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Chaotische Lagerortverwaltung



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Hallo in die Runde,
wir planen aktuell eine chaotische Lagerortverwaltung für den Wareneingang einzuführen. Die Materialien werden in ein Hochregallager an vorgegebenen Lagerorten eingelagert. In der betreffenden Datenbank werden die einzelnen Stati zu jedem Gebinde verwaltet (Z.B. gesperrt, frei zur Verwendung, ...). Selbstverständlich erhalten die Gebinde eine eindeutige Kennzeichnung mit Hilfe derer eine eindeutige Indentifizierung möglich ist!
Meine Frage nun - ist nach ISO TS 16949 eine weitere Kennzeichnung des Materials direkt an diesem selbst erforderlich (Z.B. gesperrt, frei, ...)? Auf Grund der in der Datenbank hinterlegten stati ist eine Weiterverwendung von gesperrten bzw. nicht zur Weiterverarbeitung freigegebenen Materialien verriegelt, d.h. nicht möglich.
Für eine kurze Antwort hierzu wäre ich dankbar!
Markus.
wir planen aktuell eine chaotische Lagerortverwaltung für den Wareneingang einzuführen. Die Materialien werden in ein Hochregallager an vorgegebenen Lagerorten eingelagert. In der betreffenden Datenbank werden die einzelnen Stati zu jedem Gebinde verwaltet (Z.B. gesperrt, frei zur Verwendung, ...). Selbstverständlich erhalten die Gebinde eine eindeutige Kennzeichnung mit Hilfe derer eine eindeutige Indentifizierung möglich ist!
Meine Frage nun - ist nach ISO TS 16949 eine weitere Kennzeichnung des Materials direkt an diesem selbst erforderlich (Z.B. gesperrt, frei, ...)? Auf Grund der in der Datenbank hinterlegten stati ist eine Weiterverwendung von gesperrten bzw. nicht zur Weiterverarbeitung freigegebenen Materialien verriegelt, d.h. nicht möglich.
Für eine kurze Antwort hierzu wäre ich dankbar!
Markus.



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Hallo Markus,
der Grundsatz ist, dass gesperrte Ware immer getrennt gelagert werden muss. Ist keine kann Möglichkeit.
Gruß
Norbert
der Grundsatz ist, dass gesperrte Ware immer getrennt gelagert werden muss. Ist keine kann Möglichkeit.
Gruß
Norbert



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Hallo Norbert,
aus der TS16949 kenne ich eine solche Forderung nach einer grundsätzlich getrennten Lagerung von gesperrter Ware an sich nicht. Hieraus lese ich nur, dass gesperrte Waren (vor Wareneingangsprüfung, gesperrte Ware auf Grund von Mängeln) vor weiterer Verwendung geschützt werden müssen, und diese wäre auf Grund einer Verriegelung durchaus gegeben.
VDA 6.3: "Freigegebene Vormaterialien müssen eindeutig gekennzeichnung und erkennbar sein. Der Freigabestatus muss aus der Kennzeichnung hervorgehen."
Diese Aussage aus besagter Norm verlangt explizit eine eindeutige Kennzeichnung der Ware. Nun stellt sich die Frage, ob diese am Material direkt erfolgen muss oder ob eine Kennzeichnung in einer Datenbank auf ausreichen ist... In meinen Augen ist eine eindeutige Kennzeichnung der Ware durch einen Datenbankeintrag durchaus gegeben, oder sehe ich hier etwas falsch?!?
Das einzige Problem an unserer geplanten Lösung dürfte die gemeinsame Lagerung von gesperrter Ware (nicht freigegeben nach Wareneingang, gesperrt wegen Mangel) in einem Regal sein bzw. dass für Materialien nach Wareneingang kein physisches Sperrlager geschaffen wird, sondern ein "Sperrlagerbereich" in einer Datenbank, wobei sich für mich auch in diesem Punkt die Frage stellt ob dies nicht auch ausreichend ist...
Meinungen hierzu sind gerne gesehen
Markus.
aus der TS16949 kenne ich eine solche Forderung nach einer grundsätzlich getrennten Lagerung von gesperrter Ware an sich nicht. Hieraus lese ich nur, dass gesperrte Waren (vor Wareneingangsprüfung, gesperrte Ware auf Grund von Mängeln) vor weiterer Verwendung geschützt werden müssen, und diese wäre auf Grund einer Verriegelung durchaus gegeben.
VDA 6.3: "Freigegebene Vormaterialien müssen eindeutig gekennzeichnung und erkennbar sein. Der Freigabestatus muss aus der Kennzeichnung hervorgehen."
Diese Aussage aus besagter Norm verlangt explizit eine eindeutige Kennzeichnung der Ware. Nun stellt sich die Frage, ob diese am Material direkt erfolgen muss oder ob eine Kennzeichnung in einer Datenbank auf ausreichen ist... In meinen Augen ist eine eindeutige Kennzeichnung der Ware durch einen Datenbankeintrag durchaus gegeben, oder sehe ich hier etwas falsch?!?
Das einzige Problem an unserer geplanten Lösung dürfte die gemeinsame Lagerung von gesperrter Ware (nicht freigegeben nach Wareneingang, gesperrt wegen Mangel) in einem Regal sein bzw. dass für Materialien nach Wareneingang kein physisches Sperrlager geschaffen wird, sondern ein "Sperrlagerbereich" in einer Datenbank, wobei sich für mich auch in diesem Punkt die Frage stellt ob dies nicht auch ausreichend ist...
Meinungen hierzu sind gerne gesehen

