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Rauchverbot auf dem Arbeitsgelände

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Hallo liebe Community,

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Die AdminCrew
Beitrag 23.03.2013, 13:59 Uhr
criss1990
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Hallo zusammen,

in unserer Firma gibt es schon lange das Thema "Rauchverbot".
Nun habe ich mitbekommen dass die Geschäftsleitung zur nächsten Lohnabrechnung ein Blatt beilegen will in dem stehen soll, dass in der Firma ab Mitte nächsten Monat ein Rauchverbot herrschen soll. Das Problem ist nur dass die Lohnabrechnung auch Mitte des nächsten Monats kommt und dadurch nur ca 2 tage bleiben um sich daran zu gewöhnen nicht mehr in der Firma zu rauchen.meine fragen wären nun.

1. muss der Arbeitgeber rechtlich eine art "Vorlaufzeit" geben um sich an dass Nichtrauchen in der Firma zu gewöhnen ? also quasi dass man 1 Monat lang nur noch 3 mal rauchen darf und dass außerhalb des Geländes mit Zeitangabe die aber nicht abgerechnet wird.

2. muss der Arbeitgeber einen Bereich einrichten für alle Raucher, mit Überdachung, Sitzgelegenheiten und Aschenbecher ?

3. muss der Arbeitgeber wenn die "Vorlaufzeit" endet trotzdem Raucher pausen geben, die natürlich dann auf kosten des Arbeitnehmers laufen ?

wenn ihr mir helfen könntet wäre dass echt Top (:
Internetlinks in denen dass ganze rechtlich ausgelistet ist nehme ich gerne an, damit ich dann auch was zum zeigen hab falls dies nicht mit rechtlichen dingen zu geht ! (:

MfG criss
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Beitrag 23.03.2013, 14:10 Uhr
x90cr
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Rechtlich ist das meines wissens so erlaubt und ich kann das nur beführworten. super.gif
Euer Arbeitgeber muss denn Nichtraucherschutz einhalten ArbStättV §5.

Ihr habt ja die Möglichkeit in denn offiziellen Pausen Rauchen zu gehen.
Andere Regelungen wären auch ungerecht gegenüber denn Nichtrauchern.

Alles andere wäre Kulanz und müsstet ihr mit der Geschäftsleitung abstimmen.


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Beginnt man das System zu hinterfragen, so erkennt man deutlich, dass die „Wahrheit“ zumeist entgegengesetzt des scheinbaren zu finden ist.
  • Wenn wir uns heute keine Zeit für unsere Gesundheit nehmen, werden wir uns später viel Zeit für unsere Krankheiten nehmen müssen.
  • Wenn es klemmt - wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen.
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Beitrag 23.03.2013, 14:59 Uhr
SW
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QUOTE (criss @ 23.03.2013, 13:59 Uhr) *
1. muss der Arbeitgeber rechtlich eine art "Vorlaufzeit" geben um sich an dass Nichtrauchen in der Firma zu gewöhnen ? also quasi dass man 1 Monat lang nur noch 3 mal rauchen darf und dass außerhalb des Geländes mit Zeitangabe die aber nicht abgerechnet wird.


Nein muß er nicht. Wenn er sagt ab heute ist Rauchverbot, dann gilt das auch ab sofort. Das ist sein Recht.


QUOTE (criss @ 23.03.2013, 13:59 Uhr) *
2. muss der Arbeitgeber einen Bereich einrichten für alle Raucher, mit Überdachung, Sitzgelegenheiten und Aschenbecher ?


Nein muß er nicht. Aber Ihr könntet ihm ja vorschlagen das ihr auf eure Kosten einen Raucherraum baut / einrichtet, putzt streicht usw. vielleicht stellt er euch ja dann einen Raum / Platz zur Verfügung.

QUOTE (criss @ 23.03.2013, 13:59 Uhr) *
3. muss der Arbeitgeber wenn die "Vorlaufzeit" endet trotzdem Raucher pausen geben, die natürlich dann auf kosten des Arbeitnehmers laufen ?


Nein auch das muß er nicht.

