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Verzichtserklärung / Waiver PPAP



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 22.01.2013
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
ich würde gerne Eure Meinung zu einer gestellten Verzichtserklärung zum Thema PPAP hören.
Wir haben den unten aufgeführten (Textausschnitt) Waiver an unseren Kunden verschickt und als akzeptiert zurückbekommen. Als Hintergrund, uns ist es bei einigen Teilen nicht möglich einen kompl. PPAP zu erstellen und machen in diesem Fall nur eine Erstbemusterung mit einer Maßprüfung.
Jetzt zur eigentlichen Sache. In dem letzten Follow-Up-Audit monierte der Auditor, wenn wir einer Deckblattbemusterung zustimmen müssen wir trotz alledem alle 23 Punkte des PPAPs auf Anfrage bereitstellen. Wie seht Ihr das, ist die Verzichterklärung so nicht ausreichend? Habt Ihr Tipps wie der Waiver verbessert werden kann?
ich würde gerne Eure Meinung zu einer gestellten Verzichtserklärung zum Thema PPAP hören.
Wir haben den unten aufgeführten (Textausschnitt) Waiver an unseren Kunden verschickt und als akzeptiert zurückbekommen. Als Hintergrund, uns ist es bei einigen Teilen nicht möglich einen kompl. PPAP zu erstellen und machen in diesem Fall nur eine Erstbemusterung mit einer Maßprüfung.
Jetzt zur eigentlichen Sache. In dem letzten Follow-Up-Audit monierte der Auditor, wenn wir einer Deckblattbemusterung zustimmen müssen wir trotz alledem alle 23 Punkte des PPAPs auf Anfrage bereitstellen. Wie seht Ihr das, ist die Verzichterklärung so nicht ausreichend? Habt Ihr Tipps wie der Waiver verbessert werden kann?
QUOTE
Textausschnitt: "Forderungen aus VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ (PPF) 5te überarbeitete Auflage / AIAG Produktionsteil-Freigabeverfahren (PPAP) 4te Ausgabe können nicht in allen Punkten eingehalten werden.
...
Der Umfang der Anforderungen ist mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen. Wenn keine weiteren Anforderungen abgestimmt werden, beschränkt sich die Dokumentation auf eine Deckblattbemusterung inkl. Maßprüfung nach VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ (PPF) oder AIAG PPAP 4te Ausgabe." ...
...
Der Umfang der Anforderungen ist mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen. Wenn keine weiteren Anforderungen abgestimmt werden, beschränkt sich die Dokumentation auf eine Deckblattbemusterung inkl. Maßprüfung nach VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ (PPF) oder AIAG PPAP 4te Ausgabe." ...



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Mitglied seit: 15.01.2014
Beiträge: 18
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Hallo,
mit der Unterschrift auf dem PSW bestätigt man verbindlich, dass alle Anforderung nach PPAP (oder VDA 2) erfüllt sind. Das heißt, alle Unterlagen, Prüfungen etc. wurden gemacht sein. Eine Abweichung hierzu kann der Kunde geben, es muss aber ausdrücklich von einem autorisiertem Mitarbeiter des Kunden (schriftlich) genehmigt sein. Dies ist dann auf dem Warrant zu vermerken. Der Kunde bestätigt sein Freigabe und Akzeptanz dann mittels Unterschrift.
Gruß
Marc
mit der Unterschrift auf dem PSW bestätigt man verbindlich, dass alle Anforderung nach PPAP (oder VDA 2) erfüllt sind. Das heißt, alle Unterlagen, Prüfungen etc. wurden gemacht sein. Eine Abweichung hierzu kann der Kunde geben, es muss aber ausdrücklich von einem autorisiertem Mitarbeiter des Kunden (schriftlich) genehmigt sein. Dies ist dann auf dem Warrant zu vermerken. Der Kunde bestätigt sein Freigabe und Akzeptanz dann mittels Unterschrift.
Gruß
Marc



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Hallo,
danke für Ihre schnelle Antwort. Das heißt wenn ich mich im PSW auf den bestehenden Waiver beziehe wäre das ok?
Gruß,
Stefan
danke für Ihre schnelle Antwort. Das heißt wenn ich mich im PSW auf den bestehenden Waiver beziehe wäre das ok?
Gruß,
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Hallo,
grundsätzlich ja, wenn vom Kunden (autorisierte Person)so akzeptiert
Gruß
Marc
grundsätzlich ja, wenn vom Kunden (autorisierte Person)so akzeptiert
Gruß
Marc
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