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Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit

Beitrag 10.07.2014, 15:00 Uhr
SQ-conny
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen,
zwei Fragen habe ich:
Kann mir jemand eine Quelle nennen, in der Gefährdungspotential/Risiken für unterschiedliche Arbeitsplätze, wie z.B. Bildschirmarbeitsplatz oder Bedienung Spritzgussmaschinen bereits als "Grundrisiken" gelistet sind?

Die Liste der Aspekte kann ja unendlich lang werden - was ist denn da der Maßstab, um das Gefährdungspotential genügend abzubilden und den Arbeitsplatz / die Tätigkeit einzustufen (gering, erhöht, kritisch)?


Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung smile.gif
Viele Grüße
Conny
   
Beitrag 11.07.2014, 07:41 Uhr
tommmili
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Hallo Conny,
eine "offizielle" Liste wär mir nicht bekannt - würde übrigens auch keinen Sinn machen: der trick liegt ja darin, den Arbeitsplatz so zu beurteilen, wie er bei Euch vorliegt. und der eine hat seine Spritzgießmaschine im reinraum stehen, der andere im Ölbad. ergibt, was z.B. die Rutschgefahr angeht, eine gänzlich andere Bewertung.
Du wirst nicht umhin kommen, die (begrenzte) Anzahl von Gefährdungsfaktren für jeden Arbeitsplatz durchzugehen und anzukreuzen: Gefährdung nicht vorhanden 7 vorhanden und wenn ja: klassifizieren, so drei bis fünf Stufen tuns da in der Praxis.
Beispiel hefte ich mal dran, ist aber nicht von mir - und auch recht alt, aber als Praxisbeispiel gut brauchbar.
grüßle
T
Angehängte Datei  Bro_Verwaltung_11_2005.doc ( 570KB ) Anzahl der Downloads: 0
   
Beitrag 14.07.2014, 06:49 Uhr
SQ-conny
Level 1 = Community-Lehrling
*
Guten Morgen Tommmili,
vielen Dank für deine Unterstützung und den Link.
Da habe ich wenigstens einen Leitfaden.

Viele Grüße
Conny
   
Beitrag 01.08.2014, 07:28 Uhr
Beerserk
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo,

grundsätzlich ist Alleinarbeit ja nicht verboten, soweit die rechtzeitige Erstversorgung einer verletzten Person gewährleistet ist. Hierbei ist auch die Handlungsfähigkeit der verletzten Person zu berücksichtigen. Ausgenommen sind natürlich spezielle Arbeiten, die eine zweite Person ausdrücklich vorschreiben (z.B. Befahren von Silos etc.).

So ist z.B. der vorhandene Telefonanschluss im Arbeitsbereichs bei einfachen Kontrolltätigkeiten ausreichend, währenddessen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (z.B. Elektriker) ein willensunabhängiges Personensicherungsgerät ("Totmannsignalgeber") notwendig sein kann.
Ob spezielle Geräte wie z.B. der Totmannsignalgeber notwendig sind hängt davon ab, ob es sich bei den zu verrichtenden Arbeiten um "gefährliche Arbeiten" laut Gesetzgebung handelt. Leider versäumt der Gesetzgeber allerdings den Begriff "Gefährlich" näher zu definieren, sondern überlässt dies mehr oder weniger dem jeweiligen Verantwortlichen (sprich Vorgesetzten) dies im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Hierzu aus dem Text:
Nach § 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

Und der Zusatz zur Alleinarbeit:

Nach § 8 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicherzustellen. Diese Überwachung kann unter anderem auch durch Personen-Notsignal-Anlagen erfolgen.

Um rechtlich belastbar bestimmen zu können, wann Alleinarbeit unter welchen Bedingen erlaubt ist, muss man wieder mal einen Umweg gehen.

Zu den Personennotsignalen gibt es eine BG-Regel BGR 139, die den Einsatz selbiger regelt. Hier findet sich dann unter der 3.3.1.4 endlich ein Hinweis, ab wann spezielle Personennotsignale notwendig sind, bzw. bis wann regelmäßige Kontrollanrufe ausreichend sind. Je nach Bereich kann man von einer erhöhten Unfallgefahr ausgehen, die zwar zu erheblichen Verletzungen führen kann, allerdings bleibt die verunfallte Person oft noch bedingt handlungsfähig (Hand am drehenden Werkzeug verletzt, Notruf mit Hílfe des Mobilteils allerdings noch möglich).

Daher kann man meiner Meinung nach diese BGR als Grundlage zur Definition des Gefährdungspotential heranziehen, und ableiten wann und unter welchen Bedingungen Alleinarbeit möglich ist.




Die Bewertung ist in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung des Bereiches zu dokumentieren.



Gruß

Peter
   
Beitrag 01.08.2014, 09:13 Uhr
SQ-conny
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Peter,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Deine Infos bestätigen, dass ich schon gut und vor allem richtig unterwegs bin.

Viele Grüße
Conny
   
Beitrag 01.08.2014, 11:00 Uhr
pefiULM
Level 6 = Community-Doktor
******
Servus Conny,
ich habe mal ein Dokument in der Hand gehalten in dem unglaublich viele Tätigkeiten aufgeführt waren und das Gefährdungspotential.

Frag mal in deiner Personalabteilung nach, die müssen solche Darstellungen für jeden Mitarbeiter bei der BG abgeben, damit die Gebühren berechnet werden können.

Grüßle
Peter
   
Beitrag 27.09.2014, 17:57 Uhr
Pextus
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen

Alleinarbeit ist ein heikles Thema. Besonders dann, wenn etwas passiert.
Bevor eine Bewertung des Arbeitsplatzes erfolgt ist zuerst das Umfeld zu durchleuchten.

Grundsatzfragen:
- Wie ist der Arbeitsplatz von außen zugänglich?
- kann Rettungspersonal ungehindert den Arbeitsplatz erreichen?
- Ist Rettungspersonal im Werk oder muss es von außen durch verschlossene Türen? (Codekarten)
- wie lange ist der Rettungsweg? (max 15 Min, je nach Gefährdungsgrad)

- Welche Gefährdungen können eintreten?
- Gase, Explosion, Brand, Verletzungen?
- Wie schwer müssen die Verletzungen eingeschätzt werden?

- Wenn Unfällen nicht ausreichend vorgebeugt werden kann durch technische Maßnahmmen
ist Alleinarbeit NICHT zulässig!
- Im Zweifelsfall vom TÜV oder BG beraten lassen.
Zu dieser Vorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet.

Wenn diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind

- Risikobewertung der Tätigkeit
- hierzu ist die Tätigkeit selbst,
- das direkte Umfeld
- die eingesetzte Technik, Chemie .... usw. zu bewerten
Hierzu ist das Formblatt von Tommili mit einigen Ergänzungen geeignet

- Festlegen des Meldeweges und falls erforderlich Art der Überwachung (Video, Notruf)

Wichtig ist, das alles dokumentiert und begründet ist UND vor Inbetriebnahme die Genehmigung
einer maßgeblichen Stelle vorliegt. (Versicherungsschutz)
Die Genehmigung des Firmeneigners/Geschäftsführers genügt nicht. (Eigeninteresse)

Gruß
Pextus
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
   
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