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Überstundenauszahlung aus Stundenkonto, Kann der Arbeitgeber das?

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Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
Dennoch geben wir die Möglichkeit dazu über Marktplatz / "Stellenmarkt" - hierüber kann man auch Stellenangebote aufgeben diese werden dann auf jobinfo24 einem breiten Publikum gezeigt und bei fachlicher Ausrichtung auch dort in der Liste der IndustryArena eingereiht.
Für Unternehmen, Firmen, Jobagenturen & Co. gibt es professionelle Möglichkeiten Ihre Ausschreibungen zu platzieren.

Die AdminCrew
Beitrag 11.11.2020, 20:49 Uhr
dreher1991
dreher1991
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Mitglied seit: 09.11.2013
Beiträge: 631

Hallo Leute mal ne frage vielleicht kennt sich da einer besser aus.Wir haben ein Überstundenkonto mit 90h.Dieses Konto ist dafür gedacht um schlechte Zeiten zu überbrücken usw.kennt ihr ja bestimmt auch.Dieses Konten werden ja mit Überstunden überzeit aufgefüllt.Früher war es so das wenn einer das Unternehmen verlassen und er nicht alles abbauen konnte/wollte wurden diese auch mit 125% ausbezahlt wie normale Überstunden ja auch.Seit knapp 2 Jahren behauptet unser Chef das diese Stunden vom Konto nur mit 100% ausbezahlt werden schließlich sind das keine Überstunden sondern wie ein zinsloses Darlehen der Mitarbeiter an das Unternehmen.Was sich total bescheuert anhört.Nun meine Frage hat da einer schonmal ähnliche Erfahrung in nem Betrieb gemacht?Bedanke mich schonmal für eure Antworten.
Gruß Dreher1991
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Beitrag 12.11.2020, 13:08 Uhr
plastichead
plastichead
Level 3 = Community-Techniker
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Mitglied seit: 21.05.2008
Beiträge: 220

Hallo,

gleich zu Beginn die Frage: habt ihr einen Betriebsrat? Dann wäre der der erste Ansprechpartner.

Normalerweise wird so etwas per Tarifvertrag (sofern vorhanden) geregelt, der dann eventuelle Öffnungsklauseln hat, die es erlauben, Details per Betriebsvereinbarung (sofern BR vorhanden) zu gestalten.

Ich kenne es so, dass z.B. Überstunden schon mit Zeitzuschlag (also eine Überstunde plus 25% Zuschlag = 1,25h) auf dem Zeitkonto gebucht werden.
Wenn die dann ausgezahlt werden, ist der Zuschlag schon enthalten.
Das macht auch Sinn, denn zumindest laut unserem Tarif gibt es Mehrarbeit (ohne Zuschlag) und Überstunden (mit Zuschlag).
Wenn man dann am Ende noch nachrecherchieren müsste, welche Stunden mit und welche ohne Zuschlag angefallen sind, könnte es kompliziert werden.

Sollte es bei euch weder TV noch BR, und damit auch keine BV geben, kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (ich vermute mal, da steht nichts dazu, denn sonst würdest du ja nicht fragen...), kann also schwierig werden, da was zu erreichen.

Jedenfalls kann der AG nicht einfach hergehen und einseitig von heute auf morgen die Modalitäten ändern.
Das Problem ist nur, dass ihr das dann individualrechtlich einklagen müsstet.
Wer macht das schon?

Interessant ist auch die Frage, ob ihr z.B. Gleitzeit habt oder starre Arbeitszeiten.
Im Fall von Gleitzeit kann ich der Argumentation des Chefs teilweise folgen, denn hier wäre zinsloses Darlehen von beiden Seiten gegeben und man müsste halt schauen, dass z.B. einmal im Jahr das Konto auf Null steht, also die vertraglich geschuldete Arbeitszeit auch geleistet und bezahlt worden ist.

Gruß
Thomas
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Beitrag 12.11.2020, 13:22 Uhr
Rainer60
Rainer60
Level 5 = Community-Ingenieur
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Mitglied seit: 15.11.2014
Beiträge: 662

Hoi
Würde meinen dass dieser Umstand explizit im Arbeitsvertrag, mitgeltenden Unterlagen, Betriebsreglement oder wo auch immer, festgehalten sein sollte. Ist aus diesen Schriftwerken kein eindeutiger Hinweis ersichtlich, gilt wohl der Gesamtarbeitsvertrag welchem das Unternehmen unterstellt ist. Wird von Land zu Land, Betriebsgenossenschaft, Wirtschaftskammer etc. unterschiedlich sein.

Genaueres wirst wohl nur über die zuständige Gewerkschaft erfahren. Man muss ja nicht gleich drohen, aber die können Dich sicher informieren was Sache ist. Ein markiertes Dokument wortlos überreichen kann sicher was bewirken.


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Gruss Rainer

"Es gibt immer eine Lösung - manchmal auch eine Andere"l
Meine Ratschläge sind kostenlos und müssen nicht angenommen werden...
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Beitrag 12.11.2020, 17:49 Uhr
dreher1991
dreher1991
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Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 09.11.2013
Beiträge: 631

Danke Leute für die Antworten sobald es was neues gibt melde ich mich.
Gruß Dreher1991
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