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Catia V5 Lizenz loswerden, IBM Lizenz legal veräußern?

Beitrag 13.02.2007, 14:34 Uhr
Schu-We
Level 1 = Community-Lehrling
*

Hallo zusammen,

habe eine V5 Lizenz die nicht mehr genutzt wird. Besteht die Möglichkeit diese zu verkaufen, vermieten, ... oder einfach (ohne die jährlichen Lizenzgebühren zu zahlen) vorübergehend still zu legen? coangry.gif

Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Vorab vielen Dank.
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Beitrag 13.02.2007, 16:25 Uhr
uli12us
Level 8 = Community-Ehrenmitglied
********

Verkaufen darfst du sowas nicht, vermieten vermutlich genausowenig.
Ich hab mich zumindest mal bei Catia erkundigt wies ausschaut wenn jemand ne V4 zurückgibt oder nicht mehr braucht. Die werden dort lieber eingestampft und der Kunde darf dann den Neupreis für die alten Kamellen zahlen. Ich würde halt einfach die Wartungsgebühren nach Rücksprache nicht mehr bezahlen.
Dann kriegst du halt dafür keine Updates, was sich imo aber verschmerzen lässt.
Die wenigsten werden wohl grade die Funktionen brauchen die da jeweils dazukommen.

Nur wenn du das catia nicht auf die Nase bindest was dann?
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Beitrag 13.02.2007, 17:44 Uhr
cam-tool
Level 4 = Community-Meister
****

Hallo Schu-We!
QUOTE
Besteht die Möglichkeit diese zu verkaufen, vermieten, ... oder

Da mußt Du mal in Deinen Vertrag gucken.
Entweder Du hast eine Kopie der Software gekauft, dann darfst Du mit der alles machen, was Du auch z.B. mit einem gekauften Buch machen darfst.
Du darfst's lesen, wegschmeißen, verleihen oder weiterverkaufen. Du darfst es aber nicht vervielfältigen und diese Vervielfältigungen unter die Leute bringen.
Meist unterzeichnest Du jedoch ein "End User Licence Agreement" (EULA).
In dem ist zumeist geregelt, daß Du all das o.g. !nicht! darfst. Du darfst die Software nur benutzen und - etwa zu Datensicherungszwecken - eine Kopie anfertigen. Ein Eigentumsübertrag ist meist ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls Du zu dem Schluß kommst, die Software verkaufen zu dürfen, dann wirst Du wohl kaum den Hersteller dazu überreden können, dem neuen Anwender irgendwelchen Support zu leisten. Bei 'ner CAD-Software gibt's andererseits häufig mehrere Arbeitsplätze in der selben Firma, weshalb für den Support-Menschen nicht nachvollziehbar sein wird, ob der Anrufende grad an einem auf dem offiziellen Weg gekauften Arbeitsplatz sitzt oder nicht.
Jährliche Lizenzgebühren kenne ich persönlich nicht. Bei mir nennt sich das Wartungsgebühr und sie berechtigt - sofern ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde - den Anwender, kostenlose Software-updates und kostenlosen telefonischen Support in Anspruch zu nehmen. Dieser Vertrag wird - bei mir zumindest - unabhängig vom EULA geschlossen - oder eben nicht. Er kann auch jederzeit gekündigt werden, was ich selbst bei einem früher von mir benutzten CAD-System schon gemacht habe. Das System habe ich noch heute installiert - halt auf dem Stand von 2001 - und benutze es regelmäßig, wenn Fremdaten reinkommen, für die ich in CAM-TOOL keine Schnittstelle habe (v.a. VDA-FS).
Wenn ich dieses Ding allerdings irgendwann mal wieder auf den neusten Stand bringen möchte, dann müßte ich für die ganze brachliegende Zeit die Wartung nachzahlen.
Die von Dir gestellte Frage kommt häufig dann hoch, wenn Betriebe in Konkurs gehen und strittig ist, ob die Softwarelizenz zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Wegen der enormen Summen, die einst dafür gezahlt wurden, tendieren die Gerichte meist zu o.g. Buchvergleich, wenn im Kaufvertrag nicht eindeutig was anderes geregelt ist.
Ich empfehle Dir, nach Studium des Vertrages mal mit Deinem Vertriebsmenschen zu reden. Vielleicht findet sich ja 'ne vernünftige Lösung auch auf gütlichem Wege. Es ist für den Vertrieb zwar schmerzlich, wenn ihm ein Deal entgeht, aber andererseits bietet sich ihm so die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag - eben unter anderer Addresse - weiterlaufen zu lassen, der andernfalls erlöschen würde. Zum "Rächzanwalt" kannst Du im Zweifel immer noch.

