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Überstunden werden mit bezahlter Provision verrechnet..., Bezahlte Provision an Vermittler werden durhc meine Überstunden verre.

Informationen zu Stellenangeboten

Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
Dennoch geben wir die Möglichkeit dazu über Marktplatz / "Stellenmarkt" - hierüber kann man auch Stellenangebote aufgeben diese werden dann auf jobinfo24 einem breiten Publikum gezeigt und bei fachlicher Ausrichtung auch dort in der Liste der IndustryArena eingereiht.
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Die AdminCrew
Beitrag 03.03.2016, 22:16 Uhr
cnc-junky
cnc-junky
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
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Mitglied seit: 07.04.2003
Beiträge: 64

so liebe Freunde, ist wieder soweit dass ich mir gerne eure Meinung zu dem fall gerne hören (lesen) würde.

Folgendes:

Dezember hatte ich vom Amt eine Schulungsmaßnahme im Bereich REFA zugesprochen bekommen, zwei wochen später fand ich eine Stelle über einen Arbeitsvermittler, und da ich ja nicht gern auf Kosten der Allgemeinheit lebe, habe ich mich für die Stelle entschlossen und dachte dass ich meine Refa-Scheine ja später mit meinem eigenen Geld immer noch nachholen kann.

Im Vorstellungsgespräch wurden folgende sachen besprochen:

Meinerseit: "Ich habe zwar gute Fräskenntnisse, kann selbstständig programmieren, war aber lange jahre davor in einem großen unternehm in der Serienfertigung tätig und erst die letzten 4 jahre habe ich angefangen einzelteile zu programmieren. Es kann passieren dass meine Kenntnisse beim Fräsen für ein kleines Unternehmen zu wenig sind und ich eine länger Einarbeitungszeit benötige. Mit CNC-Drehen haben ich überhaupt keine Erfahrung, wobei es mir nicht allzuschwer fallen sollte mich auch hierbei reinzuarbeiten"-

Aussage Firmenchef:" das ist alles halb so schlimm, der jenige von dem Sie die Arbeit übernehmen ist noch bis Mai da, wir haben also genug zeit Sie einzuarbeiten. Thema drehen finde ich auch nicht so tragisch, können ja über eine Schulung später reden".


Anfang Januar trag ich die stelle an, lief auch bestens, konnte mich sehr gut ins Tagesgeschäft als Schichtführer reinarbeiten. Anfang Februar ging es dann ziemlich schnell. Ich erfuhr dass mein Vorgänger schon für 17. Februar einen Aufhebungsvertrag erhalten haben soll. Als der Tag kam und er nicht mehr da war, erkrankte auch mein Schichtkollege und noch dazu unser Messtechniker der unsere Sachen die wir eingefahren haben, gemessen und uns die Freigabe erteilt hat.
In einer Woche musste ich als Neuling die Arbeit von drei machen und hatte in der Besagten woche 62 Stunden gearbeitet. Hinzu kam noch dass ich ein neues Projekt auf einer Maschine programmieren musste die ich garnicht kenne. Mir ist dabei ein kleines Missgeschick passiert und bin mit dem Messerkopf 1mm Stark und 40mm Tief in die Wange des Schwenktisches gefahren. Hatte zwar keine Auswirkung auf die Funktion, sah aber doch etwas unschön aus.

so nach dem das alles rum war, hat er mich ende Februar ins Büro gebeten. Hat seine Unzufriedenheit zur Aussprache gebracht und auch ich habe Einsicht gezeigt und gesagt das ich das spüre und ich mich ohne Hilfe schwer tue mich in das Unternehmen reinzukommen. Wir haben uns darauf geeinigt den Vertrag zu beenden.