Noch eine kleine Anmerkung, jede Raucherpause kostet dem Arbeitgeber Geld. Auch wenn er den Mitarbeiter in dieser Zeit nicht bezahlt, so entsteht allein durch den Maschinenstillstand ein Verlust, da der Arbeitgeber nur Geld verdient wenn gearbeitet wird.

Ausserdem muß der Arbeitgeber, wie bereits x90cr geschrieben hat, auch den Nichtraucherschutz einhalten.

Gruß Stefan
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Beitrag 23.03.2013, 15:03 Uhr
InTex
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Als Raucher sind diese Bestimmungen ein harter Tabak. Das kann ich selber nur bestätigen, da auch ich von solchen Regeln betroffen bin.
Für Nichtraucher hingegen kommt das mehr als gelegen.
Was die Eingewöhnungsphase anbelangt gibt es keine Regelungen. Wenn der AG sagt in 14 Tagen tritt das in Kraft, dann ist das so.
Übrigends wirst du dich auch in einem Monat daran noch nicht gewöhnt haben.
Auch das sogenannte "Ausstempeln" während der Raucherpause kann im Ermessen des Arbeitgebers liegen.
Manche geben dir unbegrenzte Anzahl von nicht bezahlten Raucherpausen, andere hingegen gewähren nur zwei Pausen während der Arbeitszeit.
Auch sogenannte Raucherinseln sind nicht Gang und Gebe und gesetzlich vorgeschrieben. Der größte Teil hingegen nutzt aber das Anlegen solcher, um das Umfeld in Ordnung und die Sauberkeit zu erhalten.
Kurz gesagt, als Raucher haben wir schlechte Karten und müssen das so hinnehmen. Bei Verstössen drohen Abmahnungen.
Selbst das "Dampfen" von sogenannte E- Zigaretten kann verweigert werden, da dann das sogenannte Hausrecht in Kraft tritt.


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Beitrag 23.03.2013, 17:51 Uhr
Locke99
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Hallo,

also ich muss schon sagen das ich sowas schon extrem finde und zum gewissenteil nicht mehr menschlich.
wenn ich schon lese:

Noch eine kleine Anmerkung, jede Raucherpause kostet dem Arbeitgeber Geld. Auch wenn er den Mitarbeiter in dieser Zeit nicht bezahlt, so entsteht allein durch den Maschinenstillstand ein Verlust, da der Arbeitgeber nur Geld verdient wenn gearbeitet wird.

da kann ich ja nur lachen. was ist denn wenn die maschinen laufen?
er schreibt ja auch das auf dem firmengelände nicht geraucht werden darf und diese regelung würde ich sogar vor gericht klären lassen bzw. von einem anwalt. denn in der pause kann ich machen "fast" was ich möchte, aber betriebsgelände verlassen ist ja wegen versicherungsschutz eher schlecht.
viele chefs vergessen auch die menschliche seite ihrer arbeitnehmer!
weil dies ist schon ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre!
ausserdem, raucherpausen können auch sehr informativ sein, zwei kollegen aus zwei abteilungen die sich sonst nicht sehen, aber von einander abhängig sind, was die arbeit angeht, können sich zb. so beim rauchen auch kurz abstimmen oder tips geben was gut oder schlecht ist.


grüsse


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„Der Mensch ist nichts anderes als wozu er sich macht.“


„Es ist schon ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder ob man nur etwas geworden ist.“
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Beitrag 23.03.2013, 18:00 Uhr
InTex
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@Locke99

Ich sehe das genauso. Es gab in dieser Hinsicht auch schon so manche Reiberei.
Aber leider wird man auch hier nicht gefragt. Die Gesetze machen andere und entscheiden über deinem Kopf hinweg.
Wo auch immer du hin guckst.


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Beitrag 23.03.2013, 18:35 Uhr
SW
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QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 17:51 Uhr) *
da kann ich ja nur lachen. was ist denn wenn die maschinen laufen?



Sorry, aber das ist die Realität. Klar, wenn die Maschine läuft verliert man kein Geld. Aber wie viel Mitarbeiter lassen während ihrer Raucherpause die Maschine laufen??? Und was ist wenn ein Werkzeugbruch passiert während der MA in der Raucherpause ist??? Zahlt das dann der MA???

