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Überstunden in der Ausbildung, Darf ein volljähriger Azubi Überstunden machen

Beitrag 10.05.2010, 20:02 Uhr
Kampfcollie1984
Kampfcollie1984
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
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Mitglied seit: 21.01.2009
Beiträge: 97

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage und konnte die keinem Forum-Teilgebiet eindeutig zuordenen.

Bei uns ist im moment etwas mehr zu tun, und wir brauchen jeden Mitarbeiter inkl. Überstundenleistungen.

Nun ist die Frage : Kann ich unseren Azubi auch Überstunden machen lassen.
Er ist bereits volljährig und durchaus motiviert von seiner Seite aus mitzuhelfen, die Sache ist nur , inwieweit lässt der Gesetzgeber das zu.

Vorraussichtlich veranschlagt sind bei den 5 normalen Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Freitag) jeweils eine Überstunde und Samstags ca. 5.

Wer kann mir die erste und beste Antwort geben...

Die Zeit läuft.
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Beitrag 10.05.2010, 20:17 Uhr
ScantraxXRootZ
ScantraxXRootZ
Level 2 = Community-Facharbeiter
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Mitglied seit: 15.03.2010
Beiträge: 146

Also ich bin Azubi, 18 Jahre alt und wir (alle anderen auch inkl. Arbeiter) sind dazu verpflichtet worden, pro Woche 10-20 Überstunden zu leisten (52-62 h/woche) und ich glaube, sie dürften dies von den Lehrlingen nicht verlangen..
Habe da glaub ich mal im Arbeitsgesetz gelesen von 9h/tag maximal (45h..), aber bin nicht tausend-% sicher, und ich habe trotzdem 60 Überstunden und 28 Tage Urlaube zu gut <.<
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Beitrag 11.05.2010, 05:54 Uhr
matthias henkel
matthias henkel
Level 5 = Community-Ingenieur
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Mitglied seit: 05.08.2003
Beiträge: 619

Arbeitszeit und Pausen
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden:

Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als acht Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als sechs Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.

Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an sechs Tagen wöchentlich bis zu acht Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu zehn Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über acht Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens sechs Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.

Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.

Gefunden auf: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktma.../Ausbildung.jsp

Hoffe, das hilft


matthias


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41812 Erkelenz
www.schweissvorrichtung.de
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Beitrag 11.05.2010, 11:30 Uhr
stelie
stelie
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Mitglied seit: 03.11.2005
Beiträge: 176

Hallo zusammen,

Die wöchentliche AZ darf i.d.Regel 48 Stunden nicht überschreiten. Wobei mehr wie 10Std. am Tag auch nicht zulässig sind.
Solange nichts passiert wird nie jemand etwas sagen. Aber wenn......
Zu der Wöchentlichen AZ gehören auch die Zeiten die ich in einem evtl. Nebenjob arbeite dazu.

Hier mal ein LINK: http://www.bmas.de/portal/9804/arbeitszeit...tz__a__120.html

Dort kannst Du alles weiter nachlesen.

Sprich mit Deinem Azubi, er wird mit Sicherheit nicht nein sagen zu Mehrarbeit. Aber findet für die Vergütung eine vernünftige Lösung, da er in der Produktion unterstützt nicht "Ausgebildet" wird. Sollte der Azubi nicht gewillt sein bei einer verstärkten Auftragslage eine "Schippe drauf zulegen", dann hast Du ein ganz anderes Problem....

in diesem Sinne....


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in diesem Sinne......
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b]Gruß Steli
Jeder glaubt er sei der Größte - so entstand der Durchschnitt[/b]
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Beitrag 12.05.2010, 16:43 Uhr
zahnstange
zahnstange
Level 6 = Community-Doktor
******
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Beiträge: 887

Hallo zusammen

Überstunden haben nichts mit Ausbildung sondern mit abarbeiten zu tun.

Noch Fragen?

Gruß
Zahnstange
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Beitrag 04.11.2010, 19:27 Uhr
faltklo
faltklo
Level 4 = Community-Meister
****
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 03.11.2009
Beiträge: 379

QUOTE (zahnstange @ 12.05.2010, 16:43 Uhr) *
Hallo zusammen

Überstunden haben nichts mit Ausbildung sondern mit abarbeiten zu tun.

Noch Fragen?

Gruß
Zahnstange


Das stimmt. Aber ich habe mich in meiner Ausbildungszeit über die Überstunden gefreut. Allerdings wurden die auch DEUTLICH besser bezahlt als die Ausbildungszeit, was hier einfach mal vorraussetze...

Gruß
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Beitrag 06.11.2010, 20:58 Uhr
Tobsen
Tobsen
Level 1 = Community-Lehrling
*
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Mitglied seit: 11.01.2008
Beiträge: 13

also ich habe auch mal in 4 wochen ~45plus stunden gemacht... die waren aber angeordnet, erst warens nur 9 am tag, letze woche warens 10, denn noch samstags mindestens 6 (es waren aber immer 8), und einmal samstag und sontag... da war ich echt froh das ich denn mal wieder ne woche in die berufsschule gehen durfte ^^

aber an sich hab ich das nur gemacht weil ich echt gesehen habe das es brennt, und jeder arbeiter gebraucht wird... ansonsten würd ich mich auch nicht so ausnutzen lassen... zumindest nicht für meinen hungerlohn...


Grüße
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Beitrag 06.11.2010, 23:36 Uhr
wolke1
wolke1
Level 4 = Community-Meister
****
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 22.12.2008
Beiträge: 468

QUOTE (Kampfcollie1984 @ 10.05.2010, 20:02 Uhr) *
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage und konnte die keinem Forum-Teilgebiet eindeutig zuordenen.

Bei uns ist im moment etwas mehr zu tun, und wir brauchen jeden Mitarbeiter inkl. Überstundenleistungen.

Nun ist die Frage : Kann ich unseren Azubi auch Überstunden machen lassen.
Er ist bereits volljährig und durchaus motiviert von seiner Seite aus mitzuhelfen, die Sache ist nur , inwieweit lässt der Gesetzgeber das zu.

Vorraussichtlich veranschlagt sind bei den 5 normalen Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Freitag) jeweils eine Überstunde und Samstags ca. 5.

Wer kann mir die erste und beste Antwort geben...

Die Zeit läuft.


Also Ich bin der Meinung-das bei Engpässen auch ein Lehrling Überstunden machen darf-aber ohne Zwang.
Wenn das Vertrauen da ist und er diese Aufgabe packt ,warum nicht.Er muß aber volljährig sein.
Ihm muß aber auch die Möglichkeit gegeben werden entweder die Zeit abzubummeln oder er bekommt finanziell etwas dazu.
Das ist aber nur bei kurzen Engpässen.
Ansonsten bin Ich der Meinung das Lehrlinge zum lernen da sind und nicht einen Facharbeiter ersetzen.
Die Wirtschaft boomt . Facharbeiter werden gesucht zur Zeit-bei uns sind Leiharbeiter da, um die Engpässe zu stemmen. Die machen die selbe Arbeit und kriegen nur 3/4 vom Lohn.Ist nicht ok meiner Meinung.Und wenn man von Ihnen so Ihre Storry`s hört ,ach Ich bin froh ,aber es ärgert Mich auch ,wenn sich da eine Zweitklässigkeit entwickelt.
Ich hoffe .das die Zukunft -diese Facharbeiter nutzt -nicht als Leiharbeiter -sondern als eingestellte Facharbeiter.
Alles Gute
Wolke1.
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