Jetzt das was mich ärgert:
Die ersten drei wochen hab ich mich an die Arbeitszeiten mit 40 Stundenwoche gehalten. Die restlichen 4 wochen danach hatte ich ca.70 überstunden auf dem Zeitkonto. Angesammelt dadurch dass ich morgens um halb sechs anfing und erst abends 19 oder 20 Uhr feierabend machen konnte. Die Mehrarbeit entstand zum Teil dadurch dass Monteure wegen einer Defekten Maschine bei uns waren. Es kam z.b auch vor dass ich unterwegs war um ersatzteile für eine Andere Maschine zu besorgen, damit ich nicht erst am nächsten Tag einen Kurrier beauftragen muss und dass die Maschine die Nacht durcharbeitet. Austausch des Bauteiles hätte gekostet 8900 euro, reperatur nach 4 wochen Wartezeit 3900 Euro, so habe ich mit meinem kollegen für 150 euro die ersatzteile geholt (Dichtungen) + 2,5 Stunden autofahrt und 7 Stunden aufwand für die Reperatur und die Maschine konnte wieder produzieren.

Jetzt ist der gute Mann auf die Idee gekommen meine Überstunden mit der geleisteten Provisionszahlung an die Vermittlerfirma zu verrechnen ODER er lässt die Wange der Maschine reparieren die ich beschädigt habe und schickt mir die Rechnung. Wie ein Laienschauspieler hat er reagiert als ich gesagt hab dass ich extra losgefahren bin um die Dichtungen zu besorgen, fragte er mich von wem ich mir das hab genehmigen lassen und ich denn nicht wisse wie teuer mein Stundensatz ist und Betriebswirtschaft ich die Note 6 hätte. Und überhaupt, was mir einfalle während der Einarbeitung überstunden zu machen? Wer mir das denn genehmigt hat? Das es mein Betriebsinteresse war, hat ihn nicht interessiert und ich Betriebswirtschaftlich wirklich eine 6 verdient hätte (eben wegen der Fahrt um die Ersatzteile zu besorgen)


Jetzt meine Frage: Kann er denn wirklich meine Überstunden mit der Geleisteten Provisionszahlung an einer Vermittlerfirma verrechnen? Kann er mir androhen falls ich damit nicht einverstanden bin, dass er eben das kaputte Maschinenteil mir in Rechnung stellt? Wie schaut es wirklich aus mit überstunden? Immerhin hat er mich einmal selber darum gebeten bei dem Monteur zu bleiben, der dann erst um 19 Uhr ging obwohl ich um 14 uhr schon Feierabend hätte.

Was mir jetzt wirklich leid tut ist die Refa-schulung, bei der letzte woche Freitag mein letzter Tag gewesen wäre und ich alle drei Teile in der Tasche hätte.

Nette Grüße
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Beitrag 03.03.2016, 22:47 Uhr
BrechtM
BrechtM
Level 3 = Community-Techniker
***
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 28.07.2015
Beiträge: 166

Die Frage mit den Überstunden geht nur aus dem Arbeitsvertrag hervor.

Für den Schwenktisch muss er dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also sehr schwierig.
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Beitrag 04.03.2016, 07:47 Uhr
Andy742000
Andy742000
Level 7 = Community-Professor
*******
Gruppe: Banned
Mitglied seit: 15.09.2012
Beiträge: 3.725

Hi

Wie BrechtM schon sagte, dass mit den Stunden sollte eindeutig auf dem Papier "Arbeitsvertrag" stehen.
Wenn du was zerdepperst, und das mit vollem Bewusstsein über deine Handlung
CODE
S15000 G0 Z-100

muss er dir nachweisen, dass es absichtlich geschehen ist !

Was das verlassen der Firma auch im Dienstlichen Sinne angeht, kann er dir schon an den Kragen, den ohne Dienstreise Auftrag und damit einem erweiterten Versicherungsschutz auch ausserhalb der Firma, kann er dich schon zur "Rechenschaft" ziehen. Er bezahlt dich schließlich nicht für "rumkurven" mit dem Auto, sondern das du in der Halle an der Maschine stehst !