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 17:51 Uhr) *
er schreibt ja auch das auf dem firmengelände nicht geraucht werden darf und diese regelung würde ich sogar vor gericht klären lassen bzw. von einem anwalt. denn in der pause kann ich machen "fast" was ich möchte, aber betriebsgelände verlassen ist ja wegen versicherungsschutz eher schlecht.


Also wer rauchen muß, kann das in seiner Pause tun. Und wenn er dafür das Firmengelände verlassen muß, dann ist das halt so. Das dadurch dann der Versicherungsschutz erlischt, ist dann das Problem des Rauchers, schließlich kann er ja auch auf dem Firmengelände bleiben, wenn er nicht raucht.

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 17:51 Uhr) *
viele chefs vergessen auch die menschliche seite ihrer arbeitnehmer!
weil dies ist schon ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre!


Sicherlich gibt es solche Chefs, aber ich sehe das anders. Rauchen ist eine Sucht und die ist Gesundheitsschädlich usw. Wieso soll also ein Chef dabei zusehen wie sich seine MA krank machen? Wieso soll das ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre sein? Er verbietet ja seinen MA das Rauchen nicht in der Pause, er sagt nur das Sie dann bitte das Gelände verlassen sollen.

Nach deiner Aussage zu folge, würdest du also einem Drogenabhängigen auch erlauben, während der Arbeit Drogen zu sich zunehmen und würdest ihm dafür wohl sogar nicht extra Pausen erlauben? Wenn nicht, dann wäre es deiner Aussage nach ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre!


QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 17:51 Uhr) *
ausserdem, raucherpausen können auch sehr informativ sein, zwei kollegen aus zwei abteilungen die sich sonst nicht sehen, aber von einander abhängig sind, was die arbeit angeht, können sich zb. so beim rauchen auch kurz abstimmen oder tips geben was gut oder schlecht ist.


Ja, sowas ähnliches hat meine Oma auch immer gesagt, wenn Sie sich mit Ihren Freundinnen zum Kaffeeklatsch getroffen hat, leider ist Sie an Lungenkrebs gestorben. Gott habe Sie selig.
Wenn zwei Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen sich abstimmen müssen, dann sollen Sie das bitte gleich und vor Ort machen, wo die entsprechenden Daten, Unterlagen usw. vorhanden sind, damit Sie sich richtig und ohne späterer Fragen oder Unklarheiten abstimmen können.
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Beitrag 23.03.2013, 18:40 Uhr
criss1990
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okay alles klar dann weiß ich da mal bescheid (:
ich habe eigentlich nichts gegen das Rauchverbot aber ich hab was gegen die art und weise wie es durchgesetzt werden soll.
wie Locke99 sagte "viele Chefs vergessen die menschliche Seite des Arbeitnehmers".
ich danke euch auf jeden Fall schon mal für die zahlreichen antworten!

Mfg Criss
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Beitrag 23.03.2013, 19:03 Uhr
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QUOTE (StefanW @ 23.03.2013, 18:35 Uhr) *
Sorry, aber das ist die Realität. Klar, wenn die Maschine läuft verliert man kein Geld. Aber wie viel Mitarbeiter lassen während ihrer Raucherpause die Maschine laufen??? Und was ist wenn ein Werkzeugbruch passiert während der MA in der Raucherpause ist??? Zahlt das dann der MA???



Also wer rauchen muß, kann das in seiner Pause tun. Und wenn er dafür das Firmengelände verlassen muß, dann ist das halt so. Das dadurch dann der Versicherungsschutz erlischt, ist dann das Problem des Rauchers, schließlich kann er ja auch auf dem Firmengelände bleiben, wenn er nicht raucht.



Sicherlich gibt es solche Chefs, aber ich sehe das anders. Rauchen ist eine Sucht und die ist Gesundheitsschädlich usw. Wieso soll also ein Chef dabei zusehen wie sich seine MA krank machen? Wieso soll das ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre sein? Er verbietet ja seinen MA das Rauchen nicht in der Pause, er sagt nur das Sie dann bitte das Gelände verlassen sollen.

Nach deiner Aussage zu folge, würdest du also einem Drogenabhängigen auch erlauben, während der Arbeit Drogen zu sich zunehmen und würdest ihm dafür wohl sogar nicht extra Pausen erlauben? Wenn nicht, dann wäre es deiner Aussage nach ein gewaltiger einschnitt in die privatssphäre!




