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kurtzarbeit...oder keine?!

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Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
Dennoch geben wir die Möglichkeit dazu über Marktplatz / "Stellenmarkt" - hierüber kann man auch Stellenangebote aufgeben diese werden dann auf jobinfo24 einem breiten Publikum gezeigt und bei fachlicher Ausrichtung auch dort in der Liste der IndustryArena eingereiht.
Für Unternehmen, Firmen, Jobagenturen & Co. gibt es professionelle Möglichkeiten Ihre Ausschreibungen zu platzieren.

Die AdminCrew
Beitrag 14.05.2009, 21:29 Uhr
onkel-howdy
onkel-howdy
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kleine frage:
wie kann ich feststellen ob meine firma OFFIZIELL in kurtzarbeit ist? kann man da beim arbeitsamt etc nachfragen?

hintergrund:
wir haben eine betriebsvereinbarung das wir auf 10% gehalt verzichten ODER in kurtzarbeit gehen (1 tag die woche). so da es ja die kurtzarbeit aber dank guter auftragslage nie in kraft getreten ist und offiziell für die fertigung (in der ich arbeite) aufgehoben wurde und NUR noch für den vertrieb gilt (wo aber alle arbeiten) zähle ich mal 1:1 zusammen. und das heisst beschiss und ausnutzen der arbeitsplatz sorge der mitarbeiter.

meiner meinung nach geht das doch garnet. nur eine abteilung arbeitet kurtz, der rest der firma MUSS überstunden machen damit die aufträge abgearbeitet werden können. deshalb: WO kann ich ganz offziell nachsehen ob meine firma kurtzarbeit angemeldet hat?
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Beitrag 14.05.2009, 21:44 Uhr
Drehpapst
Drehpapst
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So weit ich weiss kann man Kurzarbeit auch nur auf gewisse Abteilungen beschränken.
Genau sollte dies derjenige wissen, der die Ausfallzeit ausgleicht, also mit Zuschüssen mitfinanziert. Und das ist meines Wissens das zuständige Arbeitsamt.

P.S. "und das heisst beschiss und ausnutzen der arbeitsplatz sorge der mitarbeiter." So läuft nun mal der Hase thumbs-up.gif

Ausserdem kann man nur den ausnutzen, der sich ausnutzen lässt...........Es gibt immer Mittel und Wege sich nicht zu sehr ausnutzen zu lassen.........

Der Beitrag wurde von Drehpapst bearbeitet: 14.05.2009, 21:50 Uhr


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Gruß,

Drehpapst


Willen braucht man. Und Zigaretten.
Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.
Helmut Schmidt
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Beitrag 14.05.2009, 21:59 Uhr
Helpinghand
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QUOTE (onkel-howdy @ 14.05.2009, 21:29) *
kleine frage:
wie kann ich feststellen ob meine firma OFFIZIELL in kurtzarbeit ist? kann man da beim arbeitsamt etc nachfragen?

hintergrund:
wir haben eine betriebsvereinbarung das wir auf 10% gehalt verzichten ODER in kurtzarbeit gehen (1 tag die woche). so da es ja die kurtzarbeit aber dank guter auftragslage nie in kraft getreten ist und offiziell für die fertigung (in der ich arbeite) aufgehoben wurde und NUR noch für den vertrieb gilt (wo aber alle arbeiten) zähle ich mal 1:1 zusammen. und das heisst beschiss und ausnutzen der arbeitsplatz sorge der mitarbeiter.

meiner meinung nach geht das doch garnet. nur eine abteilung arbeitet kurtz, der rest der firma MUSS überstunden machen damit die aufträge abgearbeitet werden können. deshalb: WO kann ich ganz offziell nachsehen ob meine firma kurtzarbeit angemeldet hat?


Und wo ist jetzt das Problem?

Wenn Kurzarbeit angemeldet wurde, aber bei euch gottseidank noch keiner davon "Gebrauch machen musste" bekommen alle die 100% da waren 100% Gehalt.

Wer wurde "bescheiden und ausnutzt"?

Kurzarbeit wird für den ganzen Betrieb angemeldet und kann, in der momentanen Lage, beliebig bei einzelnen Personen in individuelle Höhe bestimmt werden. In großen Firmen mit Betriebsrat gibt es sicher allgemeine Regelungen, aber wenn Du 100% arbeitest bekommst Du auch vollen Lohn.


