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UVV bei Werkzeugspannung

Beitrag 23.07.2013, 19:16 Uhr
MarLe
MarLe
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Mitglied seit: 13.05.2011
Beiträge: 17

Guten Abend,

kennt jemand entsprechende Richtlinien zum Thema:
"muss die Werkzeugspannung bei Fräsmaschinen durch Sicherheitseinrichtungen überwacht werden?" oder :
darf sich die Spindel einschalten lassen ohne zu wissen ob die Werkzeugaufnahme gespannt ist oder nicht?

Speziell denke ich an die EG Maschinenrichtlinie. Für mich als Laie allerdings teilweise schwer verständlich.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
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Beitrag 23.07.2013, 19:44 Uhr
V4Aman
V4Aman
Level 7 = Community-Professor
*******
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Mitglied seit: 03.06.2010
Beiträge: 2.602

Das ist ein Thema für Adamsh.


--------------------
Gruß V4Aman


__________________________________________________________________________

Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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Beitrag 23.07.2013, 23:06 Uhr
wolke1
wolke1
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Mitglied seit: 22.12.2008
Beiträge: 468

QUOTE (V4Aman @ 23.07.2013, 20:44 Uhr) *
Das ist ein Thema für Adamsh.


Da will ich mich anschließen .
Wolke1.
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Beitrag 24.07.2013, 00:59 Uhr
Dragon45
Dragon45
Level 3 = Community-Techniker
***
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Mitglied seit: 13.02.2013
Beiträge: 161

QUOTE
Das ist ein Thema für Adamsh.


War ja in einem der letzten Themen ein großer Verfechter.

QUOTE
Da will ich mich anschließen .

Dito


ein schneller EDIT noch

die "großen" Aufnahmen SK40 HSK63 haben Mitnehmer. Wenn die Anlagefläche in Z nicht anliegt weis man das man das Wzg um 180Grad verdreht hat. "Kleiner" Aufnahmen HSK40 oder HSK25 haben keine Mitnehmer mehr damit ist es vollig egal wie man sie in die Spindel steckt. Was die Zugkraft der Feder, die das Wzg anzieht, angeht:
Die kann über die Jahre an Kraft verlieren und wird daher beim Service überprüft ggf getauscht.
Alles andere liegt meiner Meinung nach in der Obhut des Bedieners, wer nicht mit den Kopf bei der Arbeit ist kann bei solch teuren Maschinen gleich Zuhause bleiben.

Grüße

Der Beitrag wurde von Dragon45 bearbeitet: 24.07.2013, 01:08 Uhr
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Beitrag 24.07.2013, 04:56 Uhr
MarLe
MarLe
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Beiträge: 17

Guten Morgen,smile.gif

Es geht speziell um eine Sk 50 Spindel.

Eigentlich bei allen unseren maschinen wird der WKZ-Spanner mittels Beros überwacht. Fehler sind dadurch nicht ausgeschlossen aber sie werden evtl. Bemerkt.
Die eigentliche frage ist:
Darf eine maschine die diese Sicherheitseinrichtung NICHT besitzt überhaupt betrieben werden.

Danke fuer die Antworten und frohes Arbeiten:)
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Beitrag 24.07.2013, 08:51 Uhr
CNCTango
CNCTango
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Beiträge: 502

QUOTE (MarLe @ 24.07.2013, 05:56 Uhr) *
Guten Morgen,smile.gif

Es geht speziell um eine Sk 50 Spindel.

Eigentlich bei allen unseren maschinen wird der WKZ-Spanner mittels Beros überwacht. Fehler sind dadurch nicht ausgeschlossen aber sie werden evtl. Bemerkt.
Die eigentliche frage ist:
Darf eine maschine die diese Sicherheitseinrichtung NICHT besitzt überhaupt betrieben werden.

Danke fuer die Antworten und frohes Arbeiten:)


Also es soll EG-Richtlinien geben...
Unsere alten Maschinen haben garantiert keine Überwachung, die haben nicht mal einen WZW....
Die neuen mit SK 50 haben CE, das ist für den Betrieb immer erforderlich und ausreichend. Aber eine Spann-Überwachung ist mir neu. Unsere neusten Maschinen sind von Hankook, Doosan und Soraluce. Alle mit SK 50 und ohne Sicherheitseinrichtung...