Ja, sowas ähnliches hat meine Oma auch immer gesagt, wenn Sie sich mit Ihren Freundinnen zum Kaffeeklatsch getroffen hat, leider ist Sie an Lungenkrebs gestorben. Gott habe Sie selig.
Wenn zwei Kollegen aus unterschiedlichen Abteilungen sich abstimmen müssen, dann sollen Sie das bitte gleich und vor Ort machen, wo die entsprechenden Daten, Unterlagen usw. vorhanden sind, damit Sie sich richtig und ohne späterer Fragen oder Unklarheiten abstimmen können.



du vergisst aber das drogen verboten sind und zigaretten nicht.
und anstatt auf der zeit rumzuhacken, sollten chefs auch mal daran denken das ihre MA auch zb. 2min eher anfangen oder auch mal 2 min. später pause oder monate lang überstunden und und und. und der chef sitz oben im büro und dampft!!

leben und leben lassen.

nicht immer alles verbieten, den nur motivierte MA sind gute MA.
auserdem habe ich die Hautfarbe weiss und bin kein Sklave, was ja auch seit einigen jahren zum glück vorbei ist.

PS. bei mir in der Firma ist auch in der Halle das rauchen verboten, aber draussen dürfen wir rauchen, was ich auch voll in ordnung finde.
aber schon die aussage vom chef, (durften früher auch in der halle rauchen) rauchen würde uns beim progen ablenken??? anstatt zu sagen er möchte es nicht wegen nichtraucherschutz oder oder oder.


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Beitrag 23.03.2013, 19:28 Uhr
Locke99
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Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin geklagt, die an einer chronischen Atemwegserkrankung litt. Der 1. Senat des BAG folgte dem Urteil der Kollegen in einem anderen Fall zwar in der Tendenz, meinte aber, dass auch die Interessen der Raucher berücksichtigt werden müssten (Az.: 1 AZR 499/98). So könne ein generelles Rauchverbot im Freien nicht mit dem Gesundheitsschutz der Nichtraucher begründet werden. Auch ein erzieherisches Rauchverbot sei unzulässig, wenn es allein die Raucher von ihren gesundheitsschädlichen Gewohnheiten abbringen soll.


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Beitrag 23.03.2013, 19:44 Uhr
Locke99
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Der mit dem Verbot verfolgte Zweck, Nichtraucher vor Gefahren und Belästigungen zu schützen, rechtfertigt es allerdings nicht, das Rauchen sogar auf dem Freigelände zu verbieten. Beim Rauchen im Freien werden Nichtraucher nicht nennenswert beeinträchtigt. Selbst wenn man aber das streitbefangene Rauchverbot insoweit als unwirksam ansieht, kann das der Klage nicht zum Erfolg verhelfen. Dem Kläger geht es nicht darum, auf der gesamten Freifläche rauchen zu dürfen. Er verlangt vielmehr, daß ihm ein Raum zur Verfügung gestellt wird. Für geschlossene Räume ist aber die Erforderlichkeit der Maßnahme festzustellen und damit mindestens die Teilwirksamkeit der Betriebsvereinbarung.



Quelle: Urteil


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Beitrag 23.03.2013, 19:56 Uhr
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QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 19:03 Uhr) *
du vergisst aber das drogen verboten sind und zigaretten nicht.


Nein das habe ich nicht vergessen. aber als damals Rauchen Mode wurde, wußte man noch nicht welche Folgen insbesondere welche Langzeit Folgen es hat und hat es erlaubt. Mittlerweile weiß man es der Staat und versucht dies zu ändern. Wie z.B. Verbot der Fernsehwerbung, Hinweise auf Schachteln, Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden usw.

Rauchen ist so zusagen die erste Droge die noch Legal ist, bei den anderen Drogen war man zum Glück schon weiter und hat diese gleich verboten.

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 19:03 Uhr) *
und anstatt auf der zeit rumzuhacken, sollten chefs auch mal daran denken das ihre MA auch zb. 2min eher anfangen oder auch mal 2 min. später pause oder monate lang überstunden und und und. und der chef sitz oben im büro und dampft!!

leben und leben lassen.


