SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Externer UMB

Beitrag 21.02.2012, 13:07 Uhr
SQ-Herr_Rossi
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Gemeinde,

gibt es eine Vorgabe (wie bei ISO9001) das der UMB nicht extern beauftragt werden kann, sondern angestellt sein muss?
Falls nicht, dann ist eine komplette externe Beauftragung zulässig?

Danke und viele Grüße,

Herr Rossi
   
Beitrag 21.02.2012, 17:36 Uhr
SQ-ChrisCross
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo Rossi,

mir ist keine Vorgabe aus der ISO 9001 bekannt, die dazu verpflichtet, den QMB im Unternehmen angestellt zu haben. Bei kleineren Unternehmen (insbesondere wo das gewisse Know-how in Richtung QM bzw. Schulungen als QMB fehlen) ist es mir durchaus bekannt, dass QMB's externe Berater sind. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich keine Probleme, die Position des UMB durch eine externe Personen verwirklichen zu lassen.

Besten Gruß
Chris
   
Beitrag 22.02.2012, 13:56 Uhr
RZipperer
Level 6 = Community-Doktor
******
Hallo Chris,

das ist so nicht ganz korrekt.

Siehe ISO9001:2008, 5.5.2 a)

Eine Zusammenarbeit mit externen Stellen zum Thema QM ist erlaubt, allerdings nicht die komplette Auslagerung der Tätigkeit QM

Beste Grüße
Rainer
   
Beitrag 22.02.2012, 15:53 Uhr
SQ-ChrisCross
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo Reiner,

danke für deine Korrektur und Hinweisstellung.
Hab nochmal die Passage studiert (ISO9001:2008, 5.5.2) und finde folgende Zitate relevant:

"Die oberste Leitung muss ein Mitglied der Leitung der Organisation benennen ..."
und
"ANMERKUNG Die Verantwortung eines Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des QM-Systems auch eine Zusammenarbeit mit externen Parteien einschließen"

d.h. für mich: es wird eine organisationsinterne Person als QMB benannt, ich kann aber die Verantwortung und die Aufgaben bezogen auf das QM-System an externe Stellen delegieren.

Ich hoffe, nun hab ichs wink.gif
Besten Gruß
Chris
   
Beitrag 23.02.2012, 11:21 Uhr
WolfgangA
Level 7 = Community-Professor
*******
Chris,
richtig dieser darf aber bei Audits nicht anwesend sein.

nun aber zur Frage von Rossi. In der 14001 steht dbzgl. unter 4.4.1
Das oberstes Führungsgremium der Organisation muss (einen) spezielle(n) Beauftragte(n) des Managements bestellen, welche®, ungeachtet anderer Zuständigkeiten, festgelegte Aufgaben, Ver-antwortlichkeiten und Befugnisse hat/haben, um

a)
sicherzustellen, dass ein Umweltmanagement-system in Übereinstimmung mit den Anforde-rungen dieser Internationalen Norm eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten wird;

b)
über die Leistung des Umweltmanagement-systems an das oberstes Führungsgremium zur Bewertung, einschließlich Empfehlungen für Verbesserungen, zu berichten.


Fazit:
ja muß einer von der Organisation/Management sein. Dieser darf aber im gegensatz zur 9001 ein externen beauftragen die Angelegenheiten durchzuführen und dieser darf dann auch am Audit teilnehmen. Die Verantwortung verbleibt aber immer in der Organisation

Gruß
Wolfgang
   
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