SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

auditorenwechsel (ts16949)

Beitrag 05.11.2008, 10:19 Uhr
ist53
Level 4 = Community-Meister
****
Hallo,
a) Ist es richtig, dass jetzt nach 3 Audits ein Auditorenwechsel stattfinden muss?
b) Bei Namensänderung der Firma (infolge Besitzerwechsel): wird dies mitberücksichtigt (oder darf der gleiche Auditor weitermachen, trotz der schon erledigten 3 Audits)?
c) ist es tolerierbar, wenn dem Produktionsleiter auch die Q-Abt. und QM unterstellt ist?
Ich warte auf Eure Erfahrungen/Meinungen und bedanke mich....
(PS: ich war wegen aussergewöhnlichen Zusatzaufgaben eine Zeit lang nicht dabei und möchte Roland zu den aktuellen Verbesserungen im Forum gratulieren!)
gruss, hb
   
Beitrag 06.11.2008, 12:06 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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Guten Tag Herr Baris,

hier mein Kenntnisstand (ohne Gewähr) und meine Einschätzung:

zu a)
Mit den neuen ISO/TS 16949 Zertifizierungsregeln, die ab 01.01.2009 in Kraft treten, sind beim Wiederholungsaudit Auditoren einzusetzen, die bei den Überwachungsaudits zuvor nicht eingesetzt wurden.

zu b)
Ein Namenswechsel hat keine Änderung der Regel a) zu Folge.
Beim reinen Namenswechsel erhält die Organisation nur ein neues Zertifikat mit geändertem Namen.
Der Inhalt bleibt gleich.

zu c)
Ein Produktionsleiter ist gewöhnlich Vorgesetzter vom Fertigungsleiter.
Der Fertigungsleiter ist dann auf der gleichen Ebene wie der QM-Leiter.
Sollte der QM-Leiter auch QM Beauftragter sein (wie bei vielen kleineren Unternehmen), dürfte diese Funktion auf gleicher Ebene des Produktionsleiters sein. Ich sehe keine Abweichung zur ISO/TS 16949 oder ISO 9001.

Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 06.11.2008, 12:12 Uhr
Thor79
Level 4 = Community-Meister
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Hallo,

erst einmal "Welcome back".

Zu deinen Fragen...

a) Ja ist richtig.
b) Nein, der Auditor darf nicht weitermachen. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass aufgrund der hohen Bürokratie es niemanden auffallen würde, schließlich steht da dann ein anderer Firmenname.
c) Klar, wieso nicht? Der QMB (falls du den meintest) muss aber dann direkt an die GF/GL berichten. Dazu kann er aber dem Produktionsleiter unterstellt sein.

Gruß
Thorsten
   
Beitrag 06.11.2008, 12:49 Uhr
ist53
Level 4 = Community-Meister
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Vielen Dank!
Die neuen Zertifikate hab' ich schon.
Das Problemchen bei © besteht weiterhin auch darin, dass z.Z. (wenige Monate vor dem Audit) bei allen erwähnten Stellen ledilich ein Name auftritt!
gruss, hb
   
Beitrag 10.11.2008, 12:49 Uhr
E_Pauer
Level 5 = Community-Ingenieur
*****
Liebe Kollegen

Möchte davor warnen allzu tolerant zu sein, was die Funktionsebene des QMB angeht.

Dieser MUSS der obersten Leitung direkt unterstellt sein und an diese direkt berichten können !

Diese Forderung ist ungeachtet der Unternehmensgröße zu verstehen.

Eine Ansiedelung unterhalb des Produktionsleiters (es sei denn der wäre zugleich die oberste Leitung)

ist nicht gemäß ISO/TS

MFG E.Pauer
   
Beitrag 10.11.2008, 14:35 Uhr
Guest_RZipperer_*
Themenstarter
Hallo Thorsten

zu 1.) und 2.) volle Zustimmung

zu 3.) nicht.

die GF bestimmt einen Verantwortlichen für die Qualität, dies ist dann in den meisten kleineren / mittelständischen Betrieben automatisch auch der Q - Leiter. Hierarchisch gesehen MUSS ( ! ) der QM respektive auch der QMB der GF direkt zugeordnet sein.

mfg
R. Zipperer
   
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