SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Vereinnahmung der Ware ohne WE-Prüfung



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.05.2008
Beiträge: 3
Mitglied seit: 09.05.2008
Beiträge: 3
Hallo Zusammen
Auf Grund von fehlenden Lagerflächen sollen einige Lieferanten in ein externes Logistik-Lager liefern. Normalerweise würde so etwas als Konsignationslager geführt und der Warenübergang würde ,bei Anlieferung in die Firma, im Wareneingang incl. Prüfung erfolgen. So ist es aber leider nicht gewünscht.
In unserem Fall geht die Ware beim Eintreffen in das externe Logistik-Lager ungeprüft in unseren Bestand über. Um hier wieder rechtskonform als auch normkonform zu werden habe ich mir überlegt, das wir die Lieferanten beauftragen ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zu jeder Lieferung an uns senden. Da laut DIN EN 10204 der Ersteller, als Beauftragter und unabhängig von der Fertigung seine Aufgabe wahrnimmt, ist es „keine Eigenbewertung der Fertigung“. Wir würden dann NUR das Abnahmeprüfzeugnis zum Nachweis in der WE-Prüfung nutzen.
Reicht das aus um die WE-Prüfung rechtskonform durchzuführen? Jede später festgestellte Abweichung wäre meines Erachtens dann ein verdeckter Mangel da mit dem beauftragten Abnahmeprüfzeugnis eine unabhängige Prüfung erfolgt ist.
Für die ISO 9001 müsste es reichen, bei TS 16949 bin ich mir nicht so sicher.
Liege ich mit meiner Überlegungen richtig oder falsch?
Was meint ihr?
Auf Grund von fehlenden Lagerflächen sollen einige Lieferanten in ein externes Logistik-Lager liefern. Normalerweise würde so etwas als Konsignationslager geführt und der Warenübergang würde ,bei Anlieferung in die Firma, im Wareneingang incl. Prüfung erfolgen. So ist es aber leider nicht gewünscht.
In unserem Fall geht die Ware beim Eintreffen in das externe Logistik-Lager ungeprüft in unseren Bestand über. Um hier wieder rechtskonform als auch normkonform zu werden habe ich mir überlegt, das wir die Lieferanten beauftragen ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zu jeder Lieferung an uns senden. Da laut DIN EN 10204 der Ersteller, als Beauftragter und unabhängig von der Fertigung seine Aufgabe wahrnimmt, ist es „keine Eigenbewertung der Fertigung“. Wir würden dann NUR das Abnahmeprüfzeugnis zum Nachweis in der WE-Prüfung nutzen.
Reicht das aus um die WE-Prüfung rechtskonform durchzuführen? Jede später festgestellte Abweichung wäre meines Erachtens dann ein verdeckter Mangel da mit dem beauftragten Abnahmeprüfzeugnis eine unabhängige Prüfung erfolgt ist.
Für die ISO 9001 müsste es reichen, bei TS 16949 bin ich mir nicht so sicher.
Liege ich mit meiner Überlegungen richtig oder falsch?
Was meint ihr?



Level 6 = Community-Doktor






Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Servus Jörg Hafermann,
hier sind, zumindest für mich, ein paar Fakten leider nicht beschrieben.
Welcher Art Produkte, Verpackung, Temperaturvorschriften, Staub, Stückzahl und so weiter, gelten für diesen Vorgang.
Ist sichergestellt, dass diese Vorschriften im externen Lager eingehalten werden und wie dokumentiert?
Wenn das dann alles positiv geklärt ist, gelten m.E. die gleichen Bedingungen wie in deinem eigenen Lager, als wäre es von euch direkt verwaltet.
Grüßle
Peter
hier sind, zumindest für mich, ein paar Fakten leider nicht beschrieben.
Welcher Art Produkte, Verpackung, Temperaturvorschriften, Staub, Stückzahl und so weiter, gelten für diesen Vorgang.
Ist sichergestellt, dass diese Vorschriften im externen Lager eingehalten werden und wie dokumentiert?
Wenn das dann alles positiv geklärt ist, gelten m.E. die gleichen Bedingungen wie in deinem eigenen Lager, als wäre es von euch direkt verwaltet.
Grüßle
Peter
Bearbeitungsgrund: Stückzahl vor und so weiter vergessen. War zu ungenau formuliert



