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Follower:innenDIN EN 9100: Arbeitsverlagerung vs. Lieferantenmanagement
19.08.2013, 16:21 Uhr
joy_mig
Level 1 = Community-Lehrling
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Mitglied seit: 13.02.2009
Beiträge: 34
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Beiträge: 34
Hallo,
eine Frage für die Luftfahrer: wie unterscheidet ihr in eurem QM-System das Kapitel 7.1.4 und 7.4? Wie kann man da eine gute Abtrennung zwischen Lieferantenmanagement und Arbeitsverlagerung erzielen?
Danke vorab und Grüße
Irene
eine Frage für die Luftfahrer: wie unterscheidet ihr in eurem QM-System das Kapitel 7.1.4 und 7.4? Wie kann man da eine gute Abtrennung zwischen Lieferantenmanagement und Arbeitsverlagerung erzielen?
Danke vorab und Grüße
Irene
24.08.2013, 08:06 Uhr
Guest_Sebastian QM_*
Themenstarter
Gast
Guten Morgen Irene,
hier muss getrennt werden, Arbeitsverlagerung hat nicht zwingend etwas mit Lieferanten zu tun.
Wenn man innerhalb der eigenen Produktion eine Prozessänderung durchführt ist das auch eine Arbeitsverlagerung.
Z.B. wenn eine Maschine ausfällt und auf eine ähnliche umgerüstet werden muss, ist das auch eine Arbeitsverlagerung (streng genommen muss dann auch verifiziert werden, dass hinterher wieder das Richtige / Gleiche heraus kommt.)
Oder die Arbeitsfolge wird geändert, z.B. wurde ein Teil vorher geschliffen, nun aber gedreht (z.B. aus Kostengründen): das darf alles schön dokumentiert werden
Natürlich sind da Lieferantenwechsel o.ä. ein Teil davon.
Viele Grüße
Sebastian
hier muss getrennt werden, Arbeitsverlagerung hat nicht zwingend etwas mit Lieferanten zu tun.
Wenn man innerhalb der eigenen Produktion eine Prozessänderung durchführt ist das auch eine Arbeitsverlagerung.
Z.B. wenn eine Maschine ausfällt und auf eine ähnliche umgerüstet werden muss, ist das auch eine Arbeitsverlagerung (streng genommen muss dann auch verifiziert werden, dass hinterher wieder das Richtige / Gleiche heraus kommt.)
Oder die Arbeitsfolge wird geändert, z.B. wurde ein Teil vorher geschliffen, nun aber gedreht (z.B. aus Kostengründen): das darf alles schön dokumentiert werden
Natürlich sind da Lieferantenwechsel o.ä. ein Teil davon.
Viele Grüße
Sebastian
08.02.2017, 10:36 Uhr
FerdinandFeinwer...
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 24.10.2015
Beiträge: 6
Mitglied seit: 24.10.2015
Beiträge: 6
Guten Tag zusammen,
obwohl das Thema schon etwas älter ist, will ich den Informationspool (zumindest bis zur neuen Revision) vervollständigen.
Ich muss Sebastian hier ganz klar widersprechen. Eine Änderung der Fertigungsprozesse ist eine Änderung der Konfiguration und wird mit Kapitel 7.1.3 zum Konfigurationsmanagement abgedeckt. Lieferantenwechsel wiederum werden in bestimmten Fällen dem Kapitel 7.4 zur Beschaffung und deren Prozessen untergeordnet.
Kapitel 7.1.4 befasst sich mit Arbeitsverlagerungen. Wie in der Norm bereits erläutert, ist damit der Prozess zur Planung und Lenkung von vorübergehenden oder dauerhaften Verlagerung von Arbeiten gemeint.
Eine Verlagerung wäre etwa die Fertigung an einem anderen Standort bzw. einer anderen Zweigstelle.
