SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Arbeitsschutzbekleidung
15.07.2013, 13:41 Uhr
RicoQT
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 28.05.2013
Beiträge: 17
Mitglied seit: 28.05.2013
Beiträge: 17
Hallo KollegInnen,
in welchen Abständen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf neue Schutzausrüstung (z.Bsp. Schuhe)? Nur bei defekt oder auch in Intervallen (jährlich, aller 2 Jahre u.ä.)?
Gibt es da auch Literaturhinweise?
Danke für Eure Mitarbeit
Rico
in welchen Abständen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf neue Schutzausrüstung (z.Bsp. Schuhe)? Nur bei defekt oder auch in Intervallen (jährlich, aller 2 Jahre u.ä.)?
Gibt es da auch Literaturhinweise?
Danke für Eure Mitarbeit
Rico
16.07.2013, 06:42 Uhr
SQ-AmonRa
Level 3 = Community-Techniker
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.11.2007
Beiträge: 151
Mitglied seit: 22.11.2007
Beiträge: 151
Hallo Rico,
soweit ich weiß sind keine Intervalle vorgegeben...
Schau mal z.B. in der BGV A1 und Arbeitsschutzgesetz §3.
MfG
Edit: und PSA-Benutzungsverordnung
soweit ich weiß sind keine Intervalle vorgegeben...
Schau mal z.B. in der BGV A1 und Arbeitsschutzgesetz §3.
MfG
Edit: und PSA-Benutzungsverordnung
23.07.2013, 13:36 Uhr
Rasti123
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.10.2012
Beiträge: 2
Mitglied seit: 09.10.2012
Beiträge: 2
Ich bin der Meinung, dass man jedes halbe Jahr Anspruch darauf hat!
23.07.2013, 20:50 Uhr
scelli
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 16.12.2011
Beiträge: 23
Mitglied seit: 16.12.2011
Beiträge: 23
Hallo,
so allgemein findet man keine klare Regelung über die Benutzungsdauer von PSA (persönlicher Schutzausrüstung).
Bei den Berufsgenossenschaften findest Du u.a. die BGR191 - Verwendung von Fuß- und Knieschutz.
Darin steht:
"3.3.2 Gebrauchsdauer (Verwendungsdauer)
Die Gebrauchsdauer von Fuß- und Knieschutz ist von der Beanspruchung und der Pflege abhängig. Fuß- und Knieschutz in nicht ordnungsgemäßem Zustand ist der Benutzung zu entziehen.
Hinweise zur Gebrauchsdauer und zu dem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind in der Herstellerinformation enthalten.
Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand könnte beim Fußschutz z.B. bei abgelau- fenen Profilen, freiliegender Zehenkappe oder aufgegangenen Schaftnähten vorliegen."
Am besten mit eurer SiFa sprechen und mit dem verantwortlichen Vorgesetzten erläutern warum es neue PSA geben sollte (Hygiene, Tragekomfort, mangelnde Schutzfunktion...)
Im allgemeine geht die Verwendung von PSA immer aus der Gefährdungsbeurteilung hervor, wenn dort festgelegt ist, dass PSA zu verwenden ist, muss diese auch zur Verfügung gestellt und verwendet werden.
so allgemein findet man keine klare Regelung über die Benutzungsdauer von PSA (persönlicher Schutzausrüstung).
Bei den Berufsgenossenschaften findest Du u.a. die BGR191 - Verwendung von Fuß- und Knieschutz.
Darin steht:
"3.3.2 Gebrauchsdauer (Verwendungsdauer)
Die Gebrauchsdauer von Fuß- und Knieschutz ist von der Beanspruchung und der Pflege abhängig. Fuß- und Knieschutz in nicht ordnungsgemäßem Zustand ist der Benutzung zu entziehen.
Hinweise zur Gebrauchsdauer und zu dem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind in der Herstellerinformation enthalten.
Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand könnte beim Fußschutz z.B. bei abgelau- fenen Profilen, freiliegender Zehenkappe oder aufgegangenen Schaftnähten vorliegen."
Am besten mit eurer SiFa sprechen und mit dem verantwortlichen Vorgesetzten erläutern warum es neue PSA geben sollte (Hygiene, Tragekomfort, mangelnde Schutzfunktion...)
Im allgemeine geht die Verwendung von PSA immer aus der Gefährdungsbeurteilung hervor, wenn dort festgelegt ist, dass PSA zu verwenden ist, muss diese auch zur Verfügung gestellt und verwendet werden.
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: