SIMPLE-QUALITY
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Beschädigte Oberfläche bewerten

Beitrag 26.09.2020, 09:05 Uhr
Lilchen81
Lilchen81
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Hallo zusammen,
bin seit Jahren stille Mitleserin und eure Wissens- und Erfahrungsaufsaugerin . Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wir sind Automobilzulieferer, spanende Metallbearbeitung, zert. nach IATF. Habe einen Kunden, welcher Kratzer in einer Bohrung beanstandet. Die Kratzer sind durch Späne beim Werkzeugrausfahren entstanden. Rz Wert der Bohrung, auch über auffällige Stellen gemessen, ist IO. Haben in der Vergangenheit solche Teile immer ausgeliefert, ohne Beanstandungen. Die QS des neuen Standorts des Kunden sieht es anders und verweist darauf, dass für solche Auffälligkeiten die Oberflächenangabe in der Zeichnung nicht gilt, da nicht maschinell erstelltes Drehbild. Der Kunde verweist auch auf allgemein gültige Vorgabe, ohne zu nennen, welche. Die QSV des Kunden gibt dazu nix her, DIN ist wohl auch nicht, laut unserer Zeichnungsverwaltung. Weiß jemand von euch, was das sein kann? VDA evtl? Welche? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Ausserdem würde mich interessieren, ob es rechtens wäre, wenn ein Kunde bei Neuteilen die Erstellung eines Fehlerbildkatalogs für sporadische, funktionsunrelevante Auffälligkeiten von vornherein verweigert, ohne dabei den höheren TeilePreis akzeptieren zu wollen.
Wäre toll, wenn jemand schon was dazu sagen kann oder wie ihr das bei euch handhabt. Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Lilchen
   
Beitrag 26.09.2020, 12:02 Uhr
NDT_lord
NDT_lord
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Hallo smile.gif,

Das ist ein bekannter Fall. Meiner Meinung ist man an dieser Stelle im Recht, wenn die technischen Forderung wie Rauheit und Maßhaltigkeir eingehalten wurden. Sofern es sich nicht in dem Berich um ein besonderes Merkmal handelt.
Mein Vorschlag an dieser Stelle wäre, das ihr in Anlehung an die ISO 8785 und mit Berücksichtigung der VDA16 einen Grenzmuster Katalog erstellt. Berücksichtigt werden hier die speziellen Fehler aus der Zerspanung (Krazzer, Riefen, Ratter Marken, Platte gebrochen, etc.) diesen bringt ihr dann mit auf die Zeichnung und stellt dies als Grundlage für die weitere Vorgehensweise vor. Wenn jedoch der Kunde auf Dauer nicht mitspielt, was iM Seriengeschäft schon sein kann, darf man als Liefernat die Hartnäckigkeit nicht verlieren. Immer wieder die Beanstandung ablehnen sofern die technischen Vorgaben eingehalten wurden.

Grüße D.
   
Beitrag 26.09.2020, 23:48 Uhr
Lilchen81
Lilchen81
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Vielen Dank D.,
ich werde die genannten Normen berücksichtigen und auch den BGB erwähnen.
Gruß
Lilchen
   
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