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Datenschutzbeauftragter

Beitrag 04.12.2014, 15:43 Uhr
SQ-JaNo
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen smile.gif

Ich bin gerade am Grübeln, ab wann man den Datenschutzbeauftragten wirklich benötigt...

"...wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und somit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind..." (Bundesdatenschutzgesetz)

Nun zu den Fragen, die aufgekommen sind:
1. Zählen z.B. Telefonnummer und E-Mail eines Lieferanten/Kunden zu personenbezogenen Daten?
2. Ist das Abspeichern einer Geburtstagsliste mit den Angaben aller Mitarbeiter und deren Geburtsdaten eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
3. Wie werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet?
4. Wo ist der Unterschied zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen?
5. Beziehen sich die 20 Personen auf die Anzahl Mitarbeiter oder auf die Mitarbeiter, die die personenbezogenen Daten verarbeiten?

Vielleicht steckt ja jemand von euch schon mehr im Thema und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank bereits im Voraus :kiss:
   
Beitrag 10.12.2014, 11:21 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
QUOTE
Hallo zusammen smile.gif

Ich bin gerade am Grübeln, ab wann man den Datenschutzbeauftragten wirklich benötigt...

"...wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und somit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind..." (Bundesdatenschutzgesetz)

Nun zu den Fragen, die aufgekommen sind:
1. Zählen z.B. Telefonnummer und E-Mail eines Lieferanten/Kunden zu personenbezogenen Daten?
2. Ist das Abspeichern einer Geburtstagsliste mit den Angaben aller Mitarbeiter und deren Geburtsdaten eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
3. Wie werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet?
4. Wo ist der Unterschied zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen?
5. Beziehen sich die 20 Personen auf die Anzahl Mitarbeiter oder auf die Mitarbeiter, die die personenbezogenen Daten verarbeiten?

Vielleicht steckt ja jemand von euch schon mehr im Thema und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank bereits im Voraus :kiss:


Guten Tag,

hier die Antworten zu
1) ja
2) ja
3) z.B. mit PC
4) Öffentlich: Behörde, Amt nicht öffentlich: Firma, Verein
5) Es wird nicht von Mitarbeitern, sondern von Personen gesprochen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben (somit zählen Leiharbeiter und Selbständige mit)

Bitte beachten Sie, dass bei automatisierter Verarbeitung (PC) bei mehr als 9 Personen mit Zugang zu den personenbezogenen Daten ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist.
Sollte Ihr AG in einem AG-Verband organisiert sein, können Sie sich dort auch beraten lassen. Abteilungen mit Zugang zu personenbezogenen Daten sind z.B. Personalabteilung und Vertriebsabteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 17.12.2014, 14:40 Uhr
SQ-Ute
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,

zu Punkt 5 zählen auch: Beriebsarzt, Betriebsrat usw...da sind schnell 20 Personen erreicht!

VG
Ute
   
Beitrag 22.12.2014, 15:41 Uhr
glockmane
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Ist Administrator = Datenschutzbeauftragter ok? Wie und wo muss das ganze denn dokumentiert sein?

Gruß
Stefan
   
Beitrag 22.12.2014, 19:03 Uhr
RLau
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo Stefan,

gem. BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte ein IT-Leiter definitiv nicht als betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Frage kommen.

Besitzt die bestellte Person nicht die erforderliche Fachkunde und/oder Zuverlässigkeit, könnte das ein empfindliches Bußgeld verursachen.

Beste Grüße
Rudi
   
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