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Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.

Systemanbieter
WESCHU Vertriebs GmbH & Co. KG
Röders HSC-Fräsmaschinen,
Zimmer + Kreim Senkerodiermaschinen,
Sodick Drahterodieranlagen,
Günther Heisskanaltechnik
PARTOOL Nullpunkt-Spannsystem Power-Grip, Firma PARTOOL GmbH & Co. KG
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Beitrag 14.05.2009, 22:06 Uhr
onkel-howdy
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das wer nicht in kurtzarbeit ist einen lohnverzicht von 10% hat. und in kurtzarbeit ist so richtig niemand. aber der lohnverzicht steht trotzdem noch an. weil "offiziell" noch kurtzarbeit sein soll.
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Beitrag 14.05.2009, 22:17 Uhr
Drehpapst
Drehpapst
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Meines Wissens ist der Ablauf so:
Arbeitgeber beantragt Kurzarbeit. Dabei ist ein Minimum an Kurzarbeitstunden zu leisten seitens des Arbeitgebers. Sonst geht der Antrag gar nicht durch. Dann kann der Arbeitgeber aufgrund der Wichtigkeit einzelner Abteilungen oder Personen die Kurzarbeit auf diejenigen verteilen die "entbehrlich" sind. Im Moment. So müssen nicht Personen in Kurzarbeit gehen ohne die der Betrieb stillstehen würde. Die Personen, die der Kurzarbeit zugeteilt sind, werden Datentechnisch erfasst. Mit Namen und Dauer der für sie eingeteilten Kurzarbeit. Diese Liste geht zum zuständigen Arbeitsamt als Nachweis. So ist meines Wissens in groben Zügen der Ablauf. Aber wo Menschen arbeiten können auch Fehler gemacht werden..........Zu Nachteil welcher Personen auch immer (Den Steuerzahler eingeschlossen).
Wenn nun aber nachweislich (Stundennachweis) Person A keine Kurzarbeit hat, und dennoch 10% Abschlag auf seinen Lohn hat, ist das meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Aber da ich kein Rechtsanwalt bin ist das nur meine Meinung...
Genaue Auskunft kann dir beim Thema Kurzarbeit das Arbeitsamt oder die IGM geben. Ruf doch einfach mal bei der IGM bei dir vor Ort an. Die können dir die richtigen Antworten geben


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Drehpapst


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Beitrag 17.05.2009, 13:33 Uhr
Drehpapst
Drehpapst
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Was ist den bei deinen Recherchen rausgekommen, Onkelhowdy?
Würde mich interessieren...........


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Drehpapst


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Beitrag 18.05.2009, 11:50 Uhr
onkel-howdy
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hab der igm mal ne mail geschrieben ohne namen zu nennen...mal schauen was bei rüber kommt.
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Beitrag 18.05.2009, 11:59 Uhr
Drehpapst
Drehpapst
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Aha, scheint dir also gar nicht so wichtig zu sein. Exakte Auskunft erteilt dir die Agentur für Arbeit, früher auch Arbeitsamt genannt........Die für deine Gegend zuständige Agentur für Arbeit bezuschusst ja die angemeldete und genehmigte Kurzarbeit. Ein Anruf dort und du weisst ob überhaupt Kurzarbeit für deinen Betrieb angemeldet und auch genehmigt wurde. Falls ja, können die dir auch ganz genau sagen ob das Problem mit den 10% usw. überhaupt gesetzlich ist. Und auch wer wie viel kurz arbeitet. Kurz, Alles zum Thema Kurzarbeit können die dir dort sagen.
Mit einer "anonymen" email an die IGM, womöglich selbst noch nicht mal Mitglied.........Und der Chef nicht im Arbeitgeberverband, keinen Betriebsrat.....Da bin ich mal gespannt ob die IGM überhaupt antwortet. Na ja, das Leben ist ein Minenfeld....Drum beachte jeden Schritt....


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Beitrag 23.06.2009, 19:25 Uhr
Guest_You_dont_Know_*
Themenstarter

Gast



@Onkel
wenn ihr auf 10% Gehalt verzichtet und das wahrscheinlich schriftlich oder ?

Dann sollte auf jeden Fall drin stehen "Bis auf Widerruf"

Wenn nicht dann muß dein Arbeitgeber dir diese 10% auch nicht mehr zurück geben!
D.h. die große A-Karte !!!
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