SIMPLE-QUALITY
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Überprüfung von Anschlagmitteln (Hebebändern)

Beitrag 20.11.2014, 11:50 Uhr
IXION
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen,

ich befasse mich zur Zeit mit dem Thema Prüfmittel/Betriebsmittel/Prüfung und Instandhaltung von Maschinen. Aktuell hänge ich beim Thema Anschlagmittel etwas. Gemäß BGR 500 ist der Unternehmer verpflichtet die im Umlauf befindlichen Anschlagmittel/Lastaufnahmeeinrichtungen etc. durch einen Sachkundigen zu prüfen. In der Vergangenheit wurde die Prüfung jährlich von einem Mitarbeiter durchgeführt, der eine entsprechende Schulung mit Zertifikatsprüfung beim TÜV absolviert hat. Dieser Mitarbeiter ist immer jährlich einmal durch die gesamte Fer-tigung gegangen und hat diese Prüfungen durchgeführt allerdings wurden diese nicht dokumentiert, da laut seiner Aussage hier keine Dokumentation nötig ist – was ich ihm allerdings nicht ganz abkaufe!

Nun möchte mein Vorgesetzter, dass auch alle Hebebänder mit einer Ident-Nr. versehen werden und in unserer Software „vorbeugende Instandhaltung“ gepflegt und überwacht werden um eine regelmäßige Überprüfung sicher zu stellen, was mir aber sehr unpraktikabel erschein. Wenn ich mir überlege, dass in der gesamten Fertigung ca. 430 Hebebänder im Umlauf sind und wir davon jährlich ca. 50-80 Stück aussondern und erneuern stellt dies meiner Meinung nach einen recht heftigen Aufwand dar.

Darum wollte ich fragen ob von Euch jemand praxisnahe Erfahrungen hat bzw. mir hier jemand Infos zum Thema Dokumentationspflicht geben kann.

Vielen Dank schon mal
smile.gif
   
Beitrag 20.11.2014, 12:25 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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Guten Tag,

hier eine Kompromisslösung als Vorschlag:
an jedem Anschlagmittel befindet sich ein vom Hersteller angebrachter Anhänger aus Metall oder Stoff mit einem Datum, bis wann das Anschlagmittel verwendet werden kann.
Auf diesem Anhänger könnte der Prüfer ein vom Prüfmittel bekannten Aufkleber mit z.B. Jahr und Monat Angabe bei seiner regelmäßigen Prüfung anbringen.
Der Nutzer des Anschlagmittel darf dieses nicht mehr verwenden und muss den Prüfer informieren, wenn der auf der Plakette angezeigte Termin überschritten ist oder die Plakette fehlt.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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