Wenn die Werkzeuge verkehrt herum eingesetzt werden, zieht die Spannzange nicht richtig ein. Wenn Tellerfedern (ziehen über die Spannzange den SK50 ein) wird das kaum überwacht werden. Allerdings fängt das Werkzeug erstmal an zu rappeln und der Bediener merkt daran schon das was nicht in Ordnung ist.
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Beitrag 24.07.2013, 10:48 Uhr
ccw-mf
ccw-mf
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Hallo,

die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten.
Entscheidend werden das Baujahr der Maschine und das Herkunftsland sein.
Die CE-Richtlinie gibt es, was aber keine große Rolle spielt. Speziell im Ausland
wird die oft sehr optimistisch ausgelegt. Verantwortlich für die Betriebssicherheit
der Maschine ist Dein Arbeitgeber. Wenn die BG etwas bzgl. der CE-Norm bean-
standet, viel Spaß. Da könnt ihr nur auf Kulanz des Herstellers hoffen.

Beispiel: Umhausungen von Maschinen. Vollkabine oder nicht. Haben den Fall
selbst gehabt. Die Maschine hatte Streifenvorhänge und war CE-Konform.
Die BG war anderer Meinung. Und dann fing der Spaß an.

Bzgl. Eurer Bemerkungen zu Adamsh:
Ich finde das nicht in Ordnung. Er hat sicherlich einige Attribute, die Ihn von
anderen unterscheiden. Aber wo wären wir, wenn wir alles was uns gesagt wird
als Tatsache hingenommen hätten. Wäre die Erde dann immer noch eine Scheibe???

Wenn ich einem Thema gedanklich nicht folgen kann (Und das wird hier wohl sehr
vielen so gehen) lasse ich es. Ich muss mich nicht an diesen Diskussionen
beteiligen.
Aber deshalb steht es mir noch lange nicht zu, jemanden zu veralbern den ich nicht
kenne.



MfG, Markus
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Beitrag 24.07.2013, 20:23 Uhr
MarLe
MarLe
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Beiträge: 17

heisst also:

selbst wenn in Deutschland die Maschine so nicht betrieben werden darf ist der Hersteller dafür nicht verantwortlich sofern er nach den in seinem land(Spanien) geltenden Normen konstruiert hat??

oder auf deutsch:
Pech gehabt!

eine quelle zum nachlesen wäre aber schon nett.(ich weiss dass die EG oder CE- normen das thema nicht wörtlich behandeln)

Maschinenbauer in D müssen sich ja auch an Normen halten.

@ccw-mf: wie ging die Geschichte mit der BG aus?
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Beitrag 24.07.2013, 21:03 Uhr
CNCTango
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QUOTE (MarLe @ 24.07.2013, 21:23 Uhr) *
heisst also:

selbst wenn in Deutschland die Maschine so nicht betrieben werden darf ist der Hersteller dafür nicht verantwortlich sofern er nach den in seinem land(Spanien) geltenden Normen konstruiert hat??

oder auf deutsch:
Pech gehabt!

eine quelle zum nachlesen wäre aber schon nett.(ich weiss dass die EG oder CE- normen das thema nicht wörtlich behandeln)

Maschinenbauer in D müssen sich ja auch an Normen halten.

@ccw-mf: wie ging die Geschichte mit der BG aus?


Also soweit mir bekannt gibt es dafür Import Bestimmungen. Wenn also CE nicht nach Deutscher Norm wäre, kann man bestimmt auf Wandlung klagen.
Aber einfach mal logisch gedacht, ist kein Werkzeug in der Spindel geht M3/M4?
Die SK50 wird mit einem Tellerfederpaket gespannt. Dieses zieht eine Spannzange, und damit spannt das Werkzeug. Bei Maschinen mit WZW ist ein Nutenstein breiter als der andere. Wenn der Bediener also von Hand spannt sollte er so gut geschult sein dass er, wenn verkehrtherum einsetzt sollte er dies erkennen! Wenn ein Tellerfederpaket kaputt geht, respektive nicht mehr richtig spannt wird man dies ohne Gefahr beim Zerspanen hören und sehen, ohne das viel passiert. Das Federpaket geht nicht auf einen Schlag kaputt. Also warum sollte das Spannen abgefragt werden?
Rein logisch betrachtet?
Gruß
Tango
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Beitrag 25.07.2013, 04:41 Uhr
ccw-mf
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Hallo,

@MarLe: Die BG diskutiert nicht. Die Maschine hat jetzt eine Vollumhausung.
Kosten meines Wissens 50:50. Ich glaube, es waren so um die 10000.

@CNC Tango: Klagen? Gerichtsstand ist m.W. das Herstellerland. Teurer Spaß
mit wenig Erfolgsaussichten.



MfG, Markus
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Beitrag 25.07.2013, 13:05 Uhr
adamsh
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QUOTE (ccw-mf @ 24.07.2013, 11:48 Uhr) *
Hallo,

die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten.
Entscheidend werden das Baujahr der Maschine und das Herkunftsland sein.