Ja das stimmt, aber das manche MA früher kommen und auch später gehen, aber das sind nicht viele. Und du mußt auch daran denken wieviel MA mal schnell ne SMS schreiben oder kurz was bei Ebay ersteigern.

Wo du recht hast ist das mit dem Chef der raucht. Das geht gar nicht. Wenn es ein Rauchverbot in der Firma gibt, dann hat sich auch der Chef daran zu halten, auch wenn er Chef ist.

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 19:03 Uhr) *
nicht immer alles verbieten, den nur motivierte MA sind gute MA.
auserdem habe ich die Hautfarbe weiss und bin kein Sklave, was ja auch seit einigen jahren zum glück vorbei ist.


Naja, das rauchen motiviert glaube ich nicht. Rauchen macht krank und ein kranker MA kostet nun mal dem AG Geld. Dem MA ist das egal, er macht sich selber krank und bekommt trotzdem sein Geld wenn er nen Krankenschein vorlegt. Und wie einfach man den bekommt, weiß jeder.

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 19:03 Uhr) *
auserdem habe ich die Hautfarbe weiss und bin kein Sklave, was ja auch seit einigen jahren zum glück vorbei ist.


Richtig, hier geht es ja nicht um Sklaverei, hier geht es ums Rauchen. Also im Endeffekt ist immer der Chef der Dumme der zahlen darf. Macht der MA was kaputt, zahlt das der Chef. Raucht der MA und macht sich selber kaputt, geht er zum Arzt und der Chef zahlt dafür!!! Also auch mal aus der Sicht des Chefs sehen.

QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 19:03 Uhr) *
PS. bei mir in der Firma ist auch in der Halle das rauchen verboten, aber draussen dürfen wir rauchen, was ich auch voll in ordnung finde.
aber schon die aussage vom chef, (durften früher auch in der halle rauchen) rauchen würde uns beim progen ablenken??? anstatt zu sagen er möchte es nicht wegen nichtraucherschutz oder oder oder.


Richtig, also solange die Raucher ihre Kippen nicht draussen auf den Hof werfen, finde ich auch das das Rauchen ausserhalb der Halle erlaubt sein sollte.
Zu der Aussage des Chefs kann ich dir nur recht geben. Jeder intelligente MA, so wie du, der checkt das und dann fühlt man sich verarscht. Und du hast recht, hätte er sich ein bischen mehr damit beschäftigt, hätte er einfach gesagt das es wegen dem Nichtraucherschutz ist.

Aber auch bei den Chefs gibt es solche und solche.
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Beitrag 23.03.2013, 20:05 Uhr
Locke99
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na mit dem karank hab ich so meine zweifel.
bin als raucher die letzten fast 10 jahre nicht krank gewesen, ausser bei meinen 2 arbeitsunfällen.
das mit dem raucher mehr krank ist nur so eine ausrede die garnicht stimmt.
es gibt raucher (kettenraucher) die werden locker 70, und es gibt nichtraucher die werden nichtmal 40 und haben krebs. alles spekulation.

muss aber auch sagen ich rauche so max. 14 am tag und nehme gerne rücksicht auf nichtraucher, zu hause wird auch nur auf dem balkon geraucht egal was für wetter.



egal jetzt, da könnte man stunden weiter diskutieren, siehe vorige posts, so einfach kann er es auf dem ganzen gelände nicht verbieten.

Der Beitrag wurde von Locke99 bearbeitet: 23.03.2013, 20:16 Uhr


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Beitrag 23.03.2013, 20:36 Uhr
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QUOTE (Locke99 @ 23.03.2013, 20:05 Uhr) *
na mit dem karank hab ich so meine zweifel.
bin als raucher die letzten fast 10 jahre nicht krank gewesen, ausser bei meinen 2 arbeitsunfällen.
das mit dem raucher mehr krank ist nur so eine ausrede die garnicht stimmt.
es gibt raucher (kettenraucher) die werden locker 70, und es gibt nichtraucher die werden nichtmal 40 und haben krebs. alles spekulation.

muss aber auch sagen ich rauche so max. 14 am tag und nehme gerne rücksicht auf nichtraucher, zu hause wird auch nur auf dem balkon geraucht egal was für wetter.



egal jetzt, da könnte man stunden weiter diskutieren, siehe vorige posts, so einfach kann er es auf dem ganzen gelände nicht verbieten.