Level 4 = Community-Meister




Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 29.03.2012
Beiträge: 362
Mitglied seit: 29.03.2012
Beiträge: 362
Hallo Hafermann,
ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 reicht nicht - ein Minimum an WE-Prüfungen muss erfolgen (Identität, Stückzahl, Teilebeschaffenheit) um wenigsten theoretisch eine Produktion sicher zu stellen. Auch sollten/müssen dabei kundenspezifische Anforderungen bzw. besondere Merkmale berücksichtigt werden.
Gruß
Paul
ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 reicht nicht - ein Minimum an WE-Prüfungen muss erfolgen (Identität, Stückzahl, Teilebeschaffenheit) um wenigsten theoretisch eine Produktion sicher zu stellen. Auch sollten/müssen dabei kundenspezifische Anforderungen bzw. besondere Merkmale berücksichtigt werden.
Gruß
Paul



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.05.2008
Beiträge: 3
Mitglied seit: 09.05.2008
Beiträge: 3
Hallo Paul, hallo Peter,
danke für eure Antwort.
Die Prüfung zu Identität, Stückzahl, Teilebeschaffenheit und kundenspezifischen Anforderung muss durchgeführt werden. Das ist klar. Die Frage ist, wie kann ich diese WE-Prüfung outsourcen. Könnte es reichen wenn alle diese Punkte von Beauftragten für Abnahmeprüfzeugnis geprüft und bestätigt werden. Quasi eine outsourcte Prüfung nach WE-Prüfplan, die Anhand des Abnahmeprüfzeugnis bei uns freigegeben wird.
Eine Alternative wäre noch die Beauftragung eines Sachverständigen die WE-Prüfung für uns, vor der externen Lagerung, durchzuführen. Dies wollte ich aber wegen der höheren Kosten vermeiden.
Guss Jörg
danke für eure Antwort.
Die Prüfung zu Identität, Stückzahl, Teilebeschaffenheit und kundenspezifischen Anforderung muss durchgeführt werden. Das ist klar. Die Frage ist, wie kann ich diese WE-Prüfung outsourcen. Könnte es reichen wenn alle diese Punkte von Beauftragten für Abnahmeprüfzeugnis geprüft und bestätigt werden. Quasi eine outsourcte Prüfung nach WE-Prüfplan, die Anhand des Abnahmeprüfzeugnis bei uns freigegeben wird.
Eine Alternative wäre noch die Beauftragung eines Sachverständigen die WE-Prüfung für uns, vor der externen Lagerung, durchzuführen. Dies wollte ich aber wegen der höheren Kosten vermeiden.
Guss Jörg



Level 6 = Community-Doktor






Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Servus Jörg,
tatsächlich kenne ich solche Vorgänge die von externen Firmen durchgeführt werden.
Manche große Firmen haben sogar ihr internes Lager an externe Dienstleister vermietet oder verkauft samt den eigenen Mitarbeitern. Diese erledigen sämtliche erforderliche Arbeiten, egal wo die Ware eingeht.
Grüßle
Peter
tatsächlich kenne ich solche Vorgänge die von externen Firmen durchgeführt werden.
Manche große Firmen haben sogar ihr internes Lager an externe Dienstleister vermietet oder verkauft samt den eigenen Mitarbeitern. Diese erledigen sämtliche erforderliche Arbeiten, egal wo die Ware eingeht.
Grüßle
Peter