Beispiel:
Firma X fertigt Produkte an Standort A. Durch die Anschaffung einer neuen, effizienteren Maschine an Standort B soll ein Teil der Produkte von nun an dort gefertigt werden. Diese Arbeitsverlagerung muss geplant und gelenkt werden, die Konformität der Produkte mit den Anforderungen muss verifiziert werden.
Weiterhin fällt darunter alles, was man unter "Outsourcing" versteht.
Beispiel:
Firma X kann sich vor Aufträgen nicht retten und lässt einen Teil der Produkte bei einem zertifizierten Fertigungsdienstleister (vor)fertigen. Auch hier muss der Prozess entsprechend der Norm geplant und gelenkt werden.
Eine Mischform stellt der Lieferantenwechsel dar. Hier kommt es darauf an, warum der Lieferantenwechsel erfolgt ist. Wird ein Lieferant gesperrt, weil er (wiederholt) den Qualitätsansprüchen nicht genügt, kommt Kapitel 7.4.1 zum Beschaffungsprozess zur Anwendung. Wird der Lieferant vorübergehend oder dauerhaft gewechselt, weil dieser die angefragten Produkte nicht in seiner Kapazitätsplanung unterbringen kann, ist dies eine Arbeitsverlagerung von einem Lieferanten zum anderen. Ist der zweite Lieferant ein neuer, wird also zum ersten Mal etwas bei ihm bestellt, muss er gemäß den Anforderungen zum Beschaffungsprozess zugelassen werden, die Produkte müssen auch hier konform mit den Anforderungen sein.
Beste Grüße,
Christian Ferdinand
obwohl das Thema schon etwas älter ist, will ich den Informationspool (zumindest bis zur neuen Revision) vervollständigen.
Ich muss Sebastian hier ganz klar widersprechen. Eine Änderung der Fertigungsprozesse ist eine Änderung der Konfiguration und wird mit Kapitel 7.1.3 zum Konfigurationsmanagement abgedeckt. Lieferantenwechsel wiederum werden in bestimmten Fällen dem Kapitel 7.4 zur Beschaffung und deren Prozessen untergeordnet.
Kapitel 7.1.4 befasst sich mit Arbeitsverlagerungen. Wie in der Norm bereits erläutert, ist damit der Prozess zur Planung und Lenkung von vorübergehenden oder dauerhaften Verlagerung von Arbeiten gemeint.
Eine Verlagerung wäre etwa die Fertigung an einem anderen Standort bzw. einer anderen Zweigstelle.
Beispiel:
Firma X fertigt Produkte an Standort A. Durch die Anschaffung einer neuen, effizienteren Maschine an Standort B soll ein Teil der Produkte von nun an dort gefertigt werden. Diese Arbeitsverlagerung muss geplant und gelenkt werden, die Konformität der Produkte mit den Anforderungen muss verifiziert werden.
Weiterhin fällt darunter alles, was man unter "Outsourcing" versteht.
Beispiel:
Firma X kann sich vor Aufträgen nicht retten und lässt einen Teil der Produkte bei einem zertifizierten Fertigungsdienstleister (vor)fertigen. Auch hier muss der Prozess entsprechend der Norm geplant und gelenkt werden.
Eine Mischform stellt der Lieferantenwechsel dar. Hier kommt es darauf an, warum der Lieferantenwechsel erfolgt ist. Wird ein Lieferant gesperrt, weil er (wiederholt) den Qualitätsansprüchen nicht genügt, kommt Kapitel 7.4.1 zum Beschaffungsprozess zur Anwendung. Wird der Lieferant vorübergehend oder dauerhaft gewechselt, weil dieser die angefragten Produkte nicht in seiner Kapazitätsplanung unterbringen kann, ist dies eine Arbeitsverlagerung von einem Lieferanten zum anderen. Ist der zweite Lieferant ein neuer, wird also zum ersten Mal etwas bei ihm bestellt, muss er gemäß den Anforderungen zum Beschaffungsprozess zugelassen werden, die Produkte müssen auch hier konform mit den Anforderungen sein.
Beste Grüße,
Christian Ferdinand
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