SIMPLE-QUALITY
SIMPLE-QUALITY

Quality - Keep it simple...!!

Werkzeuge - CE-Kennzeichnung?

Beitrag 01.02.2016, 13:25 Uhr
Kuh-MB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo zusammen,

hier eine Frage, die uns im Unternehmen nun doch intensiv beschäftigt:

Wir stellen in naher Zukunft Werkzeuge für die Verarbeitung von Textilien her. Dies können Umform-, Stanz-, Press- oder andere Werkzeuge sein. Einige haben hydraulische Komponenten, andere nicht. ( http://www.hullmann.de/gfx/werkzeugbau_1.jpg so könnte eines aussehen)
Nun ist das Internet und seine Quellen geteilter Meinung, als was nun so ein Werkzeug nach Maschinenrichtlinie zählt.
Zur Auswahl stehen "unvollständige Maschinen", "auswechselbare Ausrüstung" oder "Komponente". "Maschine" haben wir bereits ausgeschlossen wink.gif
Niemand mag sich da wirklich festlegen, alle reden und diskutieren um den heißen Brei herum.
Gibt es hier zufällig einen Experten zu dem Thema, der auch eine mit Quellen belastbare Antwort geben kann?

In freudiger Erwartung verbleibe ich

Mit besten Grüßen

Kuh-MB
   
Beitrag 01.02.2016, 14:48 Uhr
N_Unzicker
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo Kuh-MB,

vielleicht hilf dir dieser Link.
http://www.horstkotte.de/ing/maschinenbau.html
Gruß Norbert
   
Beitrag 01.02.2016, 15:19 Uhr
Kuh-MB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo Norbert,

vielen Dank zunächst für den Link. Hierbei handelt es sich um ein Angebot eines Dienstleisters, der die CE-Dokumentation anfertigt. Leider beantwortet er im Text keine meiner Fragen sad.gif

Unser Unternehmen verfügt über eine Abteilung "Technische Dokumentation", die die Konformitätsbewertung sowie allgemeine Dokumentation bereits für von uns hergestellte Maschinen und Anlagen erstellt.

Neu bei uns sind nun die Werkzeuge, bei welchen die Meinungen(intern wie extern) weit auseinandergehen. So vertritt die Doku-Abteilung die Auffassung, Werkzeuge seien nur Komponenten einer Maschine oder Anlage, sodass lediglich eine Einbauerklärung ausreiche. Diese Auffassung mag dem geringeren resultierenden Arbeitsaufwand geschuldet sein.
Ich hingegen, durch kurze Internetrecherche beeinflusst, habe immerhin Zweifel, ob nicht doch eine CE-Kennzeichnung erfolgen muss.

Beste Grüße

Kuh-MB
   
Beitrag 01.02.2016, 15:31 Uhr
QR
Level 1 = Community-Lehrling
*
http://europa.eu/youreurope/business/produ...rk/index_de.htm
   
Beitrag 01.02.2016, 15:49 Uhr
Kuh-MB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
QUOTE


Hallo QR,

vielen Dank auch dir für dein Angebot zur Hilfe. Leider finde ich auch in deinem Link keine Antwort auf die Frage, ob die o.g. Produkte einer CE-Pflicht unterliegen.
Habe ich etwas überlesen?

Beste Grüße

Kuh-MB
   
Beitrag 01.02.2016, 18:12 Uhr
QMO
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Ihr einigt euch intern auf ein Definition, begründet dies und arbeitet gemäß den sich daraus ergebenden Forderungen. Dem Bild nach scheint ihr schon eine Antriebseinrichtung und bewegliche Teile zu haben und damit als Maschine zu gelten. Vielleicht hilft euch das hier weiter:"Leitfaden"

2. Ihr fragt ein einschlägiges Testhaus nach deren Meinung.

Gruß,
QMO
   
Beitrag 02.02.2016, 07:22 Uhr
Kuh-MB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo QMO,

vielen Dank für deinen Beitrag.

1. Ist es wirklich korrekt innerhalb des Unternehmenes eine Regelung zu treffen, die ein Betriebsmittel (möglicherweise fälschlich) als z.B. unvollständige Maschine deklariert? Hier würde dann die CE-Pflicht entfallen. Wie sieht hier dann die Produkthaftung aus?
Bei der Google-Bildersuche nach Typenschildern vergleichbarer Werkzeuge habe ich einige mit, einige ohne CE-Bezeichnung entdeckt. Es muss doch eine eindeutige Regelung hierzu geben...

