Gruß

Michael
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Beitrag 12.04.2022, 08:26 Uhr
unaware
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Beiträge: 76

Hallo simplydynamic,

als Facharbeiter darfst du natürlich auch zu Anlerntätigkeiten "abkommandiert" werden, das liegt im ermessen deines Vorgesetzten. Dagegen ist Arbeitsrechtlich auch nichts zu sagen. Ob das Vorgehen deines Vorgesetzten sinnvoll ist, sei dabei mal dahingestellt.
Was du machen kannst ist nur bessere Vorgehensweisen vorzuschlagen, z.B. das die eingearbeiteten immer wieder für ein paar Tage mit der Maschine arbeiten, damit sie im Notfall auch wirklich einspringen können. Kommt dann eben wieder darauf an, was dein Vorgesetzter daraus macht.
Ich kann den Frust verstehen, Leute einzulernen, aber nicht so, dass es tatsächlich nachher auch nützlich ist. Würde ich auch nicht gern machen.

Die Weiterbildung z.B. zur CNC-Fachkraft wird dir in der Firma nur etwas nützen, wenn sie von der Firma unterstützt wird. Sonst gilt, was nicht im Arbeitsvertrag steht, wird sich auch nicht auf deine Tätigkeit auswirken.

Sorry, wenn ich das gerade nochmal lese, klingt es eher negativ. Ist aber nicht so gemeint. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit Gesprächen und konstruktiven Vorschlägen meist weiter kommt als mit einer "ich mache das nur weil du mich zwingst" Einstellung.

Gruß
Gunther
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Beitrag 13.04.2022, 00:48 Uhr
V4Aman
V4Aman
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Lern einfach mal deinen AG ein, dann kann er die Einweisungen machen ????


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Gruß V4Aman


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Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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