QUOTE (ccw-mf @ 24.07.2013, 11:48 Uhr)
Hallo,
die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten.
Entscheidend werden das Baujahr der Maschine und das Herkunftsland sein.
Richtig. 2006 gab es wichtige Einschnitte, MRL bzw. die Ausführungsrichtlinien (!) werden ja fortgeschrieben.
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Die CE-Richtlinie gibt es, was aber keine große Rolle spielt. Speziell im Ausland
wird die oft sehr optimistisch ausgelegt. Verantwortlich für die Betriebssicherheit
der Maschine ist Dein Arbeitgeber. Wenn die BG etwas bzgl. der CE-Norm bean-
Allgemein der Betreiber. CE erezugt nur eine Vermutungswirkung. Siehst Du ein 400V-Kabel am Gehäuse sich blankschrubbern, dann hat die WKZM
sofort ihre Betreibserlaubnis eingebüßt, trozt CE vomm Inverkehrbringer.
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standet, viel Spaß. Da könnt ihr nur auf Kulanz des Herstellers hoffen.
Wir haben die BG vermieden, indem wir gleich den TÜV haben darübergucken lassen....Inverkehrbringer musste komplette Antriebstechnik einschließlich Umrichter tauschen.... bei einer Säge.
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Beispiel: Umhausungen von Maschinen. Vollkabine oder nicht. Haben den Fall
selbst gehabt. Die Maschine hatte Streifenvorhänge und war CE-Konform.
Die BG war anderer Meinung. Und dann fing der Spaß an.
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Bzgl. Eurer Bemerkungen zu Adamsh:
Ich finde das nicht in Ordnung. Er hat sicherlich einige Attribute, die Ihn von
anderen unterscheiden. Aber wo wären wir, wenn wir alles was uns gesagt wird
als Tatsache hingenommen hätten. Wäre die Erde dann immer noch eine Scheibe???
No stress wg. denen... bei
Heidenhain behielt ich ja auch Recht.... und wer nicht lesen kann bzw. will, hat sich als Führungskraft schon längst disqualiziert.
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Wenn ich einem Thema gedanklich nicht folgen kann (Und das wird hier wohl sehr
vielen so gehen) lasse ich es. Ich muss mich nicht an diesen Diskussionen
beteiligen.
Aber deshalb steht es mir noch lange nicht zu, jemanden zu veralbern den ich nicht
kenne.
MfG, Markus
Gruß, HA