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2013
Beiträge: 17
Mitglied seit: 08.10.2013
Beiträge: 17
Hallo Hafermann,
ich kann hier nur meine Erfahrungen mit einbringen:
In meiner alten Firma haben wir immer in externen Lagern gelagert.
Da die Ware ab Lagerung uns gehörte mussten wir diese eben auch innerhalb der Frist auf "offensichtliche Mängel" prüfen -> jede Charge.
Anfangs haben wir die Ident.prüfung vom Lager-Spediteur (kostenfrei) machen lassen und uns das PZ zukommen lassen, dabei wurde eine Menge Geld gespart.
Lediglich für neue Chargen nach dem "Skiplot Verfahren" mussten wir bzgl. Laborprüfungen wieder selber ran.
Vertrauen gut, Kontrolle besser sag ich nur, wir hatten bereits einen Fall wo Ware nicht Ordnungsgemäß geprüft wurde, seit dem machen wir nun alles selber da bei Problemen du dir die Arbeit im Nachgang gar nicht erst vorstellen willst..
Die Sache hat soweit ich weiß auch Rechtlich funktioniert (TS 16949),
nur gab es zum Schluss halt große Probleme die man hätte vermeiden können..
Für mich ist die WE-Prüfung der erste bzw. größte Bestandteil um für Qualität zu sorgen,
von extern-Beauftragten Leuten würde ich absehen da hier das QM Verständnis durch und durch fehlt.
Übrigens ging es dabei um ein Silikonartiges Material für die Flugzeugindustrie gedacht war (Schlauch für Beatmungsmaske).
Soviel zu meinen Erfahrungen, ich hoffe du kannst damit was anfangen!
Gruß
Peed
ich kann hier nur meine Erfahrungen mit einbringen:
In meiner alten Firma haben wir immer in externen Lagern gelagert.
Da die Ware ab Lagerung uns gehörte mussten wir diese eben auch innerhalb der Frist auf "offensichtliche Mängel" prüfen -> jede Charge.
Anfangs haben wir die Ident.prüfung vom Lager-Spediteur (kostenfrei) machen lassen und uns das PZ zukommen lassen, dabei wurde eine Menge Geld gespart.
Lediglich für neue Chargen nach dem "Skiplot Verfahren" mussten wir bzgl. Laborprüfungen wieder selber ran.
Vertrauen gut, Kontrolle besser sag ich nur, wir hatten bereits einen Fall wo Ware nicht Ordnungsgemäß geprüft wurde, seit dem machen wir nun alles selber da bei Problemen du dir die Arbeit im Nachgang gar nicht erst vorstellen willst..
Die Sache hat soweit ich weiß auch Rechtlich funktioniert (TS 16949),
nur gab es zum Schluss halt große Probleme die man hätte vermeiden können..
Für mich ist die WE-Prüfung der erste bzw. größte Bestandteil um für Qualität zu sorgen,
von extern-Beauftragten Leuten würde ich absehen da hier das QM Verständnis durch und durch fehlt.
Übrigens ging es dabei um ein Silikonartiges Material für die Flugzeugindustrie gedacht war (Schlauch für Beatmungsmaske).
Soviel zu meinen Erfahrungen, ich hoffe du kannst damit was anfangen!
Gruß
Peed



