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Also die Funktion nehme ich dir gerne ab - aber die Sicherheit nicht!
Die Hersteller setzen nicht umsonst Sicherheitsgläser bzw Verbundsicherheitsgläser ein. Wenn eine einfache PC- / MAKROLON-Scheibe durch einen Einschlag bzw. Kollision durchschlagen wird und der Mann bzw. die Frau an der Maschine verletzt wird, - dann wird die Berufsgenossenschaft nicht zahlen wegen grober Fahrlässigkeit und genauso wird dann der Maschinenhersteller auch keine Verantwortung übernehmen!
Aber Themen zu Material und Sicherheit der Scheiben bzw Alternativen zu anderen Anbietern gabs auch schon in der Vergangenheit: >>>HIER<<< und >>>DA<<<
Das mag für Sicherheitsgalsscheiben an Drehmaschinen stimmen, für die gängigen Makrolonscheiben an BAZ ist das aber völlig unsinnig. Makrolon bzw. Polycarbonat bleibt Polycarbonat bzw. Makrolon da änder auch der Hersteller nichts dran CNCF.
Wer natürlich Polycarbonat (Makrolon) durch Acryl (Plexiglas) ersetzt der handelt natürlich fahrlässig.
Wer das nicht glaubt, der setzt sich bitte auch keine Schutzbrille mehr auf.