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Rechte eines Leiharbeiter

Informationen zu Stellenangeboten

Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
Dennoch geben wir die Möglichkeit dazu über Marktplatz / "Stellenmarkt" - hierüber kann man auch Stellenangebote aufgeben diese werden dann auf jobinfo24 einem breiten Publikum gezeigt und bei fachlicher Ausrichtung auch dort in der Liste der IndustryArena eingereiht.
Für Unternehmen, Firmen, Jobagenturen & Co. gibt es professionelle Möglichkeiten Ihre Ausschreibungen zu platzieren.

Die AdminCrew
Beitrag 21.01.2009, 13:52 Uhr
BFX20001
BFX20001
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Beiträge: 222

Hi Ich hätt mal eine Frage...

Ich bin bei meiner Zeitarbeitsfirma als Zerspaner zum 31.01.09 ordentlich gekündigt.

Bis zum 9.1 Hatte ich überstunden und resturlaub .

Muß mich die Zeitarbeit eigentlich bei Nichteinsatz bis zum 31.1 weiter bezahlen auch wenn ich keine ü-stunden und urlaub mehr habe.

Meine bekannten sagen alle was anderes und im Arbeitsvertrag steht nix darüber drin.

Wie ist des rechtlich. ?

Danke Gruß BFX
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Beitrag 05.02.2009, 19:23 Uhr
plastichead
plastichead
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Beiträge: 220

Hallo!

Ich war auch mal Leiharbeiter, und mir wurde schriftlich im Vertrag und mündlich zugesichert, daß ich im Nicht-Einsatz-Fall weiterbezahlt würde.

Soweit habe ich es nicht kommen lassen und bin schnellstmöglich weg da.
Von damaligen Kollegen weiß ich, daß die Zusage nicht eingehalten wurde.

Die Firma hat sich davor gekonnt gedrückt durch gezieltes Einschüchtern und/oder schnelles Abservieren.

Wie es juristisch aussieht, weiß ich nicht, zumal wenn in deinem Vertrag nichts steht.
Aber rechne lieber damit, daß du nichts kriegst.

Dieser moderne Sklavenhandel sollte verboten werden!!!

Gruß

Plastichead
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Beitrag 06.02.2009, 07:46 Uhr
BiermannFreund
BiermannFreund
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Beiträge: 103

ich hatte damals auch im vertrag drin stehen, dass bei nicht einsatz der lohn normal weiter gezahlt wird. hies im umkehrschluss allerdings auch, dass ich hier und da mal dämliche arbeit (z.B. gas/wass) machen musste wink.gif also eher handlangerjobs.
schau da nochmal in deinen vertrag rein. irgendwas in der richtung müsste doch drin sein. wenn es da halt nicht explizit drin steht weiß ich es aber auch nicht.
dann musst du wohl mal nen rechtsbeistand befragen wink.gif

Der Beitrag wurde von BiermannFreund bearbeitet: 06.02.2009, 07:47 Uhr
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Beitrag 14.02.2009, 00:45 Uhr
BFX20001
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Beiträge: 222

Jo hab da was gefunden in dem "Merkblatt für Leiharbeiter" von der Arbeitsargentur das ja jeder Leiharbeiter bekommen muß ,steht drin...
Das die Firma auch bei Nichteinstz zahlen muß...

Bin mal gespannt am 15ten kommt die Endabrechnung.....
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