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Follower:innenFreie Mitarbeiter vs QMS/ 9001
04.03.2020, 08:54 Uhr
RacyQM
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 19.11.2019
Beiträge: 1
Mitglied seit: 19.11.2019
Beiträge: 1
Hallo liebe QM'ler,
ich selbst habe noch nie darüber nachdenken müssen und im Netz ist auch nichts Brauchbares zu finden, daher die Frage an Euch:
Wie geht ihr in Eurem QMS mit freien Mitarbeitern/ Freelancern um?
Sind sie eine Erweiterung des Gültigkeitsbereiches oder nur "Zulieferer"?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten!
Liebe Grüße aus Dresden.
ich selbst habe noch nie darüber nachdenken müssen und im Netz ist auch nichts Brauchbares zu finden, daher die Frage an Euch:
Wie geht ihr in Eurem QMS mit freien Mitarbeitern/ Freelancern um?
Sind sie eine Erweiterung des Gültigkeitsbereiches oder nur "Zulieferer"?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten!
Liebe Grüße aus Dresden.
04.03.2020, 19:49 Uhr
Hallo RacyQM,
haben diese Freelancer eine eigene Abteilung oder einen eigenen Prozess - dann ausgelagerter Prozess und in der Prozesslandschaft zu berücksichtigen (habe ich aber noch nie gesehen)
sind die Freelancer an einem separaten Stützpunkt, z.B. Resident Engineer, dann remote Location
arbeiten die Freiberufler im Unternehmen mit, dann sind es, genauso wie Zeitarbeitsfirmen, einfache Zulieferer/Dienstleister
mfg JKM
haben diese Freelancer eine eigene Abteilung oder einen eigenen Prozess - dann ausgelagerter Prozess und in der Prozesslandschaft zu berücksichtigen (habe ich aber noch nie gesehen)
sind die Freelancer an einem separaten Stützpunkt, z.B. Resident Engineer, dann remote Location
arbeiten die Freiberufler im Unternehmen mit, dann sind es, genauso wie Zeitarbeitsfirmen, einfache Zulieferer/Dienstleister
mfg JKM
24.03.2020, 10:32 Uhr
Wintzer
Level 3 = Community-Techniker
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 08.03.2017
Beiträge: 291
Mitglied seit: 08.03.2017
Beiträge: 291
Hallo RacyQM,
der Begriff "Freelancer" ist in diesem Zusammenhang und unter ISO 9001-Bedingungen sicherlich erklärungsbedürftig.
- Wenn es sich um Personen handelt, die in die Prozesskette Eurer Organisation eingebunden sind und auf Weisung Eurer Organisation handeln, reden wir von "Leiharbeitnehmern". Diese sind dann systemisch wie eigenes Personal zu behandeln, allerdings mit besonderen Einarbeitungsregeln.
- Handelt es sich um Personen/Organisationen, die ganze Prozessketten in eigener Verantwortung ausführen, handelt es sich um "ausgelagerte Prozesse", gleichgültig ob auf Eurem Firmengelände oder an einem anderen Standort. Hier muss durch Eure Organisation eine vertragliche Vereinbarung mit dem "Lieferanten/Dienstleister" getroffen werden, die grundsätzlich regelt, wie die Tätigkeit auszuführen ist.
MfG
Peter Wintzer
der Begriff "Freelancer" ist in diesem Zusammenhang und unter ISO 9001-Bedingungen sicherlich erklärungsbedürftig.
- Wenn es sich um Personen handelt, die in die Prozesskette Eurer Organisation eingebunden sind und auf Weisung Eurer Organisation handeln, reden wir von "Leiharbeitnehmern". Diese sind dann systemisch wie eigenes Personal zu behandeln, allerdings mit besonderen Einarbeitungsregeln.
- Handelt es sich um Personen/Organisationen, die ganze Prozessketten in eigener Verantwortung ausführen, handelt es sich um "ausgelagerte Prozesse", gleichgültig ob auf Eurem Firmengelände oder an einem anderen Standort. Hier muss durch Eure Organisation eine vertragliche Vereinbarung mit dem "Lieferanten/Dienstleister" getroffen werden, die grundsätzlich regelt, wie die Tätigkeit auszuführen ist.
MfG
Peter Wintzer
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