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Mitwirkung von Betriebsräten an AMS-Audits (z.B. nach OHSAS 18001)



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Mir sind in Deutschland nur zwei Unternehmen bekannt, bei denen Betriebsräte an Zertifizierungsaudits (nach OHSAS 18001) für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) mitwirken. In den Niederlanden ist das prozesshaft geregelt (SCCM). Sind Forenmitgliedern hier weitere Beispiele in Deutschland zur Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern an Audits nach OHSAS 18001 bekannt?

Ja! Dem Betriebsrat sind auch im Arbeitsschutz wichtige Aufgaben gesetzlich zugeordnet. Daher ist im Rahmen des Zertifizierungsaudits grundsätzlich ein Interview mit dem Betriebsrat vorgesehen, um die tatsächliche Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen noch besser beurteilen zu können.
Beste Grüße
Rudi
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Rudi



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Ja! Dem Betriebsrat sind auch im Arbeitsschutz wichtige Aufgaben gesetzlich zugeordnet. Daher ist im Rahmen des Zertifizierungsaudits grundsätzlich ein Interview mit dem Betriebsrat vorgesehen, um die tatsächliche Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen noch besser beurteilen zu können.
Beste Grüße
Rudi
Danke, Rudi.Beste Grüße
Rudi
Ist der Betriebsrat nur Interviewpartner? Kennt er (nicht nur im Zertifizierungsaudit, sondern auch in Zwischenaudits) die vollständige Darstellungen des betrieblichen AMS, die gegenüber den Auditoren gemacht werden? Wie aktiv kann der Betriebsrat an Audits mitwirken? Bekommt er die vollständigen Auditberichte?
Wenn es bei Euch Matrixaudits gibt, kann der Betriebsrat bei der Auswahl der Stichproben in seinem Betrieb Vorschläge machen?
Ich halte es übrigens für erforderlich, dass mindestens ein Betriebsratsmitglied in nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben eine Qualifikation mindestens für interne Audits (ISO 19011) nach OHSAS 18001 (bzw. später dann ISO 45001) erwirbt. Sind an Audits aktiv beteiligte Betriebsräte nicht ausreichend qualifiziert, so besteht nämlich die Gefahr, dass bei Kritik an Audits argumentiert wird, sogar der Betriebsrat habe keinen Einspruch erhoben, es müsse also alles in Ordnung sein.
Alles Beste
Götz

Hallo Götz,
danke für deine Nachricht. Betriebsräte sind es bundesweit eher nicht gewohnt ins Auditprozedere einbezogen zu werden. Eine Auditorenausbildung auf Basis der ISO 19011 ist keineswegs erforderlich. Auch im aktuellen CD des NAOrg 175 zur ISO 45001 (2014-07-18) sind keine Anforderungen dazu enthalten. Schwerpunkte im Interview mit Arbeitnehmervertretern bietet die tendenzielle Spannweite der zwischen BA und AG gemeinsam vereinbarten Kriterien und Ziele. Die Beratungs-/Mitwirkungspflicht an den Gefährdungsbeurteilungen ist hierbei es wesentlicher Aspekt.
Es gibt eine sehr große Palette an Themenkomplexen, welche im Auditinterview behandelt werden können u.A.
- Teilnahme ASA, Zugriff auf Protokolle, Einflußmöglichkeiten
- Erkenntnisse der arbeitsmed. Vorsorge
- Mitwirkung a.d. GBU z.b. psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz
usw. usf...
Beste Grüße
Rudi
danke für deine Nachricht. Betriebsräte sind es bundesweit eher nicht gewohnt ins Auditprozedere einbezogen zu werden. Eine Auditorenausbildung auf Basis der ISO 19011 ist keineswegs erforderlich. Auch im aktuellen CD des NAOrg 175 zur ISO 45001 (2014-07-18) sind keine Anforderungen dazu enthalten. Schwerpunkte im Interview mit Arbeitnehmervertretern bietet die tendenzielle Spannweite der zwischen BA und AG gemeinsam vereinbarten Kriterien und Ziele. Die Beratungs-/Mitwirkungspflicht an den Gefährdungsbeurteilungen ist hierbei es wesentlicher Aspekt.
Es gibt eine sehr große Palette an Themenkomplexen, welche im Auditinterview behandelt werden können u.A.
- Teilnahme ASA, Zugriff auf Protokolle, Einflußmöglichkeiten
- Erkenntnisse der arbeitsmed. Vorsorge
- Mitwirkung a.d. GBU z.b. psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz
usw. usf...
Beste Grüße
Rudi



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... Betriebsräte sind es bundesweit eher nicht gewohnt ins Auditprozedere einbezogen zu werden. Eine Auditorenausbildung auf Basis der ISO 19011 ist keineswegs erforderlich. ...
Ja, dass die Betriebsräte das nicht gewohnt sind, ist schade. Aber das kann man ändern.In dem einen Fall, den ich kenne, war es die Sicherheitsfachkraft, die von sich aus den Betriebsrat in Audits mit einbezog. Auch der Zertifizierer hatte eine positive Einstellung gegenüber dem Betriebsrat.
In dem anderen Fall war es der Betriebsrat, der eher durch Zufall entdeckte, was die Zertifizierung seines Betriebes nach OHSAS 18001 bedeutet. Er entdeckte auch Abweichungen, die die externen Auditoren über mehrere Audits hinweg erstaunlicherweise übersehen hatten, obwohl sie offensichtlich waren: Das AMS-Handbuch war trotz Zertifizierung nach OHSAS 18001:2007 immer noch auf dem Stand von OHSAS 18001:1999. Das Interesse des Zertifizierers, den Betriebsrat an Audits mitwirken zu lassen, war eher gering.
In dem Betrieb, in dem die internen Auditoren nicht ausreichend unabhängig von dem von ihnen auditierten Bereich sind, zeigt es sich, dass eine Auditorenausbildung des Betriebsrates auf Basis der ISO 19011 zwar nicht erforderlich, aber sehr hilfreich ist: Ein Betriebsratsmitglied hat zuvor selbst interne Audits (ISO 9001) nach ISO 19011 durchgeführt.
Alles Beste zum langen Wochenende
Götz
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