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Glashartgewebe GHGW, trocken bearbeitet

Beitrag 18.11.2012, 19:51 Uhr
farmer 70
farmer 70
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Hallo Leute,

neulich habe ich einen unserer Dreher bei der Bearbeitung von GHGW beobachtet. Er hat die Teile trocken gedreht, weil diese in der Elektroindustrie benötigt werden und keine Feuchtigkeit enthalten dürfen. Nach jedem Durchlauf hat er dann die Teile und den Innenraum der Maschine mit Pressluft ab- und ausgeblasen. Ausgestattet war er dabei mit einem primitiven Staubschutz. Den hatte er anfangs noch getragen, später nicht mehr. Eine Absaugung an der Maschine ist nicht vorhanden. So, nun eine Frage an alle, welche gesundheitlichen Risiken sind hier zu erwarten? Gibt es für solche Fälle evtl. Vorschriften die einzuhalten sind und wenn ja, wo kann man diese nachlesen.


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Gruß farmer



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Beitrag 25.11.2012, 16:47 Uhr
farmer 70
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Hallo Leute,

gibt es wirklich nichts zu diesem Thema beizutragen?


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Gruß farmer



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Beitrag 25.11.2012, 19:24 Uhr
MikeE25
MikeE25
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QUOTE (farmer 70 @ 18.11.2012, 20:51 Uhr) *
Hallo Leute,

neulich habe ich einen unserer Dreher bei der Bearbeitung von GHGW beobachtet. Er hat die Teile trocken gedreht, weil diese in der Elektroindustrie benötigt werden und keine Feuchtigkeit enthalten dürfen. Nach jedem Durchlauf hat er dann die Teile und den Innenraum der Maschine mit Pressluft ab- und ausgeblasen. Ausgestattet war er dabei mit einem primitiven Staubschutz. Den hatte er anfangs noch getragen, später nicht mehr. Eine Absaugung an der Maschine ist nicht vorhanden. So, nun eine Frage an alle, welche gesundheitlichen Risiken sind hier zu erwarten? Gibt es für solche Fälle evtl. Vorschriften die einzuhalten sind und wenn ja, wo kann man diese nachlesen.


Eine einfache Absaugung an der Maschine zu machen wäre kein Problem. Das Material samt Filter gäbs bei Conrad und mit etwas Geschick ist sowas rasch montiert.
Atemschutz (auch ein einfacher ist besser als keiner) sollte dabei aber auch Pflicht sein. Wenn der Arbeiter das nicht nutzt, ist er für Folgeschäden selbst verantwortlich. Das sollte man ggf auch schriftlich im Arbeitsvertrag fixieren.
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