Ja da hast du recht, über das Thema kann man unendlich lang diskutieren. Naja, er kann das Rauchen auf dem Gelände schon ganz einfach verbieten. Dagegen kann der MA erstmal nicht viel machen. Ausser sich an den Betriebsrat zu wenden, sofern einer Vorhanden ist. Kann oder macht dieser nichts, bleibt nur noch eine Klage und dann kommt es auf die Argumentation an. Mit der Aussage er will seine MA vor Gesundheitlichen Schäden schützen wird er nicht durchkommen, da dies ein Eingriff in die Privatsphäre des MA ist. Aber vielleicht mit dem Argument das überall Kippen rumliegen und dies einen schlechten Eindruck auf Kunden macht und durch die Reinigung kosten entstehen. Damit könnte er durchkommen.

Naja im Endeffekt ist es ein Geben und Nehmen. Ein guter MA der seine Arbeit ordentlich und sauber erledigt und auch mal Überstunden macht, dem lässt man mehr Freiheiten als wie dem der seine Arbeit nicht immer ordentlich oder nie Überstunden macht und auch nie Samstags arbeiten will.

Wie gesagt es ist immer ein Geben und Nehmen.
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Beitrag 23.03.2013, 20:50 Uhr
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Da der Themenstarter ja schon mit den Aussagen zufrieden ist, kann man ja mal im Gegensatz dazu das Thema Alkohol gegenüber stellen.
Denn da heißt es und das empfinde ich als Lücke im Gesetz:

" Im Gesetz gibt es kein explizites Verbot, Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren".

Und das scheint tatsächlich der Wahrheit zu entsprechen, da ich es selber erlebt habe, daß Mitarbeiter täglich betrunken zur Firma kamen, dieses geduldet wurde und den Rauchern hingegen Abmahnungen ausgesprochen wurden.


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Beitrag 23.03.2013, 21:09 Uhr
Locke99
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warum?

siehe ArbSchG §15 Absatz 1


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Beitrag 23.03.2013, 21:52 Uhr
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QUOTE (InTex @ 23.03.2013, 20:50 Uhr) *
Da der Themenstarter ja schon mit den Aussagen zufrieden ist, kann man ja mal im Gegensatz dazu das Thema Alkohol gegenüber stellen.
Denn da heißt es und das empfinde ich als Lücke im Gesetz:

" Im Gesetz gibt es kein explizites Verbot, Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren".

Und das scheint tatsächlich der Wahrheit zu entsprechen, da ich es selber erlebt habe, daß Mitarbeiter täglich betrunken zur Firma kamen, dieses geduldet wurde und den Rauchern hingegen Abmahnungen ausgesprochen wurden.


Sorry, aber wenn der Chef betrunkene MA duldet und gleichzeitig Raucher abmahnt, dann müßte er seiner Pflichten enthoben werden.
Ich habe auch schon Firmen erlebt wo ein Leiharbeiter vom Geschäftsführer, ich nen es mal hoch gepuscht werden solllte. Der Leiharbeiter hat sich soviele Dinge rausgenommen und erlaubt das war der Wahnsinn. Wir die Festangestellten durften das dann immer ausbaden.
Also habe ich meine Kündigung abgegeben und bin gegangen.

Wenn man einen Chef / Vorgesetzen hat, der aus Sympathie andere bevorzugt behandelt und dies auch über einige Zeit, dann würde ich mir einen neuen Job suchen und gehen.

Würde ich abgemahnt werden, weil ich mir z.B. Kaffee hole und andere die Betrunken zur Arbeit kommen oder sogar während der Arbeit trinken, dann würde ich auch gehen. Aber das muß ja jeder selber wissen, nur sollten die sich dann nicht beschweren das Sie benachteiligt werden.
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Beitrag 23.03.2013, 22:31 Uhr
InTex
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QUOTE (StefanW @ 23.03.2013, 21:52 Uhr) *
Wenn man einen Chef / Vorgesetzen hat, der aus Sympathie andere bevorzugt behandelt und dies auch über einige Zeit, dann würde ich mir einen neuen Job suchen und gehen.

