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Regelkarte

Beitrag 15.08.2014, 08:54 Uhr
Andreas_Schurt
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum, habe aber auch gleich eine Frage.
Wir diskutieren gerade bei uns ob wir bei einer X quer S Regelkarte die Verletzungen bei S mit Maßnahmen dokumentieren müssen, bzw. ob wir S überhaupt bewerten müssen.
Der Grund dafür ist, dass wir je Stichprobe min. 3 Einzelwerte dokumentieren, sollte von diesen Einzelwerten ein Wert über der EG bzw. TG bei der X Quer Regelkarte liegen müssen wir Maßnahmen definieren. Wir sehen somit keine Grund die S Karte zu verfolgen, da wir bei EG Verletzungen ja sowieso reagieren.
Mich würde jetzt Eure Meinung zu diesem Thema Interessieren. Freu mich auf Eure Antworten.
Gruß Andreas
   
Beitrag 15.08.2014, 09:38 Uhr
kstanger
Level 3 = Community-Techniker
***
Der Sinn für S liegt darin, die Streuung zu überwachen. Wenn die Streuung sich plötzlich oder auch schleichend verändert, deutet das darauf hin, dass im Prozess irgend etwas nicht mehr stimmt. Insofern ist es schon wichtig, S zu überwachen.

Die Argumentation, sowieso bei EG-Verletzungen durch Einzelwerte zu reagieren, passt nicht, da die EG für S etwas anderes ist als die EGs für den Mittelwert.

Ich habe jetzt gerade nicht parat, wo Regelkarten kurz und einfach erklärt werden; vielleicht kann hier sonst jemand einen Link nennen.
   
Beitrag 15.08.2014, 12:57 Uhr
solidorbit
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Andreas.

Du wirst dir die Frage selbst beantworten können in dem Du dir die Berechnungsgrundlage (Formel) zur Bestimmung der Warn- und Eigriffsgrenzen anschaust.

Der Streuungsparameter „sigma“ bildet die Grundlage zur Berechnung der Warn- und Eigriffsgrenzen. Dieser Streuungsparameter wird aus den Stichprobenstandardabweichungen „s“ geschätzt und gilt als Schätzwert für die tatsächliche Prozessstandardabweichung (siehe Vorlaufuntersuchung).

Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Führen einer QRK ist, dass der Prozess bezüglich der Streuung beherrscht ist. Dies trifft zu, solange die Stichprobenstandardabweichungen „s“ innerhalb des 99%-Zufallsstreubereiches (Eingriffsgrenzen) der Prozessstandardabweichung liegen.
Bei einer Über- oder Unterschreitung der Eingriffsgrenzen passt die Streuung der Kennwerte der Stichprobe „s“ nicht mit der zugestandenen Zufallsstreuung ausgehend vom Prozessparameter „sigma“ überein.
Daraus folgt, dass die Streuung instabil ist. Und daraus wieder rum, dass der angenommene Schätzwert für die Prozessstandardabweichung als ungeeignet anzusehen ist.
Ergo, alle Warn- und Eingriffsgrenzen (auch die der x-quer-Spur) wurden auf der Grundlage eines nicht geeigneten Schätzwertes berechnet und passen nicht zum tatsächlichen Prozess.
Somit ist die Aussagekraft der x-quer-Spur nicht mehr gegeben.
   
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