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Betrieblicher Auftrag zu Hause???

Beitrag 26.02.2013, 18:52 Uhr
batthias
batthias
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
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Mitglied seit: 08.11.2011
Beiträge: 82

Hallo Kollegen,

Mache im Sommer meine Abschlussprüfung Teil 2 als Industriemechaniker. Als Praktische Prüfung habe ich den Betrieblichen Auftrag gewählt.
Nun meine Frage: Bei mir läuft das so ab das ich ein Bauteil fräse sowie eine Baugruppe montiere.
Mir wird/ wurde nur Zeit gegeben ein paar Bilder vom Fräsen sowie Montieren zu machen, die kompletten Betrieblichen Unterlagen
soll ich Zuhause machen. Nun ist das so vorgesehen? Weil ich fühle mich etwas ver....scht, acht Stunden jeden Tag arbeiten,wenn alles gut geht
sonst mehr und dann noch nach Feierabend heimkommen und noch dem Betrieb. Auftrag nachgehen.
Wie ist/ war das bei euch?

Mfg
batthias


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Beitrag 26.02.2013, 19:48 Uhr
mechanikservice
mechanikservice
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Mitglied seit: 17.02.2011
Beiträge: 166

...Mir wird/ wurde nur Zeit gegeben ein paar Bilder vom Fräsen sowie Montieren zu machen, die kompletten Betrieblichen Unterlagen
soll ich Zuhause machen....


sagt wer? Dein Betrieb?

Grundsätzlich ist alles rund um die Ausbildung "Arbeitszeit" bzw. wärend der Arbeitszeit zu machen. Berichtsheft schreiben darfst du
auch in der Arbeitszeit...

Frag da einfach nochmal konkret & definitiv nach. Falls dein Ausbildungsbetrieb "blockt" rufst du bei der IHK an und frägst dort konkret
nach (musst nicht unbedingt deinen Namen nennen) die sind i.d.R. für alles rund um die Ausbildung zuständig.

Grüsse
A.S.
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Beitrag 26.02.2013, 20:13 Uhr
batthias
batthias
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 08.11.2011
Beiträge: 82

Ja wurde mir das ausdrücklich so gesagt das ich das zu Hause machen soll,
werde mich aber jetzt nochmal an meinen Betrieb wenden.

Danke


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Beitrag 27.02.2013, 15:18 Uhr
svreink1
svreink1
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
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Mitglied seit: 23.04.2009
Beiträge: 738

Hallo

Ich bin mir sicher, dass du das in Deiner Arbeitszeit machen darfst.

ABER: thumbs-up.gif

denke an die Konsequenzen, die Dich erwarten könnten.
Wenn du vor hast übernommen zu werden,und deine Lehre in Ruhe abreissen willst, würde ich
nicht gegen angehen.
Leider werden heute oft Lehrlinge nur zum " Arbeiten " eingestellt.


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"Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist Deine Chance."
Winston Churchill
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Beitrag 06.03.2013, 18:42 Uhr
Willi860
Willi860
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 05.03.2013
Beiträge: 18

Ja meine Meinung ist auch, dass es eigendlich zur Ausbildung gehört und auf Arbeitszeit geht.

Aber wenn dein Betrieb dir nahe gelegt hat, dass du es in deiner Freizeit machen sollst dann wird dir nix anderes übrig bleiben.
Vor Allem wenn du übernommen werden willst mach es einen schlechten Eindruck wenn du da jetz wegen ein paar Stunden eine Diskusion beginnst.
Für mich ist es beispielsweise kein Problem, auch nach Feierabend noch Dinge für die Arbeit vorzubereiten (CAD-Zeichen, Programm schreiben...) weil ich mir denk, dass ich lieber n paar Stunden mehr opfer und bekomm eine gute Stelle.

Viel Glück bei deiner Prüfung thumbs-up.gif

MFG
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Beitrag 06.03.2013, 20:12 Uhr
batthias
batthias
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 08.11.2011
Beiträge: 82

Danke für eure Antworten,
hat sich jetzt alles geklärt kann meine Betrieblichen Auftrag jetzt auch während den Arbeitszeiten erledigen.


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