2. Ja, ein Prüfhaus kommt in Frage, allerdings werden diese Aufträge wittern und vermutlich dies ihr Urteil beeinflussen wink.gif

Schwierig, schwierig!

Besten Dank an alle Beteiligten

Kuh_MB
   
Beitrag 02.02.2016, 13:38 Uhr
QMO
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,

letztlich müsst ihr für euch eine Entscheidung treffen und die auch begründen können. Wenn sie offensichtlich daneben liegt, ja dann habt ihr schon ein Problem. Wenn die Begründung aber nachvollziehbar ist, nun dann habt ihr das eben erst einmal so bewertet. Das es manchmal borderliner gibt, ist klar, denn eine Norm oder eine Richtlinie kann nicht immer jede Eventualität abdecken. Hier muss man dann eben nach besten Wissen und Gewissen entscheiden und begründen. Letztlich sollte aber, egal welche Entscheidung ihr trefft, von den von euch hergestellten Produkten kein inakzeptables Risiko ausgehen. Der Schritt von "ich mach das gut" zur CE-Kennzeichnung ist meisten gar nicht so weit.

Gruß und viel Spaß beim Entscheiden,
QMO
   
Beitrag 02.03.2016, 17:45 Uhr
Aranard
Level 3 = Community-Techniker
***
@QMO @Kuh-MB
so einfach ist das nicht. Eine Normenrecherche worunter die "bereitgestellten" Produkte gelten ist schon notwendig. Wenn alles nicht schlüssig erscheint, immer externe Stellen (z.B. Prüfhaus) die sich mit diesem Thema "beschäftigen" zu Rate ziehen. Nur das bringt Sicherheit.

@Kuh-MB
Du meinst sicherlich das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Anbei ein Link zu einem CE-Praxisleitfaden von der IHK Ludwigshafen.

https://www.pfalz.ihk24.de/blob/luihk24/inn...tfaden-data.pdf

Vielleicht gibt er Dir Anregungen/Hilfestellung, da das Thema wirklich immer komplexer wird.
   
Beitrag 03.03.2016, 09:20 Uhr
the_Raccoon
Level 4 = Community-Meister
****
Ich behaupte das ist eine Maschine. warum sollte man den auch nicht eine CE Konfprmität erklären wollen. Was ist zu tun.
Ihr habt ein Datenbaltt auf dem beschrieben ist, was der "Bestimmungsgemäße Gebrauch" ist.
Ihr wollt solche Teile mehrfach bauen (also kein Mustergerätebau).
Ihr wollt damit handeln (also kein Messegerät oder so).
Ihr habt Hyd. Elektr. und bewegliche Komponenten verbaut.
Ihr habt Sicherheitseinrichtungen nach gewissen Standards angebracht.
Ihr kennt die verwendeten Normen zur Auslegung der Mechanischen Komponenten.
Ihr habt alle Unterlagen zum Nachweis der Funktionen und der Sicherheitseinrichtungen.
Ihr habt eine Bedienungsanleitung mit Sicherheitsbewertung angefertigt.
Ihr habt alles Gelistet und abgelegt.
Dann macht doch eine CE Erklärung fertig.
the Raccoon
   
Beitrag 04.03.2016, 16:55 Uhr
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Hallo,
Diese Maschinen sind sicherlich CE Kennzeichnungspflichtig da mindestens eine EU-Richtlinie einzuhalten ist (Sicherheit, Schutzvorrichtung usw.)
https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/innov...chnung-data.pdf

Die CE Kennzeichnung heißt ja eine Konformität der EU Richtlinien

GRuß
Wolfgang
   
Beitrag 07.03.2016, 09:40 Uhr
Kuh-MB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
In der Tat ist alles für die CE-Kennzeichnung vorbereitet, aber Sie wissen ja wie das ist, wenn man sich etwas sparen kann, sind alle gleich vorn mit dabei.
Wir werden die Kennzeichnung nun auf jeden Fall vornehmen.

Wirklich gutes Forum hier, danke dafür!

Grüße
Kuh-MB
   
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: