QUOTE (knezink @ Montag, 29.01.07 - 17:32 Uhr)
(...)so siehts aus und nicht anders wenn du nicht glaubst dann frag mal bei der ihk nach.
Ich glaube nach wie vor nicht, daß man den Facharbeiterbrief ohne Prüfung erhalten kann. Man spricht in dem Zusammenhang nicht von ungefähr von einer "Nachqualifizierung" und nicht von einem "Nachwerfen".
Das Berufsbildungsgesetz vom 23.3.05 sagt nämlich folgendes:
"§ 45
Zulassung [zur Abschlußprüfung] in besonderen Fällen
(1) Auszubildende können nach Anhörung der
Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf
ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen
werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen,
wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben
ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,
dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten
der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten
in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann
ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere
Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber
oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse
und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind
dabei zu berücksichtigen.
(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige
Soldaten oder Soldatinnen sind nach
Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen,
wenn das Bundesministerium der Verteidigung
oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt,
dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben
hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."