Richtig. 2006 gab es wichtige Einschnitte, MRL bzw. die Ausführungsrichtlinien (!) werden ja fortgeschrieben.

QUOTE
Die CE-Richtlinie gibt es, was aber keine große Rolle spielt. Speziell im Ausland
wird die oft sehr optimistisch ausgelegt. Verantwortlich für die Betriebssicherheit
der Maschine ist Dein Arbeitgeber. Wenn die BG etwas bzgl. der CE-Norm bean-

Allgemein der Betreiber. CE erezugt nur eine Vermutungswirkung. Siehst Du ein 400V-Kabel am Gehäuse sich blankschrubbern, dann hat die WKZM sofort ihre Betreibserlaubnis eingebüßt, trozt CE vomm Inverkehrbringer.
QUOTE
standet, viel Spaß. Da könnt ihr nur auf Kulanz des Herstellers hoffen.

thumbs-up.gif wow.gif

Wir haben die BG vermieden, indem wir gleich den TÜV haben darübergucken lassen....Inverkehrbringer musste komplette Antriebstechnik einschließlich Umrichter tauschen.... bei einer Säge.

QUOTE
Beispiel: Umhausungen von Maschinen. Vollkabine oder nicht. Haben den Fall
selbst gehabt. Die Maschine hatte Streifenvorhänge und war CE-Konform.
Die BG war anderer Meinung. Und dann fing der Spaß an.


thumbs-up.gif wow.gif

QUOTE
Bzgl. Eurer Bemerkungen zu Adamsh:
Ich finde das nicht in Ordnung. Er hat sicherlich einige Attribute, die Ihn von
anderen unterscheiden. Aber wo wären wir, wenn wir alles was uns gesagt wird
als Tatsache hingenommen hätten. Wäre die Erde dann immer noch eine Scheibe???


No stress wg. denen... bei Heidenhain behielt ich ja auch Recht.... und wer nicht lesen kann bzw. will, hat sich als Führungskraft schon längst disqualiziert.

QUOTE
Wenn ich einem Thema gedanklich nicht folgen kann (Und das wird hier wohl sehr
vielen so gehen) lasse ich es. Ich muss mich nicht an diesen Diskussionen
beteiligen.
Aber deshalb steht es mir noch lange nicht zu, jemanden zu veralbern den ich nicht
kenne.

MfG, Markus


Gruß, HA
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Beitrag 25.07.2013, 13:09 Uhr
adamsh
adamsh
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QUOTE (MarLe @ 24.07.2013, 21:23 Uhr) *
heisst also:

selbst wenn in Deutschland die Maschine so nicht betrieben werden darf ist der Hersteller dafür nicht verantwortlich sofern er nach den in seinem land(Spanien) geltenden Normen konstruiert hat??

oder auf deutsch:
Pech gehabt!


Kann relativ kritisch sein, z.B. wg. der "Nationalen Vorworte" in den Normen. Schön zu lesen in den ENs, die die elektrische Sicherheit betreffen. In GB ist vieles erlaubt, wofür wir hier in den Knast gingen (Ringleitungen etc.).

HA
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Beitrag 25.07.2013, 16:02 Uhr
MarLe
MarLe
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Beiträge: 17

QUOTE (CNCTango @ 24.07.2013, 21:03 Uhr) *
Also warum sollte das Spannen abgefragt werden?
Rein logisch betrachtet?
Gruß
Tango

Stimmt, beim Werkzeugwechsel von Hand hat der Bediener die Fäden in der Hand. Dort ist eine Kontrolle durch Sensoren in meinen Augen kein muss.

Aber bei einer CNC-gesteuerten Maschine mit automatischen WZW. ist das meiner Meinung nach ein muss. Schon alleine für den Ablauf des Werkzeugwechsels. Woher weiss die Steuerung dass der Spanner das WKZ ausgestossen hat um es entnehmen zu können?
Desweiteren hat der Bediener kaum Zeit zu reagieren bis die Spindel wieder auf vollen Turen dreht. dort besteht ein unfallrisiko das sich zwar nicht vollkommen ausschliessen, aber verringern lässt:
Wir haben auch Maschinen bei denen nicht nur "gespannt" oder "gelöst" abgefragt wird, sondern auch "gespannt ohne WKZ". Wenn da der Anzugsbolzen der Aufnahme nicht angezogen ist dreht sich die Spindel nicht.

Da es wohl keine Pauschale Antwort gibt und ich die Frage nur aus privatem Interesse gestellt habe hat sich das Thema für mich erledigt.
Danke an alle die geantwortet haben
TOP    



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