Würde ich abgemahnt werden, weil ich mir z.B. Kaffee hole und andere die Betrunken zur Arbeit kommen oder sogar während der Arbeit trinken, dann würde ich auch gehen. Aber das muß ja jeder selber wissen, nur sollten die sich dann nicht beschweren das Sie benachteiligt werden.


Genau das hab ich getan. Vorarbeiterposten in die Ecke geworfen und Firma verlassen.


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Beitrag 23.03.2013, 22:58 Uhr
x90cr
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QUOTE (InTex @ 23.03.2013, 20:50 Uhr) *
Da der Themenstarter ja schon mit den Aussagen zufrieden ist, kann man ja mal im Gegensatz dazu das Thema Alkohol gegenüber stellen.
Denn da heißt es und das empfinde ich als Lücke im Gesetz:

" Im Gesetz gibt es kein explizites Verbot, Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren".

Und das scheint tatsächlich der Wahrheit zu entsprechen, da ich es selber erlebt habe, daß Mitarbeiter täglich betrunken zur Firma kamen, dieses geduldet wurde und den Rauchern hingegen Abmahnungen ausgesprochen wurden.


Der Arbeitgeber muss sicherstellen das durch den Alkoholkonsum keine erhöhte Unfallgefahr besteht, deswegen besteht meist direkt ein Alkoholverbot von der Arbeitgeberseite.
Der Arbeitgeber muss ihn ihm Zweifelsfall nachhause schicken, kann ihn aber wenn es sich um eine Suchterkrankung handelt nicht einfach Kündigen.
Da die Sucht erst mal als Krankheit wie jede andere auch behandelt wird.


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Beitrag 24.03.2013, 09:16 Uhr
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@ InTex:

Super ich finde es gut das du auch soviel Ar... in der Hose hast und dann gehst. Alles muß man sich ja nicht gefallen lassen.

QUOTE (x90cr @ 23.03.2013, 22:58 Uhr) *
Der Arbeitgeber muss sicherstellen das durch den Alkoholkonsum keine erhöhte Unfallgefahr besteht, deswegen besteht meist direkt ein Alkoholverbot von der Arbeitgeberseite.
Der Arbeitgeber muss ihn ihm Zweifelsfall nachhause schicken, kann ihn aber wenn es sich um eine Suchterkrankung handelt nicht einfach Kündigen.
Da die Sucht erst mal als Krankheit wie jede andere auch behandelt wird.


Wieso kann er ihn nicht kündigen? Wenn ein MA mehrmals, aus Gründen die er selbst zu verschulden hat, nicht in der Lage ist seiner Arbeit ordentlich und gewissenhaft nach zu gehen, dann kann er auch gekündigt werden. Natürlich muß er vorher abgemahnt werden. Und dies sollte der AG auch gleich beim ersten mal machen. Da sonst manche Denken das Sie das öfters machen könnten ohne Konsequenzen zu befürchten.

Ausserdem ist sowas unfair dem Arbheitskollegen und auch der Firma gegenüber. Ich finde der AG muß in solchen Fällen hart durch greifen. Nicht nur das die anderen MA sich um die Arbeit des anderen kümmern müssen, auch geht wegen solch einem Verhalten schnell das Betriebsklima in die Hose und ein schlechtes Betriebsklima ist für niemanden Gut, weder für den AG noch die MA oder die Firma.

Wenn jemand der weiß das er am nächsten Morgen arbeiten muß, sich Abends dann aber noch so betrinkt das er am nächsten Morgen nicht arbeiten kann, dann ist ihm sein Job anscheinend nicht wichtig.
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Beitrag 24.03.2013, 10:26 Uhr
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QUOTE (StefanW @ 24.03.2013, 09:16 Uhr) *
Wieso kann er ihn nicht kündigen? Wenn ein MA mehrmals, aus Gründen die er selbst zu verschulden hat, nicht in der Lage ist seiner Arbeit ordentlich und gewissenhaft nach zu gehen, dann kann er auch gekündigt werden. Natürlich muß er vorher abgemahnt werden. Und dies sollte der AG auch gleich beim ersten mal machen. Da sonst manche Denken das Sie das öfters machen könnten ohne Konsequenzen zu befürchten.

