Das Thema hatten wir schon mal.
Ist eigentlich so ähnlich wie wenn ihr zum Fotografen geht. Das physische Bild ist Eigentum des Fotografen, allerdings hab ihr das Recht am eigenen Bild. Er darf es daher nur dann selbst nutzen wenn ihr ihm das erlaubt.
Das selbe haben wir bei der Musik, die rechte daran liegen immer beim Urheber.
Aus irgendeinem Grund hat es sich aber eingebürgert das mit dem "normalen" Arbeitsvertrag die Urheberrechte/Nutzungsrechte auf die Firma übergehen.
Es gibt Arbeitsverträge in der Softwarebranche da steht das extra so drin!
Also würde ich davon ausgehen das im Rechtsstreit die Firma den kürzeren ziehen könnte.
QUOTE (Hawky @ 10.01.2018, 10:58 Uhr)
Unbestreitbar ist, dass die Programme, Vorrichtungen usw. dem Chef gehören.
Er darf diese verschenken.
Das sehe ich in Anbetracht meiner Darstellung etwas anders.
Der Chef ist unbestreitbar Eigentümer der Programme und Vorrichtungen, aber er hat keine Urheberrechte daran.
Der Urheber kann üblicherweise über die Verwendung seiner Werke entscheiden und ein Nutzungsrecht erteilen, die Urheberschaft kann nicht übertragen werden.
Gerade das verschenken oder gar verkaufen von Programmen ist dann mit einer "Raubkopie" von Musik vergleichbar.
Alleine die Nutzung auf einer anderen Maschine als die wo der Urheber sie erstellt hat ist schon eine vervielfältigung.
Ich habe hier mal was raus gesucht:
http://www.urheberrecht-leipzig.de/urheber...itarbeiter.htmlDaraus stellt sich schon mal die Frage ob der Lohn im Verhältnis steht und wenn ein Nutzungsrecht automatisch aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, ob dieses dann auch an die dauer des Arbeitsvertrages gebunden ist.