MFG

Andy


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MfG
Andy

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4 BIT NC, Kugelschrittschaltwerk
Numerik 600 + Lochstreifen
und nun nicht weiter gekommen als bis zur Sinumerik ;-)

PS : Ich hasse R- Parameter ! Aus Rxxx wird unter Beachtung der Mond-Parabel und der "ERDschen" Glockenkurve nach der Division mit PI/8 + Werkhallenhöhe ein neuer sinnvoller Parameter Rxxx

Impressum: Wer Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet darf sie behalten, sind kostenlose Beigaben des Autors
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Beitrag 04.03.2016, 08:05 Uhr
vagabund
vagabund
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 15.11.2010
Beiträge: 123

1. Provisionsverrechnung sollte unzulässig sein, ist sein unternehmerisches Risiko.
Du musstes Überstunden machen also solltest du auch dafür entlohnt werden, es sei
denn im Arbeitsvertrag oder mündlich wurde darauf hingewiesen das du kein Mehrarbeit
in einem bestimmten Zeitraum (Probezeit ) leisten darfst.

2. Den Crash wirst du nicht bezahlen müssen, es sei denn, man kann dir grobe Fahlässigkeit
nachweisen, so gut wie unmöglich. Auch hier unternehmerisches Risiko.

3. Das unerlaubte Entfernen vom Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund. Du hättest vorher die
Genehmigung vom Vorgesetzten einholen müssen.

Ich kann dir nur Raten einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen, ansonsten wirst du dein Geld nicht
bekommen.
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Beitrag 04.03.2016, 08:48 Uhr
DickerSpan
DickerSpan
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Mitglied seit: 24.11.2005
Beiträge: 2.098

vagabund hat absolut Recht. Mit allem.
Das sage ich als Unternehmer tounge.gif


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Schuster, bleib bei deinen Leisten!!!
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Beitrag 04.03.2016, 08:53 Uhr
zahnstange
zahnstange
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Mitglied seit: 08.03.2006
Beiträge: 887

Hallo,

Überstundenreglung ganz klar AV.

Ich denke als Schichtführer hat man schon den Handlungsspielraum, Ersatzteile zu besorgen, damit die Maschine wieder zum Laufen kommt. Wenn das 2 Leute gemeinsam erledigen müssen, halte ich das betriebswirtschaftlich auch für groben Unfug

Für die Beschädigung der Maschine muss er Vorsatz beweisen. Das geht eigentlich nur, wenn Du im Pausenraum tönst: "jetzt lass ich es gleich mal rappeln".

Wie sah denn die Einigung auf Vertragsaufhebung aus? Die muss doch ganz klar von einer Seite ausgegangen sein. Wenn es von Dir kam, dann kann es schon sein, dass er Ansprüche gegen Dich, auf geleistete Provisionszahlungen hat.

Fluktuation, hoher Krankenstand, viele Überstunden, unzufriedener Chef - sorry, aber Augen auf bei der Arbeitsplatzwahl
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Beitrag 04.03.2016, 09:26 Uhr
cnc-junky
cnc-junky
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Mitglied seit: 07.04.2003
Beiträge: 64

Wir sind nicht zu zweit gefahren um die Ersatzteile zu beschaffen. Mein Kollege hat noch die Maschinenteile soweit es geht in Ordnung gebracht und zusammengebaut, während dessen bin ich die Ersatzteile holen gefahren. Einfach Strecke 70 km und der Stellvertretende Geschäftsführer wurde vorher darüber unterrichtet. Ich habe auch von ihm den Schlüssel für das Firmenfahrzeug bekommen.

Überstunden sin im AV nicht geregelt, aber über mir hatte ich den Geschäftsführer und dann den stellvertr. Geschäftsführer als Vorgesetzte. Und als der Abteilungsleiter bzw. Schichtführer war mir eben wichtig dass die Maschine bald wie möglichst produziert und meines Ermessens nach war es sinnvoll dass ich hin und Zurück insg. 2,5 Stunden fahre, als wie dass die Maschine noch bis zum nächsten Tag steht (bei einem Maschinenstundensatz von 90 Euro + Terminverschiebung), und der Kurrier der am nächten Tag wieder bereit wäre, beauftragt werden kann die Ersatzteile zu holen.

Meine Überstunden vom Januar sind in der Abrechnung mit 32 Std. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, und letzte woche hat er gemeint dass ich 32 Stunden insgesamt auf dem Zeitkonto hätte, was nicht sein kann. Das letztemal als ich im BDE geschaut habe, hat es noch 68 Stunden angezeigt.

