ZITAT(bbene @ 24.09.2019, 13:25 Uhr)

Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. Wir sind Lohnfertiger in der Zerspanung mit derzeit nurnoch 4 Mitarbeiter. Wir bekommen von unseren Kunden immer öfter allgemeine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgelegt. In der aktuellen ist bei Vertragsbruch eine Summe von 100.000€ fällig. Meine Mitarbeiter im Unternehmen habe ich eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. Partnerunternehmen, wie Härterei, Oberflächenbeschichter usw habe ich bisher noch nichts unterzeichnen lassen (gibt es dazu gute Vorlagen, die ausreichend absichern???).
Nur mal als Beispiel:
Wenn mein Mitarbeiter nun beim Ausliefern eine Zeichnung verliert (z.B. offenes Fenster im Lieferwagen), dann wäre das ein Vertragsbruch. Damit wären sofort 100.000€ fällig ohne die Prüfung welcher Schaden wirklich entstanden ist. Meiner Meinung nach kann man in der Regel anhand einer Einzelteilzeichnung keine große Schlüsse ziehen. Daher finde ich diesen Betrag etwas überzogen.
Bei einem meiner Kunden habe ich bei der Geheimhaltungsvereinbarung nach amerikanischen Standart einige Sachen streichen lassen bevor ich diese unterzeichnet habe. Seitdem bekomme ich weniger Serienteile.
Bei meinem Versicherungsvertreter habe ich nun eine Vertrauensschadenversicherung angefragt, um zu sehen ob überhaupt bezahlbar.
Wie werden Geheimhaltungsvereinbarungen bei euch im Haus gehandhabt? Werden diese einfach unterzeichnet?
Hoi
Das ist mittlerweile fast überall usus. Vor der Unterzeichnung sollte schon geklärt werden, welche Handlungen welche Konsequenzen zur Folge haben. Oft sind konkrete Beispiele genannt wie z.B. Zugänglichkeit von Dritten an Unterlagen. Dass man schicke Teile nicht unbedingt auf Facebook oder anderweitig posten sollte, versteht sich von selbst.
Sämtliche Unterlagen die in den Betrieb gelangen, sollten vor Weitergabe in die Produktion geprüft werden auf Rückverfolgbarkeit. Also kein Kundenlogo, Adresse, Produkte- oder Baugruppenhinweis etc. Vorteilhafterweise ein PDF Tool bei welchem geschwärzt werden kann. Zutrittssperren in die Produktion. Wenn ein Kundenbesuch angekündigt ist, erst prüfen ob der Besucher aus den Materialbegleitkarten Rückschlüsse ziehen kann - andernfalls die Dokumente entsprechend verdreht in die Kisten oder Fächer legen. Fotos auf Handys können auch gehackt werden. Sensible Daten und Informationen sollten den Betrieb nie verlassen!
Ob die hohen Forderungen vor Gericht standhalten ist dann wieder was anderes. Der Kläger steht in der Beweispflicht und ob lediglich eine Behauptung ausreicht zur Verurteilung, bezweifle ich.
Stelle einen Massnahmenkatalog zusammen bezgl. Geheimhaltung und übermittle diesen dem angehenden Kunden. Wenn Er meint da fehle was, dann nimm es in den Katalog auf. Wenn die Massnahmen wirklich umgesetzt sind, sollte nichts schief gehen - konsequentes Handeln vorausgesetzt.