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Aufbewahrungsfristen Q - Unterlagen



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 24.06.2013
Beiträge: 37
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Beiträge: 37
Hallo zusammen,
eine Frage zu Aufbewahrungsfristen. Ich habe bisher in ISO9001 oder TS16949 keine konkreten Anforderungen zu Aufbewahrungsfristen der Q - Dokumentation gefunden. Die Normen verweisen ja in der Regel auf Vereinbarungen mit dem Kunden, die dann ja selbstverständlich bindend sind.
Wie sieht es aber mit Dokumenten aus, die nicht durch eine behördliche, gesetzliche oder kundenseitige Forderung abgedeckt sind? Inwieweit darf ich, ohne die gängige Forderung nach Nachvollziehbarkeit zu verletzen, alte Revisionsstände von Dokumenten und alte Aufzeichnungen vernichten, und vor Allem: nach welcher Frist?
Hintergrund: Ich denke, jeder kennt die Probleme mit überlaufenden Archiven; unser Unternehmen besteht seit etwa 25 Jahren, und wir haben noch Aufzeichnungen aus den ersten Tagen archiviert ...
Danke im Voraus.
eine Frage zu Aufbewahrungsfristen. Ich habe bisher in ISO9001 oder TS16949 keine konkreten Anforderungen zu Aufbewahrungsfristen der Q - Dokumentation gefunden. Die Normen verweisen ja in der Regel auf Vereinbarungen mit dem Kunden, die dann ja selbstverständlich bindend sind.
Wie sieht es aber mit Dokumenten aus, die nicht durch eine behördliche, gesetzliche oder kundenseitige Forderung abgedeckt sind? Inwieweit darf ich, ohne die gängige Forderung nach Nachvollziehbarkeit zu verletzen, alte Revisionsstände von Dokumenten und alte Aufzeichnungen vernichten, und vor Allem: nach welcher Frist?
Hintergrund: Ich denke, jeder kennt die Probleme mit überlaufenden Archiven; unser Unternehmen besteht seit etwa 25 Jahren, und wir haben noch Aufzeichnungen aus den ersten Tagen archiviert ...
Danke im Voraus.



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Mitglied seit: 07.04.2014
Beiträge: 10
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Hallo Markus Rodler,
schau mal in den VDA Band 1 Dokumentation und Archivierung.
Vieleicht hilft dir das weiter.
Gruß Lutzi
schau mal in den VDA Band 1 Dokumentation und Archivierung.
Vieleicht hilft dir das weiter.
Gruß Lutzi



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 24.06.2013
Beiträge: 37
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Hallo Lutz,
danke vorerst mal.
Ich hatte aber auch an Regelungen gedacht, die nicht aus dem Automotive - Bereich kommen.
Gruß,
Markus
danke vorerst mal.
Ich hatte aber auch an Regelungen gedacht, die nicht aus dem Automotive - Bereich kommen.
Gruß,
Markus



Level 4 = Community-Meister




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Mitglied seit: 04.02.2009
Beiträge: 562
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Beiträge: 562
Hallo Markus Rodler,
eigentlich kein kompliziertes Thema weil dieses sehr gut geregelt ist.
1. Einerseits habe ich die gesetzlichen Regelungen sowie die kundenspezifischen Vorgaben.
2. Automobil hat dieses sehr gut festgelegt mittels dem VDA Band 1. Dieser Band beschreibt auch die Archivierungsvorgaben für EDV Lösungen. (Hat Lutzi bereits mitgeteilt)
3. Zeichnungen, Prüfaufzeichnungen, Bemusterungen etc. kann selbstverständlich auch in einer VA 4.2, 4.2.3 und 4.2.4 beschrieben sein, wie es in eurem Unternehmen geregelt ist. Dokument ohne gesetzlicher und kundenspezifischer Regelung musst du/ihr selbst vorgeben. Euer Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und somit sind diese Verfahrensanweisungen vorhanden.
Wir haben unsere Dokumentenverwaltung auf dem Server liegen mit den Hinweisen wo, und wie lange zu archivieren ist. Auch die Verantwortlichkeit ist definiert über den Abteilungsverantwortlichen. Somit ist es ein “Selbstläufer“ für jede Abteilung.
Gruß Unzicker
eigentlich kein kompliziertes Thema weil dieses sehr gut geregelt ist.
1. Einerseits habe ich die gesetzlichen Regelungen sowie die kundenspezifischen Vorgaben.
2. Automobil hat dieses sehr gut festgelegt mittels dem VDA Band 1. Dieser Band beschreibt auch die Archivierungsvorgaben für EDV Lösungen. (Hat Lutzi bereits mitgeteilt)
3. Zeichnungen, Prüfaufzeichnungen, Bemusterungen etc. kann selbstverständlich auch in einer VA 4.2, 4.2.3 und 4.2.4 beschrieben sein, wie es in eurem Unternehmen geregelt ist. Dokument ohne gesetzlicher und kundenspezifischer Regelung musst du/ihr selbst vorgeben. Euer Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und somit sind diese Verfahrensanweisungen vorhanden.
Wir haben unsere Dokumentenverwaltung auf dem Server liegen mit den Hinweisen wo, und wie lange zu archivieren ist. Auch die Verantwortlichkeit ist definiert über den Abteilungsverantwortlichen. Somit ist es ein “Selbstläufer“ für jede Abteilung.
Gruß Unzicker
Bearbeitungsgrund: Fehler korrigiert

Hallo Markus Rodler,
dann empfehle ich Ihnen ZVEI-Leitfaden "Aufbewahrung von Dokumenten"
Gruß - Delice
dann empfehle ich Ihnen ZVEI-Leitfaden "Aufbewahrung von Dokumenten"
Gruß - Delice



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Mitglied seit: 06.10.2014
Beiträge: 2
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Beiträge: 2
Hallo,
VDA Band 1 halte ich für alle hilfreich, da auch die gesetzlichen Hintergründe kompakt und verständlich erklärt wurden. IMHO leitet man die meisten Fristen sowieso aus den vier erwähnten Gesetzen, egal ob Automotive oder nicht.
Viele Grüße,
Milan
VDA Band 1 halte ich für alle hilfreich, da auch die gesetzlichen Hintergründe kompakt und verständlich erklärt wurden. IMHO leitet man die meisten Fristen sowieso aus den vier erwähnten Gesetzen, egal ob Automotive oder nicht.
Viele Grüße,
Milan
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