SIMPLE-QUALITY
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PPF - Verfahren

Beitrag 01.10.2014, 05:35 Uhr
Guest_RZipperer_*
Themenstarter
Guten Tag,

Ein Lieferant A liefert das selbe Produkte an unterschiedliche Kundenstandorte (Z.B an B und C). Wie, bzw. unter welchen Voraussetzung (Normendefinition) kann sowohl der Kunde an Standort B und auch an Standort C eine Bemusterung gem. PPF erhalten / fordern - auch wenn dies mit dem Lieferanten so nicht explizit vereinbart ist?

Danke Euch vorab für Eure Statements

Freundliche Grüße
Rainer Zipperer
   
Beitrag 01.10.2014, 08:58 Uhr
N_Unzicker
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo Herr Zipperer,

könnte auf unser Unternehmen fast zutreffen.

Wir halten es folgendermaßen:
In der Regel werden wir von einem Kunden (Automobil) bezüglich eines Bauteils beauftragt. Dieser erteilt auch die Serienfreigabe. Also die Basis. Jetzt müssen wir an die unterschiedlichsten Zulieferanten (bei Ihnen A, B,C) unserem gemeinsamen Endkunden liefern.
Diese fordern natürlich ihre QS -Unterlagen ein und bekommen von uns lediglich die Freigabe unsrem gemeinsamen Endkunden. Die Kundenforderungen die wir alle haben in der Lieferkette (A,B,C,..) sind nun mal die SELBEN Kundenforderungen und somit für alle die gleiche Basis auf die man sich berufen kann.

Gruß
Norbert
   
Beitrag 01.10.2014, 09:03 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Guten Tag,

die Norm wie VDA Band 2 gibt keine eindeutigen Vorgaben; somit sollte hier der logische Menschenverstand eingesetzt werden.
Beispiel 1: der Standort B ist in Deutschland und C in Übersee;
D.h. es sind unterschiedliche Logistik- und Verpackungskonzepte zu planen und zu verifizieren.
Nun wäre es angebracht, dass mit den PPF Bearbeiters des Kundenstandortes C der Bemusterungsaufwand abgestimmt wird wie z.B. nur die unterschiedliche Verpackungsplanung bemustert wird und für die Produkteigenschaften die Erstmusterfreigabe von B als Kopie beigefügt wird.
Beispiel 2 (Produkt aus Stahl): im Kundenstandort B und C finden mit unterschiedlichen Anlagen noch Wärmebehandlungsprozesse statt, die zu unterschiedlichen Verzügen führen können. Somit ist für jeden Standort eine Bemusterung erforderlich, die ggf. zu unterschiedlichen Vorhaltemaßen führen. Auch kann es sein, dass abhängig vom Standort nicht die gleichen Stahlwerke als Vormateriallieferant von A freigefahren werden können.

Fazit:
der Kunde wird immer seine Forderungen unabhängig von Normen umgesetzt haben wollen. Deshalb ist es auch sinnvoll, bei der Herstellbarkeitsbewertung und vor Abgabe des Angebotes den Bemusterungsaufwand abzustimmen. Bei Unklarheiten sollte immer vor der Bemusterung mit dem Kunden gesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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