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Bewertung von Änderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen



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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 20.10.2016
Beiträge: 38
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Im Kapitel 7.5.3.2.2 steht, "Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die Änderung technischer Normen/Spezifikationen sollte eine Bewertung erfolgt sein."
Was heißt das konkret? Dass die Anforderungen auf Herstellbarkeit bewertet werden muss?
Was heißt eigentlich "sollte" ist das mit "Muss" gleichzusetzen oder einfach nur "wäre gut das in 10 Arbeitstagen zu erledigen"?
Was heißt das konkret? Dass die Anforderungen auf Herstellbarkeit bewertet werden muss?
Was heißt eigentlich "sollte" ist das mit "Muss" gleichzusetzen oder einfach nur "wäre gut das in 10 Arbeitstagen zu erledigen"?

Hallo LorenzT,
zu deinen Fragen:
Was heißt eigentlich "sollte" ist das mit "Muss" gleichzusetzen oder einfach nur "wäre gut das in 10 Arbeitstagen zu erledigen"?
gemäß IATF 16949 werden folgende Verbformen verwendet:
- „muss“ gibt eine Anforderung an;
- „sollte“ gibt eine Empfehlung an;
- „darf“ gibt eine Zulässigkeit an;
- „kann“ gibt eine Möglichkeit oder ein Vermögen an.
deine Frage hinsichtlich
"Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die Änderung technischer Normen/Spezifikationen sollte eine Bewertung erfolgt sein."
Die Bewertung kann in vielerlei hinsicht erfolgen: Bei Produktspezifikationen kann dies eine Herstellbarkeitsbewertung sein (z.B. Einhaltung der Toleranzen);
bei einer QSV kann die Bewertung durch einen Sideletter (kann ich zu jeder Lieferung das geforderte Abnahmeprüfzeugnis mitliefern) erfolgen.
Technische Normen könnten anhand einer Machbarkeitsbewertung geprüft werden (z.B. kann ich die erhöhten Prüfzyklen bei einem Klimatest erfüllen)
Vom Grundsatz erwartet der Kunde innerhalb der 10 Arbeitstage eine Rückmeldung zu seiner Anforderungen, die da auch möglicherweise heißen könnte: "Wir sind am prüfen und geben Ihnen in den nächsten 3 Wochen Rückinfo"
mfg JKM
zu deinen Fragen:
Was heißt eigentlich "sollte" ist das mit "Muss" gleichzusetzen oder einfach nur "wäre gut das in 10 Arbeitstagen zu erledigen"?
gemäß IATF 16949 werden folgende Verbformen verwendet:
- „muss“ gibt eine Anforderung an;
- „sollte“ gibt eine Empfehlung an;
- „darf“ gibt eine Zulässigkeit an;
- „kann“ gibt eine Möglichkeit oder ein Vermögen an.
deine Frage hinsichtlich
"Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die Änderung technischer Normen/Spezifikationen sollte eine Bewertung erfolgt sein."
Die Bewertung kann in vielerlei hinsicht erfolgen: Bei Produktspezifikationen kann dies eine Herstellbarkeitsbewertung sein (z.B. Einhaltung der Toleranzen);
bei einer QSV kann die Bewertung durch einen Sideletter (kann ich zu jeder Lieferung das geforderte Abnahmeprüfzeugnis mitliefern) erfolgen.
Technische Normen könnten anhand einer Machbarkeitsbewertung geprüft werden (z.B. kann ich die erhöhten Prüfzyklen bei einem Klimatest erfüllen)
Vom Grundsatz erwartet der Kunde innerhalb der 10 Arbeitstage eine Rückmeldung zu seiner Anforderungen, die da auch möglicherweise heißen könnte: "Wir sind am prüfen und geben Ihnen in den nächsten 3 Wochen Rückinfo"
mfg JKM
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