Level 1 = Community-Lehrling

Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.01.2014
Beiträge: 25
Mitglied seit: 09.01.2014
Beiträge: 25
Hallo Jörg,
wir haben auch seit Jahren ein Außenlager und dafür einen Q-Posten geschaffen.
Mittlerweile wollen wir aber auch dort die Q-Aufgaben reduzieren.
Unser Ansatz sind QMV's (Qualitätsmanagementvereinbarungen) im Zusammenhang mit QZV's (Qualitätszusatzvereinbarung) wo besondere Anforderungen niedergeschrieben sind.
Oftmals werden diese Dokumente auch QSV's (Qualitätssicherungsvereinbarungen) genannt.
D.h. ein Wareneingang findet statt - die Prüfung von Identität, Stückzahl, Beschaffenheit (z.B. Oberfläche etc.), Zustand, Zeitpunkt der Lieferung wird weiterhin geprüft.
Die Qualitätsprüfung kann an den Lieferanten abgetreten werden wenn es mit ihm, in Verbindung mit den obengenannten Dokumenten, abgestimmt ist.
Ich hoffe meine Hoffnung das dies funktioniert macht mir hier nicht gleich wieder jemand zunichte
Ergo: ihr habt ja sicherlich einen Lagerverantwortlichen. Dieser müsste geschult werden das er Zählen, Schreiben und Lesen kann und den Rest solltet ihr in dokumentierte Unterlagen festlegen und niederschreiben.
Oder sehen die anderen, das anders?
Grüße
Marco
wir haben auch seit Jahren ein Außenlager und dafür einen Q-Posten geschaffen.
Mittlerweile wollen wir aber auch dort die Q-Aufgaben reduzieren.
Unser Ansatz sind QMV's (Qualitätsmanagementvereinbarungen) im Zusammenhang mit QZV's (Qualitätszusatzvereinbarung) wo besondere Anforderungen niedergeschrieben sind.
Oftmals werden diese Dokumente auch QSV's (Qualitätssicherungsvereinbarungen) genannt.
D.h. ein Wareneingang findet statt - die Prüfung von Identität, Stückzahl, Beschaffenheit (z.B. Oberfläche etc.), Zustand, Zeitpunkt der Lieferung wird weiterhin geprüft.
Die Qualitätsprüfung kann an den Lieferanten abgetreten werden wenn es mit ihm, in Verbindung mit den obengenannten Dokumenten, abgestimmt ist.
Ich hoffe meine Hoffnung das dies funktioniert macht mir hier nicht gleich wieder jemand zunichte

Ergo: ihr habt ja sicherlich einen Lagerverantwortlichen. Dieser müsste geschult werden das er Zählen, Schreiben und Lesen kann und den Rest solltet ihr in dokumentierte Unterlagen festlegen und niederschreiben.
Oder sehen die anderen, das anders?
Grüße
Marco

Guest_Sebastian QM_*
Themenstarter
Gast
Guten Morgen zusammen,
das sehe ich ähnlich, Marco.
Es hießt ja in der Norm nur, dass die Erfüllung der Anforderungen sichergestellt sein muss, aber Art und Umfang sind eben zu definieren. Wenn man definiert, dass das jemand anderes machen soll, muss das ok sein.
Ein bisschen abhängig ist das Ganze allerdings schon auch vom Produkt. Wenn es hier um High end Produkte geht (gehe ich davon aus dass das nicht der Fall ist), dann müsste man das dann doch anders aufziehen bzw. würde ich das als Verantwortlicher anders wollen.
Gruß
Sebastian QM
das sehe ich ähnlich, Marco.
Es hießt ja in der Norm nur, dass die Erfüllung der Anforderungen sichergestellt sein muss, aber Art und Umfang sind eben zu definieren. Wenn man definiert, dass das jemand anderes machen soll, muss das ok sein.
Ein bisschen abhängig ist das Ganze allerdings schon auch vom Produkt. Wenn es hier um High end Produkte geht (gehe ich davon aus dass das nicht der Fall ist), dann müsste man das dann doch anders aufziehen bzw. würde ich das als Verantwortlicher anders wollen.
Gruß
Sebastian QM



Level 6 = Community-Doktor






Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Mitglied seit: 08.10.2009
Beiträge: 976
Hallo Marco,
so ist es richtig.
Eine Kleinigkeit zur Ergänzung: Die Qualitätsanforderungen stehen grundsätzlich in der Zeichnng. Wobei ich weiß, dass Zeichnungen nur noch vom Ersteller und vom Hersteller gelesen werden.
Selbst bei Audits (in- und extern)werden die meist nicht mit der Realität verglichen.
Grüßle
Peter
so ist es richtig.

Eine Kleinigkeit zur Ergänzung: Die Qualitätsanforderungen stehen grundsätzlich in der Zeichnng. Wobei ich weiß, dass Zeichnungen nur noch vom Ersteller und vom Hersteller gelesen werden.
Selbst bei Audits (in- und extern)werden die meist nicht mit der Realität verglichen.
Grüßle
Peter
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: