Hallo Schu-We!
QUOTE
Besteht die Möglichkeit diese zu verkaufen, vermieten, ... oder
Da mußt Du mal in Deinen Vertrag gucken.
Entweder Du hast eine Kopie der Software gekauft, dann darfst Du mit der alles machen, was Du auch z.B. mit einem gekauften Buch machen darfst.
Du darfst's lesen, wegschmeißen, verleihen oder weiterverkaufen. Du darfst es aber nicht vervielfältigen und diese Vervielfältigungen unter die Leute bringen.
Meist unterzeichnest Du jedoch ein "End User Licence Agreement" (EULA).
In dem ist zumeist geregelt, daß Du all das o.g. !nicht! darfst. Du darfst die Software nur benutzen und - etwa zu Datensicherungszwecken - eine Kopie anfertigen. Ein Eigentumsübertrag ist meist ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls Du zu dem Schluß kommst, die Software verkaufen zu dürfen, dann wirst Du wohl kaum den Hersteller dazu überreden können, dem neuen Anwender irgendwelchen Support zu leisten. Bei 'ner CAD-Software gibt's andererseits häufig mehrere Arbeitsplätze in der selben Firma, weshalb für den Support-Menschen nicht nachvollziehbar sein wird, ob der Anrufende grad an einem auf dem offiziellen Weg gekauften Arbeitsplatz sitzt oder nicht.
Jährliche Lizenzgebühren kenne ich persönlich nicht. Bei mir nennt sich das Wartungsgebühr und sie berechtigt - sofern ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde - den Anwender, kostenlose Software-updates und kostenlosen telefonischen Support in Anspruch zu nehmen. Dieser Vertrag wird - bei mir zumindest - unabhängig vom EULA geschlossen - oder eben nicht. Er kann auch jederzeit gekündigt werden, was ich selbst bei einem früher von mir benutzten CAD-System schon gemacht habe. Das System habe ich noch heute installiert - halt auf dem Stand von 2001 - und benutze es regelmäßig, wenn Fremdaten reinkommen, für die ich in CAM-TOOL keine Schnittstelle habe (v.a. VDA-FS).
Wenn ich dieses Ding allerdings irgendwann mal wieder auf den neusten Stand bringen möchte, dann müßte ich für die ganze brachliegende Zeit die Wartung nachzahlen.
Die von Dir gestellte Frage kommt häufig dann hoch, wenn Betriebe in Konkurs gehen und strittig ist, ob die Softwarelizenz zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Wegen der enormen Summen, die einst dafür gezahlt wurden, tendieren die Gerichte meist zu o.g. Buchvergleich, wenn im Kaufvertrag nicht eindeutig was anderes geregelt ist.
Ich empfehle Dir, nach Studium des Vertrages mal mit Deinem Vertriebsmenschen zu reden. Vielleicht findet sich ja 'ne vernünftige Lösung auch auf gütlichem Wege. Es ist für den Vertrieb zwar schmerzlich, wenn ihm ein Deal entgeht, aber andererseits bietet sich ihm so die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag - eben unter anderer Addresse - weiterlaufen zu lassen, der andernfalls erlöschen würde. Zum "Rächzanwalt" kannst Du im Zweifel immer noch.
Gruß,
Clemens