Gruß,

Clemens


--------------------
Clemens Henn
Freiform CAD/CAM-Dienste


CAD-Modelle
Fräsprogramme

CAM-TOOL
Vertrieb und Anwendungsberatung in Deutschland
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Beitrag 15.02.2007, 20:18 Uhr
macmaddog
Level 7 = Community-Professor
*******

HAllo,
versuchs mal da:

http://www.usedsoft.com/

Bei Software ab 3000 € wert kannst du da nachfragen.

mfG macmaddog

daumup.gif


--------------------
"Bei weiteren Fragen einfach im Chat melden. mfG macmaddog. "
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Beitrag 23.02.2007, 10:39 Uhr
Schu-We
Level 1 = Community-Lehrling
*

Vielen Dank für die Infos.

Ich habe gestern mit IBM telefoniert und mal nachgehört was ich denn jetzt mit meiner Lizenz anfangen kann. Aussage von der netten Dame bei IBM: Entweder zahle ich schön weiter die jährlichen Lizenzgebühren (immerhin fast 4.000,- Euro) für ein Produkt was nicht mehr genutzt wird oder aber ich kündige den Vertrag (und habe somit den Batzen den ich als Einstiegsgeld hinlegen musste verloren). Ein Verkauf der Lizenz ist unmöglich.

Die Dame von IBM würde mein Anliegen mal so formulieren: "Kunde möchte Lizenz auf Eis legen" und dies dann an die entsprechende Abteilung zur Prüfung weiterleiten (mit geringen Aussichten auf Erfolg). Man wird sich dann mit mir in Verbindung setzen.

Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

P.S. Hallo Clemens (cam-tool)

Wie man mir am Telefon sagte, habe ich damals nur das Nutzungsrecht an der Lizenz erworben und um dieses Recht weiter wahrnehmen zu dürfen darf ich jedes Jahr brav die Lizenznutzungsgebühr zahlen.
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Beitrag 23.02.2007, 11:20 Uhr
uli12us
Level 8 = Community-Ehrenmitglied
********

Meines Wissens ist das anders geregelt, so wies ja auch schon Clemens gesagt hat. Du darfst das Produkt wenn du die Lizenz oder vielmehr Wartungskosten nicht mehr zahlst das Produkt natürlich weiterhin nutzen, kriegst aber keinen Support dafür. Ein Kollege hat z.B. Acad seit V7 oder so. Bis vor 2 Jahren hat er immer bezahlt und natürlich jeweils die neueste Version ekriegt incl. Support usw. Irgendwann mal hat er sich aber gesagt, das ist nicht mehr wert und arbeitet halt jetzt mit der angenommen 2003 weiter. Was überhaupt kein Problem darstellt weil die neuen Funktionen eh kein Mensch nutzt.
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Beitrag 23.02.2007, 11:29 Uhr
Speedcad
Level 3 = Community-Techniker
***

Ich glaube das mal so verstanden zu haben.
Entweder man hat die Software gekauft oder man hat sie gemietet.
Für ein Mietvertrage bedarf es aber ein Zeitraum für den gemietet wird. Also ein Mietbeginn und Mietende (mit Datum).
In der Regel sind die „Nutzungsrechte“ also Kaufverträge.
Ein sogenanntes "Nutzungsrecht" gibt es nach deutscher Rechtsprechung eigentlich nicht.
Nach deutschen Recht darfst du deine erworbene Software weiterverhökern.
Schau mal bei E-bay mit welcher Software das alles gemacht wird. Von Autocad bis Windows wird dort alles weiterverkauft. Ich denke das ist Rechtens denn illegaler Handel wird bei E-bay in der Regel verhindert.
Verträge können die Hersteller und Firmen machen wie sie wollen. Wenn sie nicht mit dem deutschen Recht konform sind. Sind sie nicht rechtswirksam.
Das ist genauso wie mit dem AGBs – reinschreiben kann man alles, aber wenn es nicht mit dem deutschen Recht konform ist, lässt es sich es anfechten.
Was glaubt ihr wie viele namhafte Firmen ungültige Klauseln in den AGBs haben.
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Beitrag 23.02.2007, 11:58 Uhr
uli12us
Level 8 = Community-Ehrenmitglied
********

Es kommt allerdings drauf an wann genau diese Eule oder Eula oder wie dieses Vieh heisst akzeptiert wurde. Wenn das vor Abschluss des Vertrags gemacht wurde, dann gilt was da drinsteht. Wenn danach wovon ich jetzt ausgehe dann gelten die Sachen die im BGB drinstehen. Auch wenn das IBM, Cimatron, Euklid oder wer auch immer sonst noch solche Programme verkauft nicht passen sollte.
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