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Bestellung ohne Auftragsbestätigung, ist das Rechtlich in Ordnung

Beitrag 09.02.2010, 08:35 Uhr
Query
Level 1 = Community-Lehrling
*

Hallo,

hoffe mal wieder ich hab das hier richtig eingestellt.

Also zu meinem Anliegen.
Mein Kumpel hat eine Bestellung bekommen, die er so nicht
erfühlen kann, teilte das dem Besteller telefonisch mit.
Jetzt hat er das teil nicht gefertigt und nach einem Monat,
flattert ihm jetzt eine Schadensersatzforderung ins Haus.
Er habe telefonisch den Auftrag bestätigt und den Vertrag nicht erfühlt.
jetzt wollte ich mal für mich wissen ist das den Rechtens?

Ich meine eine Auftragsbestätigung muss Schriftlich erfolgen.

Oder bin ich da im Irrglauben.

gruß Rainer
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Beitrag 09.02.2010, 09:14 Uhr
Homer88
Level 4 = Community-Meister
****

Hallo,
nach meiner Rechtsauffassung als Leie.

Ja es ist gar kein problem einen Mündlichen Vertrag zu haben. ( Nicht nach Auffassung des Finanzamtes )
Aber das Problem dabei ist die Beweisführung. ( Aussage gegen Aussage )

Gegen eine Klage in der Deutschen Bannanenrepublik kann man sich nicht schützen und man ist angehalten die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Daher würde ich Schriftlich mit Einschreibe/Rückschein und einen Zeugen "unabhängig" eine Stellung dazu abgeben, das der Auftrag nicht wie behauptet Angenohmen wurde. ( Möglichst Kurz und nicht zuviel, so es wurrde kein Auftrag angenohmen weder ein Auftrag bestätigt )
Besser ist beim Schreiben einen Zeugen dabei zu haben, um zu beweisen was Geschrieben würde.
Das dann von dem Zeugen auch auf der Post
aufgegeben lassen (Einschreibe Rückschein)

Dabei auch erwähnen das man aus kostenspargründen nicht weiter reagiert bis es zu einem Gerichtstermin kommt.


SO WÜRDE ICH DAS ALS RECHTSLEIE MACHEN


Gruss

Homer88


PS Mit sowaws ist unter umständen nicht zu spassen.
Eine Beratung beim Anwalt kann mehr klarheit bringen, und man ist auf der sicheren Seite.

Der Beitrag wurde von Homer88 bearbeitet: 09.02.2010, 10:04 Uhr
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Beitrag 09.02.2010, 12:16 Uhr
Query
Level 1 = Community-Lehrling
*

Das seh ich auch so, das damit nicht zu spaßen ist.

So viel ich weiß holt er sich Rechtsbeistand,
hätte ja sein können,
das hier auch jemand mal solch eine Erfahrung gemacht hat.

vielen Dank für die Antwort
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Beitrag 09.02.2010, 16:02 Uhr
Lipp
Level 6 = Community-Doktor
******

Die Regel sagt, solange keine Widerspruchsfrist im Vertrag / Bestellung als folgend verbindlich anzunehmen ist, ist ein Werksvertrag zustande gekommen.
Siehe..Bestellung gilt als verbindlich, wenn kein Widerspruch z.B binnen 3 Tagen erfolgt.

Die Frage ist natuerlich, ob der Besteller sich sicher sein kann, das der Lieferant ueberhaupt in der Lage ist, die Bestellung auszufuehren. Irgendwo muss also ein Leistungsangebot vorhanden sein, dass eine Bestellung ueberhaupt untermauert.
z.B Leistungskataloge oder gezielte Anfragen mit Abgaben von Angeboten dazu.


Den Widerspruch sollte man sicherlich tunlichst schriftlich formulieren. Und wenn es nur eine mail ist.
Fax ist immer relativ schwierig nachzuweisen, wenn es nicht ueber Rechner gelaufen ist.
Da ist die protokollfuehrung und Art des Faxes ( koennt ja auch stueck bildzeitung sei) deutlicher nachweisbar.

Ansonsten gilt bei jedem Werksvertag das letzte Dokument; dass nach Moeglichkeit eher einer Auftragsbestaetigung entsprechen sollte.
Vermutlich wird der Rechtsbeistand, bei dem er sich sicherlich Auskunft holen sollte...schlicht ein boeses wort benutzen..
so wie..harmlos gesagt..Dummkopf, weil ..mit dem muendlich...ist einfach ewiges Hornberger Schiessen.

Wenn er jetzt unheimlich schlau ist, kann er auf Geschaeftsbedingungen verweisen, die z.B bekannt sind..abrufbar sind ( website?) oder dem Kunden schon bei vorherigen Geschaeften bekannt waren, aus denen klar hervorgeht , das kein Werksvertag verbindlich zustande kommt mit ihm, wenn keine Auftragsbestaetigung z.B innerhalb von 2-3 Tagen erfolgte.

Ich schaetze aber, dass es so etwas auch nicht gibt?!

Es wird mit Lernen zu tun haben, was er erfaehrt.


Das bloedsinnigste waere sicherlich, wenn jemand Doener bei ihm bestellt.Dann liegt der nachweis relativ flott auf Hand, das er vermutlich diese Warendienstleistung nicht einmal anbietet.(vorrausgesetzt)

Der Beitrag wurde von Lipp bearbeitet: 09.02.2010, 16:07 Uhr
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Beitrag 10.02.2010, 11:18 Uhr
Dainty Davy
Level 4 = Community-Meister
****

Es gilt auch hier der alte Satz:

"Wer schreibt, der bleibt".

Beim Telefonat steht Aussage gegen Aussage und führt i.d.R. zu einem ekligen Gezerve mit anschließendem Vergleich.

Wie ein Vorredner schon sagte, ist es am besten, anwaltschaftlichen Rat einzuholen.


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MfG

Davy
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