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Follower:innenWerkzeugfreigabe in PLP / MSA für Messmittel von Werkzeugfreigaben
03.09.2020, 09:27 Uhr
SQ-marco112
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Mitglied seit: 03.03.2011
Beiträge: 17
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Hallo,
muss eine Werkzeugfreigabe - /abnahme in einen PLP wenn es eine AA gibt die alles regelt? Muss für ein Messmittel (Maßband / kalibriertes Lineal) die für die Werkzeugfreigabe verwendet wird, eine MSA durchgeführt werden?
Danke.
muss eine Werkzeugfreigabe - /abnahme in einen PLP wenn es eine AA gibt die alles regelt? Muss für ein Messmittel (Maßband / kalibriertes Lineal) die für die Werkzeugfreigabe verwendet wird, eine MSA durchgeführt werden?
Danke.
03.09.2020, 10:04 Uhr
Hallo Marc112,
wenn du mit Werkzeugfreigabe bzw. -abnahme die Produktionsfreigabe meinst, dann ja. Kannst im PLP auf die AA verweisen.
Wenn du mit den Prüfmittel etwas messen musst, was für die Produktionsfreigabe notwendig ist, würde ich ja sagen. Aber lass mich auch gerne was besseres belehren
Gruß
wenn du mit Werkzeugfreigabe bzw. -abnahme die Produktionsfreigabe meinst, dann ja. Kannst im PLP auf die AA verweisen.
Wenn du mit den Prüfmittel etwas messen musst, was für die Produktionsfreigabe notwendig ist, würde ich ja sagen. Aber lass mich auch gerne was besseres belehren
Gruß
03.09.2020, 10:20 Uhr
SQ-marco112
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Beiträge: 17
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Hi,
nein. Ein WZ wird bei einem Hersteller bestellt. Dieser misst nichts. Wir messen gegen ob das alles passt. Dann wird das WZ für die Prod. freigegeben..
nein. Ein WZ wird bei einem Hersteller bestellt. Dieser misst nichts. Wir messen gegen ob das alles passt. Dann wird das WZ für die Prod. freigegeben..
03.09.2020, 10:37 Uhr
Hallo Marco,
Verstehe ich das richtig
Ihr Bestellt ein neues Werkzeug bei einem Hersteller (Stanzwerkzeug, Spritzgusswerkzeug, Extrudierwerkzeug,...)?
Die Werkzeugabnahme wird nur beim ersten Mal durchgeführt und danach nicht mehr?
Mit dem Werkzeug wird das Endprodukt gefertigt und auf dem Endprodukt sind die Merkmale welche gemessen werden?
Wenn dies so stimmt wie ich es verstanden habe, ist es folgendermaßen:
Bei der Werkzeugabnahme muss eine Bemusterung des Artikels durchgeführt werden.
Für die Prüfmittel mit welchen ihr das Werkzeug prüft, müssten in diesem Fall keine MSA durchgeführt werden. Da das Werkzeug ist in diesem Fall nur ein Betriebshilfsmittel und eine MSA wird nur für Merkmalsprüfungen benötigt.
Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden.
Gruß
Verstehe ich das richtig
Ihr Bestellt ein neues Werkzeug bei einem Hersteller (Stanzwerkzeug, Spritzgusswerkzeug, Extrudierwerkzeug,...)?
Die Werkzeugabnahme wird nur beim ersten Mal durchgeführt und danach nicht mehr?
Mit dem Werkzeug wird das Endprodukt gefertigt und auf dem Endprodukt sind die Merkmale welche gemessen werden?
Wenn dies so stimmt wie ich es verstanden habe, ist es folgendermaßen:
Bei der Werkzeugabnahme muss eine Bemusterung des Artikels durchgeführt werden.
Für die Prüfmittel mit welchen ihr das Werkzeug prüft, müssten in diesem Fall keine MSA durchgeführt werden. Da das Werkzeug ist in diesem Fall nur ein Betriebshilfsmittel und eine MSA wird nur für Merkmalsprüfungen benötigt.
Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden.
Gruß
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