Ich hätte auch gedacht dass als einer mit gewissen Verantwortung man über Überstunden nicht reden braucht, sondern dass die eben einfach dazu gehören.
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Beitrag 04.03.2016, 12:32 Uhr
CNCTango
CNCTango
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Beiträge: 502

QUOTE (vagabund @ 04.03.2016, 08:05 Uhr) *
1. Provisionsverrechnung sollte unzulässig sein, ist sein unternehmerisches Risiko.
Du musstes Überstunden machen also solltest du auch dafür entlohnt werden, es sei
denn im Arbeitsvertrag oder mündlich wurde darauf hingewiesen das du kein Mehrarbeit
in einem bestimmten Zeitraum (Probezeit ) leisten darfst.

2. Den Crash wirst du nicht bezahlen müssen, es sei denn, man kann dir grobe Fahlässigkeit
nachweisen, so gut wie unmöglich. Auch hier unternehmerisches Risiko.

3. Das unerlaubte Entfernen vom Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund. Du hättest vorher die
Genehmigung vom Vorgesetzten einholen müssen.

Ich kann dir nur Raten einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen, ansonsten wirst du dein Geld nicht
bekommen.



Sorry, ABER....
Punkt 3.! Er ist wie oben steht Schichtführer. Also in dem Moment der Entscheidung sehr wahrscheinlich der höchste Vorgesetzte in dem Unternehmen, somit ist das Fragen eines Vorgesetzten, der er zu dem Zeitpunkt selber war, meiner Meinung nach hinfällig. Und in ähnlichen Situationen habe ich es selbst auch schon so gemacht. Und ich wüsste nicht welcher Chef, wenn er insgesamt zufrieden ist da was gegen hat....
Wenn er damit nicht zufrieden war, wieso hat er dann nicht sofort Abgemahnt. Wieso will der Chef, ihm, dann Wochen später dafür an die Karre fahren?

Also Anwalt, Arbeitsrecht...
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Beitrag 04.03.2016, 13:06 Uhr
Hexogen
Hexogen
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Mitglied seit: 29.09.2004
Beiträge: 1.813

QUOTE (vagabund @ 04.03.2016, 09:05 Uhr) *
1. Provisionsverrechnung sollte unzulässig sein, ist sein unternehmerisches Risiko.
Du musstes Überstunden machen also solltest du auch dafür entlohnt werden, es sei
denn im Arbeitsvertrag oder mündlich wurde darauf hingewiesen das du kein Mehrarbeit
in einem bestimmten Zeitraum (Probezeit ) leisten darfst.


Die Verrechnung IST unzulässig, wird er so nie durch ein Arbeitsgericht kommen.
Mündlich ist 88 was mündlich ausgesprochen wurde hat kein Gewicht.
Wenn im AV nicht geregelt ist, das man in der Probezeit kein Ü Stunden machen darf, muss er diese auch auszahlen.

zu 3. wie der Tango schon sagt, da du ja als Vorgesetzter fungierst kann dir der Cheff nicht an den karren fahren und wenn dann nur als Abmahnung.

@thread ersteller
Der Cheff ist ein schlechter *****.
Wäre interessant wie die Firma heisst wink.gif

Der Beitrag wurde von Hexogen bearbeitet: 04.03.2016, 13:06 Uhr


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Beitrag 04.03.2016, 15:19 Uhr
LucyLou
LucyLou
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Mitglied seit: 16.02.2008
Beiträge: 704

Hallo,

http://www.kununu.com/

Hier kann man recht gut Arbeitgeber bewerten.
Auch Anonym

Wenn ich das ganze Richtig verstanden habe

Keine Richtige Einarbeitung gegeben.
Trotzdem ohne gute Kenntnisse Versucht alles Planmässig herauszuarbeiten Hinzubiegen
Dann wenn wieder alle da sind vom Chef praktisch einen Tritt in den Hintern bekommen.

Schauen das man diese Firma so schnell wie möglich los wird.

Für uns gibt es 100 andere Firmen
Aber wie viele Gute Leute die sich einsetzen bekommt man Heute noch eni Chef?

mfg Peter


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mfg Peter

HAAS CompactMill 1
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HAAS ST10Y mit Stangenlader
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