Markus.



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Hallo Markus,,
aus der TS16949 kenne ich eine solche Forderung nach einer grundsätzlich getrennten Lagerung von gesperrter Ware an sich nicht. Hieraus lese ich nur, dass gesperrte Waren (vor Wareneingangsprüfung, gesperrte Ware auf Grund von Mängeln) vor weiterer Verwendung geschützt werden müssen, und diese wäre auf Grund einer Verriegelung durchaus gegeben.
Wie muss ich die Verriegelung verstehen? Material kann nicht durch Mitarbeiter zur weiteren Verarbeitung entnommen werden? Sie sind vor weiterer Verwendung geschützt . Unter geschützt verstehe ich das kein Mitarbeiter die Ware entfernen kann.
Nur EDV –Lösung halte ich für fragwürdig.
Hier sind wir jetzt beim Prozessaudit!
Wenn Du mit der TS vernünftig arbeitest, brauchst du über 6.3 nicht nachdenken. Dann haste es geregelt.
VDA 6.3: "Freigegebene Vormaterialien müssen eindeutig gekennzeichnung und erkennbar sein. Der Freigabestatus muss aus der Kennzeichnung hervorgehen."
Diese Aussage aus besagter Norm verlangt explizit eine eindeutige Kennzeichnung der Ware. Nun stellt sich die Frage, ob diese am Material direkt erfolgen muss oder ob eine Kennzeichnung in einer Datenbank auf ausreichen ist... In meinen Augen ist eine eindeutige Kennzeichnung der Ware durch einen Datenbankeintrag durchaus gegeben, oder sehe ich hier etwas falsch?!?
Das einzige Problem an unserer geplanten Lösung dürfte die gemeinsame Lagerung von gesperrter Ware (nicht freigegeben nach Wareneingang, gesperrt wegen Mangel) in einem Regal sein bzw. dass für Materialien nach Wareneingang kein physisches Sperrlager geschaffen wird, sondern ein "Sperrlagerbereich" in einer Datenbank, wobei sich für mich auch in diesem Punkt die Frage stellt ob dies nicht auch ausreichend ist...
Hier hast du es richtig erkannt das Problem. Die gemeinsame Lagerung!!
Gruß
Norbert
aus der TS16949 kenne ich eine solche Forderung nach einer grundsätzlich getrennten Lagerung von gesperrter Ware an sich nicht. Hieraus lese ich nur, dass gesperrte Waren (vor Wareneingangsprüfung, gesperrte Ware auf Grund von Mängeln) vor weiterer Verwendung geschützt werden müssen, und diese wäre auf Grund einer Verriegelung durchaus gegeben.
Wie muss ich die Verriegelung verstehen? Material kann nicht durch Mitarbeiter zur weiteren Verarbeitung entnommen werden? Sie sind vor weiterer Verwendung geschützt . Unter geschützt verstehe ich das kein Mitarbeiter die Ware entfernen kann.
Nur EDV –Lösung halte ich für fragwürdig.
Hier sind wir jetzt beim Prozessaudit!
Wenn Du mit der TS vernünftig arbeitest, brauchst du über 6.3 nicht nachdenken. Dann haste es geregelt.
VDA 6.3: "Freigegebene Vormaterialien müssen eindeutig gekennzeichnung und erkennbar sein. Der Freigabestatus muss aus der Kennzeichnung hervorgehen."
Diese Aussage aus besagter Norm verlangt explizit eine eindeutige Kennzeichnung der Ware. Nun stellt sich die Frage, ob diese am Material direkt erfolgen muss oder ob eine Kennzeichnung in einer Datenbank auf ausreichen ist... In meinen Augen ist eine eindeutige Kennzeichnung der Ware durch einen Datenbankeintrag durchaus gegeben, oder sehe ich hier etwas falsch?!?
Das einzige Problem an unserer geplanten Lösung dürfte die gemeinsame Lagerung von gesperrter Ware (nicht freigegeben nach Wareneingang, gesperrt wegen Mangel) in einem Regal sein bzw. dass für Materialien nach Wareneingang kein physisches Sperrlager geschaffen wird, sondern ein "Sperrlagerbereich" in einer Datenbank, wobei sich für mich auch in diesem Punkt die Frage stellt ob dies nicht auch ausreichend ist...
Hier hast du es richtig erkannt das Problem. Die gemeinsame Lagerung!!
Gruß
Norbert



