Der Betriebliche Auftrag ist ein sehr Umfangreiches Thema!
Zunächst einmal möchte ich erwähnen das nicht der Auszubildende die Art der Prüfung vorschlägt sondern der Ausbilder bzw. dessen Betrieb in Absprache mit dem Betriebsrat ( Mitbestimmungspflicht ) festlegt.
Es gibt Betriebe die nur nach dieser Form Prüfen lassen oder von Fall zu Fall entscheiden. Sollte man sich auf diese Art geeinigt haben gibt es zum einen gewisse Termine einzuhalten zum anderen auch eine gewisse Form zu wahren.
Die Termine sind der Anmeldung zu entnehmen. Die notwendigen Formulare sind entweder auch bei der Anmeldung beigefügt oder im Netz als PDF zum download auf der IHK Seite unter Aus/weiterbildung Metallberufe abrufbar. Der Auftrag muß auch bestimmte Kriterien erfüllen, damit Aussicht besteht, dass dieser Antrag auf Genehmigung bei der Zuständigen Stelle auch vom Ausschuß abgenickt wird.
Dazu muß man wissen was als Betrieblicher Auftrag angesehen wird.
Das kann z.B. ein Projekt für die anstehende Messe, eine Sannvorrichtung für den Betrieb oder auch Bauteile aus der Fertigung sein. Also so ziemlich alles was im Betrieb an Arbeiten anfällt. Wichtig ist:
1. Das Werkstück wirklich benötigt wird.
2. Der Zeitliche Rahmen eingehalten wird, im Moment 18 Stunden.
Die in Info und Planung + Kontrollphase (1/3) der Zeit betragen sollte und die Durchführung 2/3( 12 Stunden) betragen sollte bzw. aufgeteilt ist.
3. Der Auszubildende Selbstständig den Auftrag bearbeitet und alle Fremd- Bearbeitung angegeben wird.
fürs erste soll es das erst mal sein und schön Sacken lassen
Angehängte Datei(en)
Musterprojekt_Zerspanungsmechaniker.pdf ( 673.34KB )
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