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Verzichtserklärung / Waiver PPAP

Beitrag 10.07.2014, 07:27 Uhr
albste78
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Hallo zusammen,
ich würde gerne Eure Meinung zu einer gestellten Verzichtserklärung zum Thema PPAP hören.
Wir haben den unten aufgeführten (Textausschnitt) Waiver an unseren Kunden verschickt und als akzeptiert zurückbekommen. Als Hintergrund, uns ist es bei einigen Teilen nicht möglich einen kompl. PPAP zu erstellen und machen in diesem Fall nur eine Erstbemusterung mit einer Maßprüfung.
Jetzt zur eigentlichen Sache. In dem letzten Follow-Up-Audit monierte der Auditor, wenn wir einer Deckblattbemusterung zustimmen müssen wir trotz alledem alle 23 Punkte des PPAPs auf Anfrage bereitstellen. Wie seht Ihr das, ist die Verzichterklärung so nicht ausreichend? Habt Ihr Tipps wie der Waiver verbessert werden kann?
QUOTE
Textausschnitt: "Forderungen aus VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ (PPF) 5te überarbeitete Auflage / AIAG Produktionsteil-Freigabeverfahren (PPAP) 4te Ausgabe können nicht in allen Punkten eingehalten werden.
...
Der Umfang der Anforderungen ist mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen. Wenn keine weiteren Anforderungen abgestimmt werden, beschränkt sich die Dokumentation auf eine Deckblattbemusterung inkl. Maßprüfung nach VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ (PPF) oder AIAG PPAP 4te Ausgabe." ...
   
Beitrag 10.07.2014, 16:29 Uhr
MarcS64
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Hallo,

mit der Unterschrift auf dem PSW bestätigt man verbindlich, dass alle Anforderung nach PPAP (oder VDA 2) erfüllt sind. Das heißt, alle Unterlagen, Prüfungen etc. wurden gemacht sein. Eine Abweichung hierzu kann der Kunde geben, es muss aber ausdrücklich von einem autorisiertem Mitarbeiter des Kunden (schriftlich) genehmigt sein. Dies ist dann auf dem Warrant zu vermerken. Der Kunde bestätigt sein Freigabe und Akzeptanz dann mittels Unterschrift.

Gruß

Marc
   
Beitrag 11.07.2014, 10:14 Uhr
albste78
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Hallo,
danke für Ihre schnelle Antwort. Das heißt wenn ich mich im PSW auf den bestehenden Waiver beziehe wäre das ok?

Gruß,
Stefan
   
Beitrag 14.07.2014, 07:44 Uhr
MarcS64
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Hallo,

grundsätzlich ja, wenn vom Kunden (autorisierte Person)so akzeptiert

Gruß

Marc
   
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