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Hallo Norbert,
Geschützt / verriegelt bedeutet:
Es sind verschiedene Materialien im Hochregallager eingelagert. Die in der Fertigung benötigten und damit in die Fertigung auszugebenden Materialien werden dem Lagermitarbeiter angezeigt (Eindeutige Lagerplatznennung des zu entnehmenden Materials). Beim Entnahmehinweis an den MA werden nur Materialien genannt, die frei zur Verwendung sind. Alle anderen Materialien welche gesperrt sind - aus verschiedenen Gründen - können nicht zur Entnahme aus dem Regal angefordert werden und auch in der Fertigung nicht am Auftrag angemeldet werden.
Prinzipiell könnte demnach nicht freigegebenes Material vom Mitarbeiter entnommen werden, allerdings müsste er hier Anweisungen missachten. Eine versehentlich Entnahme von gesperrtem Material wird spätestens beim Versuch, dieses aus dem Lager in die Fertigung umzubuchen, angezeigt. Weiterhin ist eine Meldung des Materials beim Auftrag an der Fertigungseinrichtung nicht möglich.
Ich hoffe das Thema mit der Verriegelung einigermaßen erklärt zu haben...
"Unter geschützt verstehe ich das kein Mitarbeiter die Ware entfernen kann.":
Wir gehen doch erstmal alle davon aus, dass wir verantwortungsbewusste Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt haben, denn wenn wir unsere QM-System gegen vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern absichern wollen / müssen dann wird es schwierig!
Markus
Geschützt / verriegelt bedeutet:
Es sind verschiedene Materialien im Hochregallager eingelagert. Die in der Fertigung benötigten und damit in die Fertigung auszugebenden Materialien werden dem Lagermitarbeiter angezeigt (Eindeutige Lagerplatznennung des zu entnehmenden Materials). Beim Entnahmehinweis an den MA werden nur Materialien genannt, die frei zur Verwendung sind. Alle anderen Materialien welche gesperrt sind - aus verschiedenen Gründen - können nicht zur Entnahme aus dem Regal angefordert werden und auch in der Fertigung nicht am Auftrag angemeldet werden.
Prinzipiell könnte demnach nicht freigegebenes Material vom Mitarbeiter entnommen werden, allerdings müsste er hier Anweisungen missachten. Eine versehentlich Entnahme von gesperrtem Material wird spätestens beim Versuch, dieses aus dem Lager in die Fertigung umzubuchen, angezeigt. Weiterhin ist eine Meldung des Materials beim Auftrag an der Fertigungseinrichtung nicht möglich.
Ich hoffe das Thema mit der Verriegelung einigermaßen erklärt zu haben...
"Unter geschützt verstehe ich das kein Mitarbeiter die Ware entfernen kann.":
Wir gehen doch erstmal alle davon aus, dass wir verantwortungsbewusste Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt haben, denn wenn wir unsere QM-System gegen vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern absichern wollen / müssen dann wird es schwierig!
Markus



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Hallo Markus,
ich gehe davon aus, dass Du in jedem Audit mit dem Auditor diskutieren musst. Warum?
Ich denke, dass Du deine Erfahrung machen wirst. Ich kann dir soweit Recht geben, dass alle Mitarbeiter so viel verantwortungsbewusst haben müssen. Das interessiert aber den Auditor nicht unbedingt, wenn er dir eine Abweichung geben möchte. Die TS ist da schon sehr eindeutig in der Aussage “geschützten Bereich“
Gruß
Norbert
ich gehe davon aus, dass Du in jedem Audit mit dem Auditor diskutieren musst. Warum?
Ich denke, dass Du deine Erfahrung machen wirst. Ich kann dir soweit Recht geben, dass alle Mitarbeiter so viel verantwortungsbewusst haben müssen. Das interessiert aber den Auditor nicht unbedingt, wenn er dir eine Abweichung geben möchte. Die TS ist da schon sehr eindeutig in der Aussage “geschützten Bereich“
Gruß
Norbert



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Beiträge: 28
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Hallo norbert,
Ich diskutiere lieber 5mal im Jahr mit einem Auditor über das System als dass die Mitarbeiter im Lagerbereich 280 Tage im Jahr unnötige Materialbewegungen tätigen müssen!
Ich werde meine Erfahrungen mit dem ersten Auditor der den Lagerbereich prüft hier kundtun
Und danke für den Austausch.
Viele Grüße
Markus.
Ich diskutiere lieber 5mal im Jahr mit einem Auditor über das System als dass die Mitarbeiter im Lagerbereich 280 Tage im Jahr unnötige Materialbewegungen tätigen müssen!
Ich werde meine Erfahrungen mit dem ersten Auditor der den Lagerbereich prüft hier kundtun

Und danke für den Austausch.
Viele Grüße
Markus.



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Servus,
schöne Diskussion um dieses Thema.
Kleines Fallbeispiel:
Teile werden geliefert und als gesperrt eingelagert. -Nicht verfügbar und nicht dargestellt für die Fertigung-
Lieferant wehrt sich und meldet die Stückzahl direkt per ERP Eintrag (SAP oder ähnliche) als geliefert.
Euer Einkauf sieht die Ware sehr wohl als Bestand.
Einkauf schickt Mitarbeiter (Werkstudent) los um die wieder einmal "verschollene" Ware zu suchen und findet die Ware am Lagerplatz xyz23 und trägt dies als Verfügbar ein.
So und jetzt hilft ein Zettel an der Verpackung und in der Verpackung mit Gesperrt am besten auf rotes Papier gedruckt mit Schriftgröße 63.
Grüßle
Peter
schöne Diskussion um dieses Thema.
Kleines Fallbeispiel:
Teile werden geliefert und als gesperrt eingelagert. -Nicht verfügbar und nicht dargestellt für die Fertigung-
Lieferant wehrt sich und meldet die Stückzahl direkt per ERP Eintrag (SAP oder ähnliche) als geliefert.
Euer Einkauf sieht die Ware sehr wohl als Bestand.
Einkauf schickt Mitarbeiter (Werkstudent) los um die wieder einmal "verschollene" Ware zu suchen und findet die Ware am Lagerplatz xyz23 und trägt dies als Verfügbar ein.
So und jetzt hilft ein Zettel an der Verpackung und in der Verpackung mit Gesperrt am besten auf rotes Papier gedruckt mit Schriftgröße 63.
Grüßle
Peter

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