Ausserdem ist sowas unfair dem Arbheitskollegen und auch der Firma gegenüber. Ich finde der AG muß in solchen Fällen hart durch greifen. Nicht nur das die anderen MA sich um die Arbeit des anderen kümmern müssen, auch geht wegen solch einem Verhalten schnell das Betriebsklima in die Hose und ein schlechtes Betriebsklima ist für niemanden Gut, weder für den AG noch die MA oder die Firma.

Wenn jemand der weiß das er am nächsten Morgen arbeiten muß, sich Abends dann aber noch so betrinkt das er am nächsten Morgen nicht arbeiten kann, dann ist ihm sein Job anscheinend nicht wichtig.


Wie gesagt wenn eher Alkoholabhängig, zählt er als Krank.
Und kranke Arbeitnehmer dürfen nicht gekündigt werden solange sie sind krank sind oder wegen ihrer Krankheit.
Wenn ihm sein Job unwichtig wäre würde ehr wohl früh garnicht erst kommen.


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Beginnt man das System zu hinterfragen, so erkennt man deutlich, dass die „Wahrheit“ zumeist entgegengesetzt des scheinbaren zu finden ist.
  • Wenn wir uns heute keine Zeit für unsere Gesundheit nehmen, werden wir uns später viel Zeit für unsere Krankheiten nehmen müssen.
  • Wenn es klemmt - wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen.
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Beitrag 24.03.2013, 11:14 Uhr
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QUOTE (x90cr @ 24.03.2013, 10:26 Uhr) *
Wie gesagt wenn eher Alkoholabhängig, zählt er als Krank.
Und kranke Arbeitnehmer dürfen nicht gekündigt werden solange sie sind krank sind oder wegen ihrer Krankheit.
Wenn ihm sein Job unwichtig wäre würde ehr wohl früh garnicht erst kommen.


Krank ist der der ein ärztliches Attest vorlegt, sonst keiner. Und auch während einer Krankheit kann ein AG einen AN kündigen. Das ein kranker AN nicht gekündigt werden darf ist Falsch. Manchmal muß man Ihn sogar kündigen.

Hier mal ein interessanter Link dazu :

http://www.kanzlei-riedel.de/Kuendigung_wa..._Krankheit.html

Der Beitrag wurde von StefanW bearbeitet: 24.03.2013, 11:16 Uhr
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QUOTE (StefanW @ 24.03.2013, 11:14 Uhr) *
Das ein kranker AN nicht gekündigt werden darf ist Falsch.


Das ist richtig, die Bedingungen für eine wirksame Kündigung sind aber hoch.
Zumeist muss das erst Gerichtlich geklärt werden.

Wer sagt das im angesprochenen Fall der Arbeitgeber nicht vielleicht bescheid wusste und mit dem Arbeitnehmer
bereits gemeinsam Ärtzliche Maßnahmen eingeleitet hat?


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Beitrag 24.03.2013, 11:53 Uhr
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QUOTE (x90cr @ 24.03.2013, 11:30 Uhr) *
Das ist richtig, die Bedingungen für eine wirksame Kündigung sind aber hoch.
Zumeist muss das erst Gerichtlich geklärt werden.

Wer sagt das im angesprochenen Fall der Arbeitgeber nicht vielleicht bescheid wusste und mit dem Arbeitnehmer
bereits gemeinsam Ärtzliche Maßnahmen eingeleitet hat?


Ähm ich weiß gerade nicht von welchen Fall du redest ????
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Beitrag 24.03.2013, 12:13 Uhr
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QUOTE (StefanW @ 24.03.2013, 11:53 Uhr) *
Ähm ich weiß gerade nicht von welchen Fall du redest ????


Bezugnehmend auf den Post von InTex:

QUOTE
Und das scheint tatsächlich der Wahrheit zu entsprechen, da ich es selber erlebt habe, daß Mitarbeiter täglich betrunken zur Firma kamen, dieses geduldet wurde und den Rauchern hingegen Abmahnungen ausgesprochen wurden.


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