Hallo, deine Spanzangen könnten in DIN 6343 definiert sein.
QUOTE (kaichen @ 12.07.2010, 06:11 Uhr)

PS: das Patent ist von 2005, also sind die wohl ganz sicher die Erfinder der Spannzange, was soll man dazu noch sagen

wahrscheinlich rennen Sie jetzt auch noch rum und mahnen andere Firmen ab.
Gruß KAi
Es würde auch keinen Sinn machen, etwas zu Schützen, was National (ggf. auch International) seit etwa 50 Jahren genormt ist.
Vielleicht kannst du ja auch deine SpannzangE aus 42CrMo5 machen. Ist vielleicht nicht so schön wie Einsatzgehärtet, aber zum üben sollte es reichen.
Kannst es ja versuchen mit
Drehen > Kegel
Schleifen > Schlitzen > im eingebauten zustand, mit Zwischenstücke der Ursprünglichen Schlitzbreite in den Schlitzen, die Bohrung (Werkstückspannflächen) fertig Drehen.
Ob du dir so einen ganzen Satz herstellst ist deine Sachen, achte aber da drauf, das zumindest der Kegel so genau wie Möglich ist.
MfG
Edit/
So wie ich das sehe, sind
diese Spannzangen mit dem o.g. Patent von 2005 Geschützt.
Der Beitrag wurde von edm-dsc bearbeitet: 12.07.2010, 19:53 Uhr